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2. Dienstrechtsnovelle 2022 beschlossen

13. Dezember 2022

Die 2. Dienstrechtsnovelle 2022 umfasst unter anderem folgende Verbesserungen:

  • GEHALTSERHÖHUNG
    Die Gehälter im Öffentlichen Dienst steigen mit 1.1.2023 zwischen 9,41 % und 7,15 %. Das sind mindestens 170€. Die Erhöhung der Zulagen beträgt 7,32 %.

  • HÖHERE EINSTIEGS- UND GRUNDGEHÄLTER
    Die Einstiegsgehälter im Öffentlichen Dienst, die Grundgehälter für Polizeischüler*innen, Justizwache-Aspirant*innen und Militärpersonen auf Zeit sowie die Entlohnung von Richteramtsanwärter*innen und Verwaltungspraktikant*innen werden erhöht.

  • TEILZEIT ZUR KINDERBETREUUNG
    Die Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes wird ab 1.1.2023 bis zur Vollendung des achten Lebensjahres (bisher bis zum Schuleintritt) des Kindes vereinbart werden können.

  • MEHRDIENSTLEISTUNGEN VON TEILZEITBESCHÄFTIGTEN
    Teilzeitbeschäftigte werden in Zukunft bei der Abgeltung von Mehrdienstleistungen mit Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt.

  • PFLEGEFREISTELLUNG
    Der Anspruch auf Pflegefreistellung wird erweitert.

Weitere Details zur 2. Dienstrechtsnovelle finden Sie hier

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