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Nr. LV-Typ(en) LV-Titel
4147 PI Wirtschaftsprivatrecht II Präsenz-Modus
Anmeldung über LPIS
vom 14.02.2024 14:00 bis 20.02.2024 23:59
Abmeldung über LPIS
vom 14.02.2024 14:00 bis 02.03.2024 23:59

LV-Leiter/in Christian Illetschko, LL.M. (WU), MSc (WU)
Planpunkte Bachelor Wirtschaftsprivatrecht II
Semesterstunden 2
Unterrichtssprache Deutsch

Termine
Di, 05.03.2024 15:00-18:00 Uhr TC.4.27 (Lageplan)
Do, 07.03.2024 15:00-18:00 Uhr TC.4.01 (Lageplan)
Di, 12.03.2024 15:00-18:00 Uhr EA.6.026 (Lageplan)
Do, 14.03.2024 13:00-16:00 Uhr TC.5.03 (Lageplan)
Do, 21.03.2024 18:30-20:30 Uhr P TC.0.10 Audimax (Lageplan)
Di, 09.04.2024 15:30-18:30 Uhr D3.0.233 (Lageplan)
Do, 11.04.2024 14:00-17:00 Uhr D3.0.225 (Lageplan)
Di, 16.04.2024 15:00-18:00 Uhr TC.3.21 (Lageplan)
Do, 18.04.2024 15:00-18:00 Uhr D5.0.002 (Lageplan)
Di, 23.04.2024 15:00-18:00 Uhr EA.6.032 (Lageplan)
Do, 25.04.2024 18:30-21:00 Uhr P TC.0.10 Audimax (Lageplan)
Termindownload (ical) | Termine abonnieren

Weitere Informationen https://learn.wu.ac.at/vvz/24s/4147

Kontakt:
christian.illetschko@wu.ac.at
Inhalte der LV:

Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit Fragestellungen des wirtschaftnahen Privatrechts, wobei der Schwerpunkt im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts liegt.

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Persönliche und dingliche Kreditsicherheiten
  • Allgemeines Unternehmensrecht, Firmenbuch
  • Stellvertretung im unternehmensrechtlichen Kontext
  • Gesellschaftsrecht (allgemeines Gesellschaftsrecht und Rechtsformwahl, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften)
  • Finanzierung und Kapitalmarktrecht
  • Jahresabschluss und Abschlussprüfung
Lernergebnisse (Learning Outcomes):

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, anwendungsorientiertes Basiswissen im wirtschaftnahen Privatrecht auf der Grundlage von Praxisbeispielen und Fällen zu vermitteln.

 

Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage, zentrale Fragen und Elemente des wirtschaftsnahen Privatrechts (Schwerpunkt Unternehmens- und Gesellschaftsrecht) zu erkennen und zu verstehen.

Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:

  • Die Fähigkeit, juristische Fragestellungen anhand konkreter Fallbeispiele selbstständig zu analysieren
  • Die Fähigkeit, die eigenen Ergebnisse sachlich, logisch und gut strukturiert darzulegen
  • Die Fähigkeit, mündlich juristisch zu argumentieren
  • Die Fähigkeit, juristische Problemstellungen gemeinsam mit KollegInnen zu diskutierten und zu lösen
  • Die Fähigkeit, maßgebende Wertungen des Gesetzgebers zu verstehen und sich mit diesen kritisch auseinanderzusetzen
Regelung zur Anwesenheit:

Es handelt sich um eine prüfungsimmanente LV mit Anwesenheitspflicht. Insgesamt dürfen maximal zwei Einheiten versäumt werden, eine vorherige Entschuldigung ist (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.

Ein Fernbleiben von der ersten Einheit müssen Studierende vorab ankündigen. Wenn Studierende in der ersten Einheit unentschuldigt fehlen, werden sie abgemeldet und die frei gewordenen Plätze werden an Studierende auf der Warteliste vergeben.

Lehr-/Lerndesign:

Die theoretischen Grundlagen sind von den Studierenden vor den jeweiligen LV-Terminen anhand des Skriptums und der zusätzlich auf Learn@WU zur Verfügung gestellten Materialien (Lecture Casts, Inhaltsdarstellungen, Übungs- und Kontrollaufgaben, Folien) zu erarbeiten. Während der Einheiten wird der Stoff anhand von Fällen, die vor den jeweiligen Einheiten zur Verfügung gestellt werden, diskutiert und vertieft. Im Rahmen einer schriftlichen Gruppenarbeit (schriftliche Fallausarbeitung) können Studierende das erworbene Wissen vertiefen und in Hinblick auf die Klausuren festigen.

 

Leistung(en) für eine Beurteilung:

Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden, die sich aus folgenden Teilleistungen zusammensetzen:

  • Schriftliche Fallausarbeitung (Gruppenarbeit in der ersten Hälfte der Lehrveranstaltung): 10 Punkte
  • Zwischenklausur: 30 Punkte
  • Endklausur: 50 Punkte
  • Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 10 Punkte

Schriftliche Fallausarbeitung: In der ersten Hälfte der Lehrveranstaltung (vor der Zwischenklausur) ist ein Übungsfall schriftlich auszuarbeiten. Bei der Ausarbeitung arbeiten die Studierenden in Gruppen (bis zu 3 Personen) zusammen. Durch die Fallausarbeitung haben Studierende in Hinblick auf die schriftlichen Klausuren die Möglichkeit, die korrekte und strukturierte schriftliche Falllösung zu üben. Hinsichtlich der Beurteilung kommt es dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der strukturierten Falllösung und Begründung an.

Zwischen- und Endklausur: Bei den Prüfungen soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden, den Inhalt der zivil- und unternehmensrechtlichen Rechtsvorschriften wiederzugeben, sondern auch jene, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der strukturierten Falllösung und Begründung an. Prüfungsrelevanter Stoff ist der Inhalt des Skriptums WPR II in der aktuellen Auflage sowie die in der Lehrveranstaltung diskutierten Inhalte. Zu beachten ist, dass auf dem Wissen aus WPR I aufgebaut wird.

Mündliche Mitarbeit in den LV-Einheiten: Die Bewertung der Mitarbeit in den Einheiten wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter). Die Übungsfälle werden vorab zur Verfügung gestellt und sind mit Hilfe des Skriptums für die jeweilige Einheit vorzubereiten. Insgesamt 10 Punkte werden für die mündliche Mitarbeit in der LV vergeben. Die Vergabe der Mitarbeitspunkte erfolgt durch Falllösung oder durch zusätzliche Wortmeldungen zu den in der LV behandelten Inhalten. Die Bewertung richtet sich nach der Qualität der Wortmeldungen, für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge.

Für eine positive Beurteilung müssen insgesamt mindestens 51 Punkte erreicht werden. Für die einzelnen Teilleistungen gibt es keine Mindestpunkte, die für eine positive Absolvierung vorausgesetzt werden.

Ab 86 Punkte: Sehr Gut
Ab 75 Punkte: Gut
Ab 62 Punkte: Befriedigend
Ab 51 Punkte: Genügend

Sobald eine Prüfungsleistung erbracht wurde (zB Fallausarbeitung, Mitarbeit, Klausur), ist eine Abmeldung nicht mehr möglich und es erfolgt eine Beurteilung.

Teilnahmevoraussetzung(en):

Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.

 

Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im „first-come, first-served Prinzip“. Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz.

Zuletzt bearbeitet: 01.02.2024 16:00

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