Universität

WU gratuliert Christoph Grabenwarter und Wolfgang Brandstetter

21. Februar 2018

Die WU freut sich mit den beiden WU-Professoren Christoph Grabenwarter und Wolfgang Brandstetter über ihre jeweiligen Ernennungen zum Vizepräsidenten und zum neuen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs.

Mit Wolfgang Brandstetter als neuestem Mitglied des Verfassungsgerichtshofs und den weiteren Richtern Christoph Grabenwarter, Michael Holoubek und Georg Lienbacher sind nunmehr vier der zwölf Mitglieder WU-Professoren. „Für die WU ist das ein schönes Zeichen. Es zeigt auch, wie angesehen die Juristen und Juristinnen unserer Rechtsdepartments sind. Natürlich profitieren auch unsere Studierenden von der umfassenden Expertise, die die Verfassungsrichter einbringen“, so WU-Rektorin Edeltraud Hanappi-Egger.

Vizepräsident Christoph Grabenwarter

Christoph Grabenwarter habilitierte sich 1997 an der Universität Wien, bis 2008 folgten Professuren in Linz, Bonn und Graz. Seit 2008 ist er Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und stellvertretender Vorstand des Instituts für Europarecht und Internationales Recht. Seine Forschung fokussiert auf europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht, europäischen und internationalen Menschenrechtsschutz, Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Recht der elektronischen Massenmedien und Staatskirchenrecht. Er ist Präsident des Österreichischen Juristentages und bereits seit 2005 Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, dessen Vizepräsident er nunmehr wurde.

Neues Mitglied Wolfgang Brandstetter

Neu im Verfassungsgerichtshof ist Wolfgang Brandstetter. Er habilitierte sich 1991, es folgten Lehrtätigkeiten an den Universitäten Graz, Brno und Kraków, ab 1993 auch praktische Tätigkeit als Strafverteidiger, insbesondere in den Bereichen Fahrlässigkeits- und Wirtschaftsstrafrecht. 1997 erhielt er einen Ruf an die Universität Linz, ab 1998 war er Ordinarius am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien. Seit Februar 2007 hält er den Lehrstuhl am neugegründeten Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. 2013 wurde er zum Bundesminister für Justiz ernannt, 2017 übernahm er bis zur Neuwahl zusätzlich die Funktion des Vizekanzlers. 2017 schied er aus der Bundesregierung aus und kehrte an die WU zurück.

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