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Die besten Steuer-Tipps für Beschäftigte

12. Jänner 2023

Öko-Sonderpauschale, Kindermehrbetrag – was sich für die Arbeitnehmer*innen-Veranlagung 2022 alles ändert

(Wien/OTS) - Ein bisschen Zeit ist noch, aber so langsam kann man schon beginnen, Belege zu sortieren, wenn man die Arbeitvernehmer:innenveranlagung 2022 möglichst rasch abgeben mag. „Bis Ende Februar müssen die Arbeitgeber und andere auszahlenden Stellen alle ihre Daten ans Finanzamt übermitteln, dann können die Arbeitnehmer:innen ihren Antrag stellen, um ihr Geld zurückholen“, sagt AK Steuerexpertin Dominique Feigl. Denn gerade in Zeiten der Teuerung, wenn das Geld am Konto knapp ist, zahlt es sich doppelt aus, rasch den Steuerausgleich zu machen. „Unbedingt machen sollten den Steuerausgleich jene, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer bezahlen, aber die Sozialversicherungsbeiträge. Auch wer Kinder hat oder zur Arbeit pendelt, bekommt in vielen Fällen Geld vom Finanzamt zurück“, sagt Dominique Feigl.


Auf was muss man achten, was hat sich geändert?
Mitte 2022 wurde der „Familienbonus plus“ für Kinder unter 18 Jahren für das gesamte Jahr von bis zu 1500 auf bis zu 2000 Euro erhöht. Wenn dieser „Familienbonus plus“ nicht bereits über die Firma beantragt worden ist, dann bekommt man ihn über die Arbeitnehmer:innen-Veranlagung. Dabei sollte man darauf achten, dass der „Familienbonus plus“ ein Steuerabsetzbetrag ist. Das heißt, er mindert die errechnete Steuer direkt, aber man muss ausreichend Steuern bezahlen, um davon zu profitieren. „Bei geringen Einkommen sollten Eltern darauf achten, sich den Betrag steueroptimal aufzuteilen“, sagt AK Steuerexpertin Dominique Feigl.


Den Kindermehrbetrag erhalten Eltern, wenn sie an mindestens 30 Tagen steuerpflichtige aktive Einkünfte, zum Beispiel aus einer Anstellung oder einem freien Dienstvertrag, erzielt haben und sich der Familienbonus nicht auswirkt. Außerdem muss eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein: Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder der Partner bzw. die Partnerin verdient auch so wenig, dass auch hier der Familienbonus keine Auswirkung hat. Der Kindermehrbetrag beträgt ab 2022 bis zu 550 Euro pro Kind.
Die Ausgaben für Wohnraumschaffung und -sanierung sind seit 2021 nicht mehr steuerlich absetzbar. Allerdings können jene, die 2022 etwa eine thermische Sanierung durchgeführt haben oder den Heizkessel getauscht haben, die sogenannte Öko-Sonderausgabenpauschale beantragen. Für eine geförderte thermisch-energetische Sanierung stehen 800 Euro jährlich, für den geförderten „Heizkesseltausch“ 400 Euro jährlich zu. Diese Beträge werden beginnend mit dem Jahr der Auszahlung der Förderung für insgesamt fünf Jahre automatisch in der Steuerveranlagung berücksichtigt.  


Wer sollte die ANV machen?
Besonders lohnend ist die Arbeitnehmer:innen-Veranlagung für jene, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer bezahlen, aber die Sozialversicherungsbeiträge. Sie bekommen durch den Lohnsteuerausgleich in vielen Fällen einen Monatsnettobezug zurück. Grund dafür ist die sogenannte Negativsteuer. Für das Jahr 2022 können bis zu 1550 Euro rückvergütet werden. Für Pendler:innen erhöht sich der Betrag auf bis zu 1610 Euro.


Wer pendelt, profitiert auch davon, dass das Penderpauschale infolge der hohen Treibstoffkosten von Mai 2022 bis Juni 2023 vorläufig um 50 Prozent erhöht wurde. Wird das Pendlerpauschale über die Firma beantragt, hat man beim Steuerausgleich nichts  weiter zu tun. Wer selbst den Antrag stellt, sollte beachten, dass eben ab Mai 2022 andere Werte gelten.

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Wien
Miriam Koch
+43 1 50165 - 12893
miriam.koch@akwien.at
wien.arbeiterkammer.at

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