EnglishSeite drucken

Pfad: VVZ SoSe 2024 > Verzeichnis der LV gegliedert nach Instituten und Abteilungen

Mobilversion

 

Nr. LV-Typ(en) LV-Titel
4177 PI Wirtschaftsprivatrecht II Präsenz-Modus
Anmeldung über LPIS
vom 14.02.2024 14:00 bis 20.02.2024 23:59
Abmeldung über LPIS
vom 14.02.2024 14:00 bis 10.03.2024 23:59

LV-Leiter/in Dr. Jakob Jaritz, LL.M. (WU), BSc (WU), Mag. Michael Seyffertitz
Planpunkte Bachelor Wirtschaftsprivatrecht II
Semesterstunden 2
Unterrichtssprache Deutsch

Termine
Mi, 13.03.2024 15:00-18:00 Uhr TC.5.15 (Lageplan)
Mi, 20.03.2024 15:00-18:00 Uhr TC.4.03 (Lageplan)
Mi, 10.04.2024 17:00-20:00 Uhr TC.5.05 (Lageplan)
Mi, 17.04.2024 15:00-18:00 Uhr TC.5.27 (Lageplan)
Mi, 24.04.2024 11:00-13:00 Uhr P TC.0.10 Audimax (Lageplan)
Mi, 15.05.2024 17:00-20:00 Uhr TC.5.05 (Lageplan)
Mi, 22.05.2024 17:00-20:00 Uhr TC.5.05 (Lageplan)
Mi, 29.05.2024 17:00-20:00 Uhr TC.5.05 (Lageplan)
Mi, 05.06.2024 17:00-20:00 Uhr TC.5.05 (Lageplan)
Mi, 12.06.2024 13:00-16:00 Uhr P TC.0.10 Audimax (Lageplan)
Termindownload (ical) | Termine abonnieren

Weitere Informationen https://learn.wu.ac.at/vvz/24s/4177

Kontakt:
michael.seyffertitz@wu.ac.at (Einheiten 1-4 u. Zwischenklausur); jakob.arnold.jaritz@wu.ac.at (Einheiten 5-8 u. Endklausur))
Inhalte der LV:
Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit Fragestellungen des wirtschaftsnahen Privatrechts, wobei der Schwerpunkt im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts liegt.
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Persönliche und dingliche Kreditsicherheiten
  • Allgemeines Unternehmensrecht, Firmenbuch
  • Stellvertretung im unternehmensrechtlichen Kontext
  • Gesellschaftsrecht (allgemeines Gesellschaftsrecht und Rechtsformwahl, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften)
  • Finanzierung und Kapitalmarktrecht
  • Jahresabschluss und Abschlussprüfung

 

Lernergebnisse (Learning Outcomes):

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, anwendungsorientiertes Basiswissen im wirtschaftsnahen Privatrecht auf der Grundlage von Praxisbeispielen und Fällen zu vermitteln.

 

Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage, zentrale Fragen und Elemente des wirtschaftsnahen Privatrechts (Schwerpunkt Unternehmens- und Gesellschaftsrecht) zu erkennen und zu verstehen.

Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:

  • Die Fähigkeit, juristische Fragestellungen anhand konkreter Fallbeispiele selbstständig zu analysieren
  • Die Fähigkeit, die eigenen Ergebnisse sachlich, logisch und gut strukturiert darzulegen
  • Die Fähigkeit, mündlich juristisch zu argumentieren
  • Die Fähigkeit, juristische Problemstellungen gemeinsam mit KollegInnen zu diskutierten und zu lösen
  • Die Fähigkeit, maßgebende Wertungen des Gesetzgebers zu verstehen und sich mit diesen kritisch auseinanderzusetzen
Regelung zur Anwesenheit:

Es handelt sich um eine prüfungsimmanente LV mit Anwesenheitspflicht. Insgesamt dürfen maximal zwei Einheit versäumt werden, eine vorherige Entschuldigung ist nicht erforderlich.

In der ersten Einheit besteht absolute Anwesenheitspflicht. Wenn Studierende in der ersten Einheit unentschuldigt fehlen, werden sie abgemeldet und die frei gewordenen Plätze werden an Studierende auf der Warteliste vergeben.

 

Lehr-/Lerndesign:

Die einzelnen LV-Einheiten gliedern sich grundsätzlich in zwei große Teile: 1. Präsentation und Erarbeitung theoretischer Grundlagen und 2. Anwendung und Vertiefung des Stoffes anhand von Fallbeispielen, die im Rahmen der LV diskutiert werden. Die Fallbeispiele sind von den Studierenden selbständig vor den Einheiten vorzubereiten.

Prüfungsrelevanter Stoff: Inhalt des Skriptums WPR II (neueste Auflage beachten). Es wird weiters auf dem Wissen aus WPR I aufgebaut.

Studierende sollten vor der Anmeldung zur Lehrveranstaltung sicherstellen, dass sie ausreichend Zeit für die umfangreiche Vor- und Nachbereitung der Einheiten sowie für die Vorbereitung auf die Prüfungen haben.

Die LV findet im Rahmen von Präsenzeinheiten am Campus statt.

 

Leistung(en) für eine Beurteilung:

Die Beurteilung erfolgt anhand einer Zwischenklausur, einer Endklausur sowie mündlicher Mitarbeit. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden: Maximal 20 durch Mitarbeit (mündliche Beteiligung in der Stunde), 35 bei der Zwischenklausur und 45 im Rahmen der Endklausur. Für eine positive Beurteilung sind 51 Punkte erforderlich.

Mündliche Mitarbeit (20 Punkte): Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter). Der Stoff für die jeweilige Einheit ist vor jeder Einheit vorzubereiten. Mitarbeitspunkte können durch qualifizierte Wortmeldungen in der Einheit erreicht werden. Für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge.

Zwischenklausur (35 Punkte): Aufgabe ist es, kleine Fälle (ähnlich der Falllösungen in den Einheiten) rechtlich zu lösen. Grundlage ist der bis dahin durchgenommene Stoff. Arbeitszeit sind 60 Minuten.

Endklausur (45 Punkte): Die Endklausur überprüft nicht nur die Fähigkeit, den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auch diese praktisch anzuwenden. Aufgabe ist es, kleine Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der Begründung an. Regelmäßige Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen ist erfahrungsgemäß für Studierende unbedingt notwendig, um diese Fähigkeiten zu erwerben. Arbeitszeit sind 90 Minuten.

Teilnahmevoraussetzung(en):

Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.

 

Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im „first-come, first-served Prinzip“. Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz. Um eine interaktive Diskussion in den Online-Einheiten sowie eine individuelle Betreuung der Studierenden sicherstellen zu können, ist eine Aufstockung der Lehrveranstaltung nur eingeschränkt möglich.

 

Zuletzt bearbeitet: 04.03.2024 16:42

© Wirtschaftsuniversität Wien | Kontakt