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Leichterer Zugang zu erhöhter Familienbeihilfe für behinderte Kinder

06. Dezember 2022

Familien mit Kindern mit einer erheblichen Behinderung sollen künftig leichter die erhöhte Familienbeihilfe für notwendige Zusatzkosten beantragen können. Konkret soll mit 1. März 2023 der Behindertenpass als Nachweis einer erheblichen Behinderung ausreichen, zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder Befunde sind nicht mehr nötig. Mit der Novelle sollen außerdem die Patientenrechte erweitert werden: Sachverständigengutachten werden in Zukunft automatisch übermittelt.

Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt derzeit 155,90 Euro pro Monat und wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Sie ist von der Valorisierung der Familienleistungen umfasst und wird damit ab 2023 ebenfalls jährlich steigen. Ab Jänner beträgt sie 164,90 Euro pro Monat. Außerdem wird sie nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet, wie bereits im Zuge der Pflegereform beschlossen wurde.

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