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Nr. LV-Typ(en) LV-Titel
4027 LVP Grundlagen des Zivilrechts Präsenz-Modus
Anmeldung über LPIS
vom 12.02.2024 16:00 bis 12.03.2024 23:59

LV-Leiter/in Univ.Prof. Dr. Christoph Kietaibl, Conrad Greiner, LL.M. (WU)
Planpunkte Bachelor Grundlagen des Zivilrechts
Semesterstunden 2
Unterrichtssprache Deutsch

Termine
Di, 12.03.2024 14:00-16:00 Uhr TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE (Lageplan)
Do, 14.03.2024 14:00-16:00 Uhr TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE (Lageplan)
Di, 19.03.2024 14:00-16:00 Uhr TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE (Lageplan)
Do, 21.03.2024 14:00-16:00 Uhr TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE (Lageplan)
Di, 09.04.2024 14:00-16:00 Uhr TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE (Lageplan)
Do, 11.04.2024 14:00-16:00 Uhr TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE (Lageplan)
Di, 16.04.2024 14:00-16:00 Uhr TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE (Lageplan)
Do, 18.04.2024 14:00-16:00 Uhr TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE (Lageplan)
Di, 23.04.2024 14:00-16:00 Uhr TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE (Lageplan)
Do, 25.04.2024 14:00-16:00 Uhr TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE (Lageplan)
Di, 30.04.2024 14:00-17:00 Uhr TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE (Lageplan)
Do, 02.05.2024 14:00-17:00 Uhr TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE (Lageplan)
Termindownload (ical) | Termine abonnieren

Weitere Informationen https://learn.wu.ac.at/vvz/24s/4027

Kontakt:
conrad.greiner@wu.ac.at
Inhalte der LV:
    • Privatrechtliche Grundlagen
    • Vertragsrecht
    • Schuldrecht Allgemeiner Teil
    • Vertragliche Schuldverhältnisse
    • Sachenrecht
    • Schadenersatzrecht
    • Bereicherungsrecht
    • Privatrechtliche Falllösungstechnik
      Lernergebnisse (Learning Outcomes):

       

      Die LV ist eine Einführung in die fundamentalen Materien des Zivilrechts und dient den Studierenden als Vorbereitung für die nachfolgenden Prüfungen aus Zivilrecht. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, praktische Beispiele nach Anspruchsgrundlagen zu lösen und so Theorie und Praxis miteinander zu verknüpfen und Gelerntes zu vertiefen.

       

      Regelung zur Anwesenheit:

      Es besteht keine Anwesenheitspflicht.

      Lehr-/Lerndesign:

      Der Stoff ist von den Studierenden vor den Einheiten vorzubereiten. In den Einheiten werden Fälle besprochen und gemeinsam gelöst sowie sich daraus ergebende Probleme gemeinsam aufgearbeitet und diskutiert.

      Leistung(en) für eine Beurteilung:

      Die Lehrveranstaltungsprüfung (LVP) Grundlagen des Zivilrechts findet dreimal im Semester im Rahmen der zentral organisierten Großprüfungswochen statt. Für die Teilnahme ist eine fristgerechte Prüfungsanmeldung über LPIS unbedingt erforderlich.

      Die Prüfung dauert insgesamt 90 Minuten und besteht aus zwei Teilen. Für die Zeiteinteilung gibt es keine Vorgaben. Beide Teile sind nach Prüfungsende abzugeben.

       

      Teil I – Multiple Choice Teil:

      Teil I besteht aus 10 Aufgaben (kleine Fälle und Theoriefragen) mit jeweils fünf Antwortalternativen, von denen mindestens eine korrekt ist, aber auch mehrere oder alle korrekt sein können. Die Punkte werden nach dem Teilpunktesystem berechnet (siehe unten).

       

      Teil II ­– Offener Teil:

      Teil II besteht aus einem größeren Fall, der nach Anspruchsgrundlagen und in ganzen Sätzen zu lösen ist. Die Bewertung der Arbeit richtet sich hier nicht nur nach der Richtigkeit im Ergebnis, sondern vor allem nach der Qualität der Begründung. Die Falllösung nach Anspruchsgrundlagen bereitet Studierenden erfahrungsgemäß Schwierigkeiten und sollte daher im Rahmen der Prüfungsvorbereitung gezielt geübt werden. Die bloße (passive) Aneignung von Theoriewissen, also etwa nur die Lektüre von Lehrbüchern, reicht in aller Regel nicht aus. Empfehlenswert ist eine Vorbereitung mit sog Casebooks.

       

      Bewertung:

      Der Offene Teil wird nur korrigiert, wenn beim Multiple-Choice-Teil zumindest 45 % der Höchstpunkteanzahl erreicht wurden (die erreichten Prozent werden dabei stets mathematisch gerundet).

      Im Multiple-Choice-Teil können 25 % der Punkte erreicht werden, im Offenen Teil 75 % der Punkte. Die Gesambeurteilung ergibt sich aus Addition der in beiden Teilen erreichten Punkte.

      Für eine positive Gesamtbeurteilung müssen insgesamt (Multiple-Choice-Teil und Offener Teil) zumindest 50 % der Höchstpunkteanzahl erreicht werden.

       

      Notenschlüssel:

      Sehr Gut: ab 85 %

      Gut: ab 70 %

      Befriedigend: ab 60 %

      Genügend: ab 50 %

       

      Teilpunktesystem:

      Jeder Multiple-Choice-Frage ist eine maximale Punkteanzahl(max) zugewiesen. Weiters gibt es eine Anzahl von richtigen (r) und falschen(f) Antwortalternativen. Für jede richtig angekreuzte Alternative werden max/r Punkte vergeben und für jede falsch angekreuzte Alternative werden max/f Punkte abgezogen. Es werden keine negativen Punkte vergeben. Wenn eine Frage nur eine falsche Alternative besitzt (und diese angekreuzt war), wird nur die Hälfte der Punkte, also max/2 und nicht max/f, abgezogen. Beispiel: Bei einer Frage sind maximal 3 Punkte zu vergeben. Die Alternativen a, d und e sind richtig (und daher b und c falsch). Für jede richtig angekreuzte Alternative ist deshalb 3/3(=1) Punkt zu vergeben und für jede falsch angekreuzte Alternative werden 3/2(=1,5) Punkte abgezogen.

      Zuletzt bearbeitet: 31.01.2024 15:06

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