Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück
204 | Bevollmächtigung |
205 | Verordnung des Rektorats gemäß § 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Marketing an der Wirtschaftsuniversität Wien |
206 | Verordnung des Rektorats gemäß § 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Quantitative Finance an der Wirtschaftsuniversität Wien |
207 | Verordnung des Rektorats gemäß § 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Supply Chain Management an der Wirtschaftsuniversität Wien |
208 | Verordnung des Rektorats gemäß § 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Socio-Ecological Economics and Policy an der Wirtschaftsuniversität Wien |
209 | Verordnung des Rektorats gemäß § 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Strategy, Innovation, and Management Control an der Wirtschaftsuniversität Wien |
210 | Verordnung des Rektorats gemäß § 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Information Systems (Wirtschaftsinformatik) an der Wirtschaftsuniversität Wien |
211 | Bestellung eines Lehrgangsleiters |
212 | Änderung von Studienplänen |
213 | Verordnungen und Änderungen über die Curricula von Universitätslehrgängen |
214 | Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter |
215 | Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002 |
216 | Wissensbilanz und Leistungsbericht 2013 |
217 | Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal |
Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück204) Bevollmächtigung
In Abänderung von Mitteilungsblatt 12. Stück vom 06.12.2006, gemäß § 1 Abs 2 u § 4 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien ist Mag. Reinhard Sefelin M.Sc., Leiter Forschungsservice, bevollmächtigt.
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor
Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück205)
Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück206)
Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück208)
Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück209)
210)
Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück211)
Bestellung eines Lehrgangsleiters
Herr Univ.Prof. Dr. Sebastian Kummer als Lehrgangsleiter für den Universitätslehrgang "Logistik & Supply Chain Management" an der Wirtschaftsuniversität Wien
Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück212) Änderung von Studienplänen
Der Vorsitzende des Senats
o.Univ.Prof. Dr. Helmut Strasser
Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück213) Verordnungen und Änderungen über die Curricula von Universitätslehrgängen
Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat in seiner 78. Sitzung am 21. Mai 2014 auf Grund des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl I Nr. 120/2002 idgF, nachfolgende Beschlüsse der Lehrgangskommission vom 5. Mai 2014 genehmigt:
Der Vorsitzende des Senats
o.Univ.Prof. Dr. Helmut Strasser
Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück214)
Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und ProjektleiterFolgende Projektleiterinnen/Projektleiter werden gemäß § 27 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus diesem Vertrag sowie gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:
Projekt | Projektleiterin/Projektleiter |
Verbesserung des Kapitalmarktrechts | Prof. Dr. Martin Winner |
UWD Wassergebühren | DI Franz Stephan Lutter |
ACRP6 - Trafo-Labour | Univ.Prof.Dr. Sigrid Stagl |
Minimum sanctions in EU Member States | Dr. Robert Kert |
Overhead Hampl Nina | Dr. Nina Hampl |
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor
Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück215)
Folgende Angehörige des wissenschaftliches Personals gemäß § 26 Universitätsgesetz 2002 werden gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002, Mitteilungsblatt 21. Stück, Nr. 102, vom 27.2.2004, idgF (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:
Projekt | Projektleiterin/Projektleiter |
Development in the Mediterranean | aoProf. Dr. Joachim Becker |
Konjunkturzyklen in der EU | Prof. Dr. Gabriele Tondl |
Evaluierung Vielfalter | Prof. Dr. Andreas Novy |
Tagungsband CEEGov2014 | aoProf. Dr. Alexander Prosser |
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor
216) Wissensbilanz und Leistungsbericht 2013
Der Universitätsrat hat in der Sitzung am 19. Mai 2014 gem. § 13 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002 die Wissensbilanz und den Leistungsbericht 2013 der WU genehmigt.
Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück217)
Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal
Allgemeine Informationen:
· An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu.ac.at/structure/lobby/equaltreatment
· Reise- und Aufenthaltskosten: Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.
AUSGESCHRIEBENE STELLEN:
1.) Im Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht ist voraussichtlich ab 1. September 2014 für die Dauer von 12 Monaten eine Stelle für einen Universitätsassistenten/eine Universitätsassistentin post doc Non Tenure Track (Assistant Professor, non-tenure track) (Angestellte/r gemäß Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten, monatliches Entgelt: 3.483,30 € brutto) vollbeschäftigt zu besetzen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Personalentwicklungsplan für Universitätsassistent/inn/en post doc Non Tenure Track eine maximale Befristungsdauer von 6 Jahren vorsieht. Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die sechs Jahre fehlende Zeit eingestellt werden. Die Wiederbestellung von Personen, die bereits einen Universitätsassistent/inn/enposten Non Tenure Track inne hatten, ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Aufgabengebiet:
Rechtsvergleichende Forschung und Lehre im Arbeitsrecht und Sozialrecht: selbständige Forschungstätigkeiten und selbständige Durchführung von (auch englischsprachigen) Lehrveranstaltungen
Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen
Betreuung von Studierenden
Mitarbeit bei Prüfungen
Fortführung und Unterstützung bei europäischen Partnerschaften
Ihr Profil:
Doktorat aus Rechtswissenschaften
Hervorragende Kenntnisse des Europäischen Arbeitsrechts und Sozialrechts und einschlägige Publikationen
Berufserfahrung im Wissenschaftsbetrieb
Kennzahl: 2584
Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage unter http://www.wu.ac.at/jobs.
Ende der Bewerbungsfrist: 18. Juni 2014