Vertretungen der WU-Professor*innen

Die Kurie der Professorinnen und Professoren (lt. Satzung)

Die Zusammensetzung der Kurie der Universitätsprofessor*innen ist in § 56 der WU Satzung verankert. Ihr gehören im Regelfall an: 

  • Die gemäß § 21 UOG 1993 zugeordneten Universitätsprofessor*innen

  • Die gemäß § 98 UG 2002 berufenen Universitätsprofessor*nnen

  • Die nach § 99 UG 2002 für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren berufenen Universitätsprofessor*innen

Die Kurie der Professor*innen hält jährlich 6 Sitzungen ab, die von einem*r von der Kurie aus deren Mitte gewählten Kuriensprecher*in geleitet werden. Die Sitzungseinladung, in der auch über die vorgesehene Tagesordnung informiert wird, erfolgt in elektronischer Form. 

  • An den Kuriensitzungen nehmen die Mitglieder des Rektorats teil, die über ihre laufenden Aktivitäten berichten.  

  • Wichtigen aktuellen Themen werden zur vertiefenden Behandlung gesonderte Tagesordnungspunkte gewidmet.

  • In den Kuriensitzungen erfolgen die Entsendungen für die Vertreterinnen und Vertreter der Professor*innen in Berufungs- oder Habilitationskommissionen. 

  • Ebenso entsendet die Kurie die Vertreter*innen der Professor*innen für eine Funktionsperiode in die Senatskommissionen. 

  • Im Anschluss an die Kuriensitzungen finden fallweise Kurientalks zu ausgewählten und aktuellen Themen statt.