EnglishSeite drucken

Pfad: VVZ SoSe 2024 > Verzeichnis der LV gegliedert nach Instituten und Abteilungen

Mobilversion

 

Nr. LV-Typ(en) LV-Titel
4328 PI Strafrecht II: Strafprozessrecht Präsenz-Modus
Anmeldung über LPIS
vom 23.02.2024 15:00 bis 01.03.2024 23:59

LV-Leiter/in Dr. Christoph Aichinger
Planpunkte Master Strafrecht II: Strafprozessrecht
Semesterstunden 2
Unterrichtssprache Deutsch

Termine
Mo, 04.03.2024 10:00-12:00 Uhr TC.2.02 (Lageplan)
Mo, 11.03.2024 10:00-12:00 Uhr TC.2.03 (Lageplan)
Mo, 18.03.2024 10:00-12:00 Uhr TC.2.03 (Lageplan)
Mo, 08.04.2024 10:00-12:00 Uhr TC.2.03 (Lageplan)
Mo, 15.04.2024 10:00-12:00 Uhr TC.2.03 (Lageplan)
Mo, 22.04.2024 10:00-12:00 Uhr TC.2.03 (Lageplan)
Mo, 29.04.2024 10:00-12:00 Uhr TC.2.03 (Lageplan)
Mo, 06.05.2024 10:00-12:00 Uhr TC.2.03 (Lageplan)
Mo, 13.05.2024 10:00-12:00 Uhr P TC.0.10 Audimax (Lageplan)
Mo, 27.05.2024 10:00-12:00 Uhr TC.2.03 (Lageplan)
Mo, 03.06.2024 10:00-12:00 Uhr TC.2.03 (Lageplan)
Mo, 10.06.2024 10:00-12:00 Uhr TC.2.03 (Lageplan)
Mo, 17.06.2024 10:00-12:00 Uhr P TC.0.10 Audimax (Lageplan)
Termindownload (ical) | Termine abonnieren

Weitere Informationen https://learn.wu.ac.at/vvz/24s/4328

Kontakt:
christoph.aichinger@justiz.gv.at
Inhalte der LV:

Es wird mit Hilfe von Praxisfällen die Strafprozessordnung und ihre Nebengesetzte dargestellt. Die Studierenden sollen einen Überblick über das Ermittlungsverfahren, die dort angewendeten Zwangsmaßnahmen, die Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter, dem Schöffengericht und dem Geschworenengericht, aber auch über das Rechtsmittelverfahren erhalten. Vorausgesetzt werden grundlegende Kenntnisse über das materielle Strafrecht.

Lernergebnisse (Learning Outcomes):

Die Studierenden sollen nach Absolvierung der Lehrveranstaltung einen vertieften Überblick über den Gang eines Strafverfahrens haben. Anhand von Praxisfällen soll das erlernte Wissen jeweils am Beginn der nächsten Lehrveranstaltung überprüft werden. Durch aktive Mitarbeit kann jeder Student das Gelernte in der Lehrveranstaltung referieren und durch entsprechende Mitarbeit seine Endnote verbessern. Der Ablauf eines strafprozessualen Verfahrens soll wiedergegeben werden können, die Unterschiede in den einzelenen Verfahrensarten sollen erkannt und die strafprozessualen Bestimmungen auf konkrete Fälle angewendet werden können. Die Studenten sollen auch ein Problembewusstsein hinsichtlich der Anwendung und Auslegung strafprozessualer Bestimmungen entwickeln, Lösungen kreieren und argumentativ darlegen können.

Regelung zur Anwesenheit:

Die Anwesenheit ist verpflichtend. Zweimaliges Fehlen wird ohne weitere Begründung akzeptiert (spiegelt sich dann aber oft durch fehlendes Wissen bei der Klausur wieder). Die Anwesenheit wird über online Check-in und fallweise durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.

Lehr-/Lerndesign:

Die Lehrveranstaltung wird mit PowerPoint Präsentation abgehalten.

Unter normalen Bedingungen verbringen wir einen Vormittag am Landesgericht für Strafsachen Wien, um die Anwendung der strafprozessualen Bestimmunge hautnah mitzuerleben.

Muster von Ermittlungsmaßnahmen, Enderledigungen der Staatsanwaltschaft (Diversion, Strafantrag, Anklageschrift), aber auch das Protokoll einer Hauptverhandlung und ein Urteil finden sich nach deren Besprechung bei den Lernmaterialien. Diese Aktivitäten fördern ein praxisnahes Lernen und bereiten den Studierenden auf den Berufsalltag vor.

Leistung(en) für eine Beurteilung:

Die Gesamtnote ergibt sich aus folgenden Teilleistungen:

Zwischenklausur in der Mitte des Semesters: 30%

Endklausur am Ende des Semesters: 60%

Mitarbeit: regelmäßige Absolvierung der aufgetragenen Hausübungen (5%) und sonstige mündliche Mitarbeit (5%).

Für eine positive Absolvierung der Lehrveranstaltung müssen die schriftlichen Leistungen gemeinsam positiv sein. In diesem Fall kann man sich durch Mitarbeitspunkte (entsprechende Präsentation der Hausübungen, aber auch durch sonstige Mitarbeit) um höchstens einen Grad in der Notenskala verbessern. 

Als Hilfsmittel bei den Klausuren darf eine nur unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.  Der Einsatz KI-basierter Software ist für die Lehrveranstaltung/Prüfung ein unerlaubtes Hilfsmittel.

Teilnahmevoraussetzung(en):

Die Absolvierung des Bachelorstudiums.

Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser nicht Teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht. Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, zugeteilt. Die Zuteilung in Phase II erfolgt nicht nach Wartelistenplatz, sondern nach Studienfortschritt.

Zuletzt bearbeitet: 05.12.2023 07:50

© Wirtschaftsuniversität Wien | Kontakt