Eine Person liest eine spanische Tageszeitung

Mitteilungsblatt vom 12. Juli 2006, 44. Stück

227 Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
228 Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002
229 Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsinformatik an Herrn Univ.-Ass. Mag. Dr. Michael Hahsler
230 Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsinformatik an Herrn Univ.-Ass. Mag. Dr. Stefan Koch
231 Ausschreibung von Leistungsstipendien
232 Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal

Mitteilungsblatt vom 12. Juli 2006, 44. Stück227

) Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
Folgende Projektleiterinnen/Projektleiter werden gemäß § 27 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus diesem Vertrag sowie gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:
Projekt Projektleiterin/Projektleiter
Europarechtstag 2006 Univ.Prof. Dr. Stefan Griller


o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor


Mitteilungsblatt vom 12. Juli 2006, 44. Stück228

) Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002
Folgende Angehörige des wissenschaftlichen Personals gemäß § 26 Universitätsgesetz 2002 werden gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002, Mitteilungsblatt 21. Stück, Nr. 102, vom 27.2.2004, idgF (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:
Projekt Projektleiterin/Projektleiter
GB-Analyse Ass.Prof. Dr. Otto Janschek
Wachstum und Zyklen ao. Univ.Prof. Dr. Martin Zagler
FdZ-K: EOR - EASEY Online Rating Dr. Reinhard Paulesich


o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor


Mitteilungsblatt vom 12. Juli 2006, 44. Stück229

) Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsinformatik an Herrn Univ.-Ass. Mag. Dr. Michael Hahsler
Herrn Univ.-Ass. Mag. Dr. Michael Hahsler wurde mit Bescheid vom 20. Juni 2006 die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsinformatik gemäß § 103 Universitätsgesetz 2002 verliehen.

Der Rektor:
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt


Mitteilungsblatt vom 12. Juli 2006, 44. Stück230

) Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsinformatik an Herrn Univ.-Ass. Mag. Dr. Stefan Koch
Herrn Univ.-Ass. Mag. Dr. Stefan Koch wurde mit Bescheid vom 20. Juni 2006 die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsinformatik gemäß § 103 Universitätsgesetz 2002 verliehen.

Der Rektor:
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt


Mitteilungsblatt vom 12. Juli 2006, 44. Stück231

) Ausschreibung von Leistungsstipendien
AUSSCHREIBUNG VON LEISTUNGSSTIPENDIEN des Vizerektors für Lehre als Organ für studienrechtliche Angelegenheiten an der Wirtschafts- universität Wien für das Studienjahr 2005/06 gemäß §§ 57 - 61 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl Nr. 305/1992, zuletzt geändert durch BGBl I Nr. 20/2006

Leistungsstipendien für Studierende dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen im Rahmen eines ordentlichen Studiums.
Ein Leistungsstipendium darf die Höhe des allgemeinen Studienbeitrages nach dem Universitätsgesetz 2002 für zwei Semester von EUR 726,72 nicht unterschreiten und EUR 1.500,- nicht überschreiten.

BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Inländergleichstellung nach § 4 StudFG
    Als gleichgestellt gelten Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und von Vertragsparteien des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sowie Drittstaatsangehörige, soweit es sich aus diesen Übereinkommen ergibt; weiters Staatenlose, welche vor Aufnahme an der Wirtschaftsuniversität Wien gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch fünf Jahre in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und in Österreich während dieses Zeitraumes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hatten sowie Flüchtlinge im Sinne des Artikels 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl Nr. 55/1955.

  • Ordentliche Studierende bzw. ordentlicher Studierender an der Wirtschaftsuniversität Wien

  • Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG). Bei der Berechnung der Anspruchsdauer wird bei einem allfälligen Umstieg auf einen neuen Studienplan die Studiendauer im alten Studienplan entsprechend berücksichtigt.

  • Hervorragende Studienleistungen in einem ordentlichen Studium der Wirtschaftsuniversität Wien im Studienjahr 2005/06 (Berechnungszeitraum: 1. Oktober 2005 bis 30. September 2006)

    Diplomstudien, Bakkalaureats- sowie Magisterstudium
    - Mindestanforderung an Prüfungsleistungen: für das Studium maßgebliche Prüfungen im Studienjahr 2005/06 im Ausmaß von 24 Semesterstunden. Bei Studierenden des Diplomstudiums Wirtschaftspädagogik (Studienplanversion 02/03) reichen 12 Semesterstunden, wenn im Studienjahr 2005/06 das Schulpraktikum mit der Note "Sehr gut" beurteilt wurde.
    - Ein Notendurchschnitt aller für das Studium maßgeblichen Prüfungen im Studienjahr 2005/06 von nicht schlechter als 1,8

    Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
    - Mindestanforderung an Prüfungsleistungen: für das Studium maßgebliche Prüfungen im Studienjahr 2005/06 im Ausmaß von 6 Semesterstunden oder von 4 Semesterstunden und der Fachprüfung aus dem Hauptfach
    - Ein Notendurchschnitt aller für das Studium maßgeblichen Prüfungen im Studienjahr 2005/06 von nicht schlechter als 1,0

    Doktoratsstudium Wirtschaftsrecht
    Mindestanforderung an Prüfungsleistungen: für das Studium maßgebliche Prüfungen im Studienjahr 2005/06 im Ausmaß von 4 Semesterstunden
    Ein Notendurchschnitt aller für das Studium maßgeblichen Prüfungen im Studienjahr 2005/06 von nicht schlechter als 1,0

ANTRAGSTELLUNG:
Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen zur Antragstellung mit:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular (zu finden unter http://www.wu-wien.ac.at/lehre oder vor dem Bereich Studienrecht)

  • Aktuelles Studienblatt

  • Nachweis über die für das Studium maßgeblichen Prüfungen, die im Studienjahr 2005/06 abgelegt wurden (Erfolgsnachweis der Wirtschaftsuniversität Wien)

  • Evtl. Nachweis über die Gleichstellung gemäß § 4 StudFG

  • Evtl. Nachweis über allfällige Studienzeitverzögerungen gemäß § 19 StudFG

Sie können pro Studienjahr nur für ein Studium einen Antrag stellen.

BEWERBUNGSFRIST:
Montag, 9. Oktober 2006, bis Freitag, 20. Oktober 2006
Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich innerhalb der angegebenen Fristtäglich von 09:00-12:00 Uhr und mittwochs zusätzlich von 14:00-18:00 Uhr bei Fr. Forstner und Fr. Ettl im Bereich Studienrecht (UZA I, Kern D, 4. Stock, Augasse 2-6, 1090 Wien) abzugeben.

ZUERKENNUNG:
Die Zuerkennung erfolgt nach Maßgabe der vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zugewiesenen Mittel durch den entscheidungsbevollmächtigten Vizerektor für Lehre als Organ für studienrechtliche Angelegenheiten, Herrn Univ.-Prof. Dr. Karl Sandner, im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung.

Liegen mehr Bewerbungen vor als nach den gesetzlichen Bestimmungen und Ausschreibungsbedingungen berücksichtigt werden können, wird eine Reihung der Bewerberinnen und Bewerber nach Notendurchschnitt vorgenommen.

Alle Bewerberinnen und Bewerber werden von der Zuerkennung oder Ablehnung verständigt. Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch (§ 61 StudFG).
WEITERE INFORMATIONEN:

  • http://www.wu-wien.ac.at/lehre

  • Bereich Studienrecht, UZA I, Kern D, 4. Stock (Fr. Forstner, Fr. Ettl)

  • Sozialreferat der Österreichischen Hochschülerschaft

Univ.-Prof. Dr. Karl Sandner eh
Vizerektor für Lehre


Mitteilungsblatt vom 12. Juli 2006, 44. Stück232

) Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal
ALLGEMEINE INFORMATIONEN:
  • Frauenförderung:
    Da sich die Wirtschaftsuniversität Wien die Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Alle Bewerberinnen, die die gesetzlichen Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, sind zu Bewerbungsgesprächen einzuladen.

  • An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu-wien.ac.at/portal/iv/akgleich

  • Reise- und Aufenthaltskosten:
    Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.

AUSGESCHRIEBENE STELLEN:
1.) Im Institut für Internationales Marketing und Management ist voraussichtlich ab 01. September 2006 bis 10. Juli 2007, längstens jedoch für die Dauer einer mutterschaftsbedingten Abwesenheit die Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters/ einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin (Arbeitnehmer/in der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), vollbeschäftigt, ersatzmäßig zu besetzen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Personalentwicklungsplan für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen eine maximale Befristungsdauer von 4 Jahren vorsieht. Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 4 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Wiederbestellung von Personen, die bereits eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter/wissenschaftliche Mitarbeiterin inne hatten, aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Notwendige Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in, abgeschlossenes Magisterstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im Ausland

Erwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
Marketingorientierte Betriebswirtschaftslehre, sehr gute EDV-Kenntnisse insb. statistische Datenverarbeitung, ausgezeichnete Englischkenntnisse, Forschungsinteresse und Erfahrungen im Bereich des Internationalen Marketing und Management, Publikationen im Bereich des Internationalen Marketing und Management, Erfahrung im Bereich Lehre

Kennzahl: 64005
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 02. August 2006
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!
Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt

2.) Im Institut für Internationales Marketing und Management sind folgende Stellen zu besetzen:
voraussichtlich ab 15. September 2006 bis 14. September 2010 zwei wissenschaftliche Mitarbeiter/ zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen (Arbeitnehmer/in der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), vollbeschäftigt

alternativ:
voraussichtlich ab 15. September 2006 bis 14. September 2012 ein Assistent/ eine Assistentin (Arbeitnehmer/in der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), vollbeschäftigt

alternativ:
voraussichtlich ab 15. September 2006 bis 14. September 2010 ein Assistent/ eine Assistentin (Arbeitnehmer/in der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), halbbeschäftigt und ein wissenschaftlicher Mitarbeiter/ eine wissenschaftliche Mitarbeiterin (Arbeitnehmer/in der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), vollbeschäftigt

Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Personalentwicklungsplan für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen eine maximale Befristungsdauer von 4 Jahren vorsieht. Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 4 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Wiederbestellung von Personen, die bereits eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter/wissenschaftliche Mitarbeiterin inne hatten, aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Personalentwicklungsplan für Assistent/inn/en eine maximale Befristungsdauer von 6 Jahren vorsieht. Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 6 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Wiederbestellung von Personen, die bereits einen Assistent/inn/enposten "Säule 2" inne hatten, aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Notwendige Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: abgeschlossenes Magisterstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im Ausland
Assistent/in: abgeschlossenes Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im Ausland

Erwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
Marketingorientierte Betriebswirtschaftslehre, sehr gute EDV-Kenntnisse insb. statistische Datenverarbeitung, ausgezeichnete Englischkenntnisse, Forschungsinteresse und Erfahrung im Bereich des Internationalen Marketing und Management, Publikationen im Bereich des Internationalen Marketing und Management, Erfahrung im Bereich Lehre

Kennzahl: 64105
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 02. August 2006
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!

Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt

3.) Im Institut für Bürgerliches Recht und Handelsrecht, Abteilung für Informationsrecht und Immaterialgüterrecht ist voraussichtlich ab 21. August 2006 bis 20. August 2011 die Stelle eines Assistenten/ einer Assistentin (Arbeitnehmer/in der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), halbbeschäftigt zu besetzen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Personalentwicklungsplan für Assistent/inn/en eine maximale Befristungsdauer von 6 Jahren vorsieht. Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 6 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Wiederbestellung von Personen, die bereits einen Assistent/inn/enposten "Säule 2" inne hatten, aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Notwendige Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in, abgeschlossenes (Doktorats-)Studium der Rechtswissenschaften bzw. gleichzuhaltende Qualifikation, abgeschlossenes Jus-Studium

Erwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
Doktorat mit ausgezeichnetem Ergebnis, Dissertation möglichst aus dem Bereich des Patentrechts, sehr gute Englischkenntnisse, Engagement, Kommunikationsfähigkeit

Kennzahl: 64305
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 02. August 2006
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!

Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt