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Nr. LV-Typ(en) LV-Titel
4066 VUE Arbeitsrecht - System und Fallbeispiele Präsenz-Modus
Anmeldung über LPIS
vom 22.02.2024 15:00 bis 09.03.2024 23:59

LV-Leiter/in Univ.Prof. Dr. Susanne Auer-Mayer, Jennifer Schwab, LL.M. (WU)
Planpunkte Bachelor Arbeitsrecht
Semesterstunden 4
Unterrichtssprache Deutsch

Termine
Di, 12.03.2024 16:00-19:00 Uhr TC.0.01 (Lageplan)
Mi, 13.03.2024 16:00-19:00 Uhr TC.0.01 (Lageplan)
Mo, 18.03.2024 16:00-19:00 Uhr D5.0.001 (Lageplan)
Di, 19.03.2024 16:00-19:00 Uhr TC.0.01 (Lageplan)
Mi, 20.03.2024 16:00-19:00 Uhr TC.0.01 (Lageplan)
Mo, 08.04.2024 16:00-19:00 Uhr TC.0.01 (Lageplan)
Di, 09.04.2024 16:00-19:00 Uhr TC.0.01 (Lageplan)
Di, 16.04.2024 16:00-19:00 Uhr TC.0.01 (Lageplan)
Mi, 17.04.2024 16:00-19:00 Uhr TC.0.01 (Lageplan)
Di, 23.04.2024 16:00-19:00 Uhr TC.0.01 (Lageplan)
Mi, 24.04.2024 16:00-19:00 Uhr TC.0.01 (Lageplan)
Mo, 06.05.2024 14:30-16:30 Uhr P Präsenz-Prüfung
Di, 14.05.2024 10:00-12:00 Uhr TC.0.04 (Lageplan)
Di, 21.05.2024 10:00-12:00 Uhr TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE (Lageplan)
Di, 28.05.2024 10:00-12:00 Uhr TC.5.01 (Lageplan)
Di, 04.06.2024 10:00-12:00 Uhr TC.4.03 (Lageplan)
Di, 11.06.2024 10:00-12:00 Uhr TC.3.03 (Lageplan)
Di, 18.06.2024 10:00-12:00 Uhr TC.3.21 (Lageplan)
Mi, 26.06.2024 13:00-16:00 Uhr P Präsenz-Prüfung
Termindownload (ical) | Termine abonnieren

Weitere Informationen https://learn.wu.ac.at/vvz/24s/4066

Kontakt:
arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at
Inhalte der LV:

Diese LV beinhaltet eine systematische Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeitsrechts:

  • Arbeitsvertragsrecht
  • Arbeitsschutzrecht
  • Berufsverbandsrecht
  • Kollektivvertragsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht und
  • Arbeitskampfrecht
Lernergebnisse (Learning Outcomes):
  • Breites Basiswissen des geltenden Arbeitsrechts und Kenntnis der Zusammenhänge zwischen dessen Teilgebieten
  • Problembewusstsein für arbeitsrechtliche Fragestellungen
  • Erkennen wichtiger Querverbindungen zu angrenzenden Rechtsgebieten (insbesondere zum Sozialversicherungsrecht)
  • Befähigung zur Analyse und Lösung grundlegender Rechtsfragen des Arbeitsrechts
  • Korrekter Umgang mit Gesetzestexten
  • Korrekte Anwendung der juristischen Falllösungstechnik auf Fallbeispiele zum Arbeitsrecht
  • Fundiertes Argumentieren in arbeitsrechtlichen Fachdiskussionen

Zusammenfassend sind die Studierenden nach dem positiven Abschluss dieser LV in der Lage, arbeitsrechtliche Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren, konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen und in Diskussionen mit Fachleuten als kompetente Gesprächspartner aufzutreten.

Regelung zur Anwesenheit:

Die Anwesenheit muss im Vorlesungsteil mindestens 60% (= max 4 Fehltermine), im Übungsteil mindestens 80% (max 1 entschuldigter Fehltermin) betragen.

 

Lehr-/Lerndesign:

Die Aufarbeitung des Lehrstoffes - das Österreichische Arbeitsrecht - erfolgt zunächst im Rahmen einer gemeinsamen Vorlesung. Die im Pflichtfach Arbeitsrecht angebotenen Parallel-Lehrveranstaltungen werden dafür in zwei Gruppen geteilt (Vorlesungsteil zu Beginn der Lehrveranstaltung, rund  32 Std, 11 Lehrveranstaltungseinheiten).

Anschließend an den Vorlesungsteil werden die jeweiligen Themenbereiche in kleinen Gruppen (Übungsteil, 12 Std. bzw 4-6 Lehrveranstaltungseinheiten, zu jeweils 30-40 Personen) anhand von praktischen Fallbeispielen unter Berücksichtigung von aktuellen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur, vertieft.

Leistung(en) für eine Beurteilung:

Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von zwei Teilleistungen:
  1. Zwischenklausur nach dem Vorlesungsteil (MC-Test). Zu beachten ist, dass es für die Zwischenklausur keinen Ersatztermin (auch nicht bei Erkrankung) gibt!
  2. Endklausur zum Gesamtstoff der LV im Anschluss an den Übungsteil (offene Fragen in Form von Fällen)

Insgesamt zu erreichende Punktezahl in der VUE = 120

Beurteilungsskala für die Endnote der VUE:

ab 106 Punkten = Sehr gut

ab 91 Punkten = Gut

ab 76 Punkten = Befriedigend

ab 61 Punkten = Genügend

Punkteverteilung auf die einzelnen Teilleistungen:

Zwischenklausur = max 30 Punkte

Endklausur = max 90 Punkte

Für eine positive Beurteilung der gesamten VUE müssen mindestens 40 Punkte auf die Endklausur und insgesamt 61 Punkte in der VUE erreicht werden.

Bei insgesamt negativer Beurteilung (aber mindestens 9 erreichten Punkten auf die Endklausur) ist ein Antritt beim Nachtermin zur Endklausur möglich. Dasselbe gilt, wenn die Endklausur nachweislich aus wichtigen Gründen beim ersten Termin nicht mitgeschrieben werden konnte.

Durch allfällige Mitarbeit im Übungsteil können für die Gesamtbeurteilung bis zu 6 Zusatzpunkte erzielt werden.

Zudem gilt, dass, sobald eine Leistung erbracht wurde, die Lehrveranstaltung auch mit einer Benotung abgeschlossen wird.

Bei den Klausuren dürfen unkommentierte Gesetzestexte (zB FlexLex Arbeitsrecht, Kodex Arbeitsrecht) verwendet werden.

Erlaubt sind farbliche Markierungen, reine Paragraphenverweise und transparente Post-Its. Auf den Post-Its dürfen nur Paragraphen stehen. Abseits davon sind jegliche Anmerkungen sowohl auf Post-Its als auch im Kodex nicht erlaubt.

Teilnahmevoraussetzung(en):

Die Aufnahme in die LV erfolgt entsprechend den geltenden Studienplänen.

Wenn Sie bereits zur LV angemeldet sind, aber an dieser LV nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.

Die Platzvergabe während der Anmeldefrist erfolgt nach dem "first-come, first-served Prinzip". Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden auf der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach dem Studienerfolg zugeteilt (also nicht nach der Reihenfolge auf der Warteliste).

Pünktliche Anwesenheit in der ersten Einheit ist dringend notwendig. Die aufgrund von unentschuldigtem Fernbleiben in der ersten Einheit frei werdenden Plätze werden im Anschluss an anwesende Studierende der Warteliste (gereiht nach Wartelistenplatz) vergeben.

Zuletzt bearbeitet: 21.05.2024 09:57

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