Studierende werden beurteilt auf Basis von:
- Gesellschaftsrechtlichem Wissen;
- Der Fähigkeit, dieses Wissen zur Behandlung von Praxisfällen einzusetzen und dabei auch Wechselwirkungen insbesondere zu verwandten (Rechts)gebieten zu erkennen;
- Der Qualität der schriftlichen Ausarbeitungen.