Studierende beim Lernen in der Bibliothek.

Nächste Schritte

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Bachelorstudium / Wirtschafts- und Sozialwissenschaften / Reifezeugnis/Studienabschluss eines Nicht-EU-/EWR-Mitgliedslandes
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Schritt 3: Zulassung

Zulassungsvoraussetzungen

  • Für die Zulassung zum Studium ist nicht nur die positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens Bedingung, sondern auch die Erfüllung der formalen Zulassungsvoraussetzungen.

  • Die Zulassung zum Bachelorstudium kann nur innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist durchgeführt werden.
    Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist und auch die Zulassungsfrist (= Frist für die Einschreibung) am 5. September (Wintersemester)  bzw. 5. Februar (Sommersemester) endet.

Ihre Schritte zur Zulassung:

Online Terminvereinbarung

Wann?
Sie können ca. 2 Wo­chen vor Beginn der Zu­las­sungs­frist online einen Termin buchen. Wenn Sie an einem Auf­nah­me­ver­fah­ren teil­ge­nom­men haben, ist dies erst nach der Ergebnisaussendung möglich.

Wo?
Die Terminvereinbarung erfolgt im Rahmen der Datenvorerfassung – dort kontrollieren Sie bitte zuerst Ihre persönlichen Angaben und Vorbildungsdaten auf Vollständigkeit. Auch die Befragung zum Studienbeginn muss ausgefüllt werden. Nur wenn Sie diese Punkte erledigt haben, ist eine Terminbuchung möglich!    

Wie?
Log­gen Sie sich bitte mit Ihrer E-​Mail Adres­se und Ihrem Pass­wort ein und wäh­len Sie auf der letzten Seite einen Ter­min. Soll­ten Sie Ihren ge­wähl­ten Ter­min nicht wahr­neh­men, stor­nie­ren Sie die­sen bitte recht­zei­tig, damit ihn an­de­re Stu­di­en­in­ter­es­sier­te nut­zen kön­nen.

Wenn Sie schon WU Studierende/r sind bzw. waren, schicken Sie uns eine E-Mail an studienzulassung@wu.ac.at innerhalb der Zulassungsfrist von Ihrem WU-​Account oder von einer privaten Mailadresse mit einer Ausweiskopie, damit wir Ihnen das Studium öffnen können.

Digitales Foto

Für Ihren Studierendenausweis wird ein digitales Foto benötigt.

  • Variante 1: Sie laden im Rahmen der Online-Datenvorerfassung ein Passfoto hoch.

  • Variante 2: Sie erstellen bei den SB-Terminals vor dem Study Service Center ein Foto.
    Dieses speichern Sie mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem Passwort.

Dokumentenvorlage

Übermitteln Sie folgende Originaldokumente (+ Kopien aller Unterlagen) persönlich oder per Post:

Study Service Center/Zulassung International
Gebäude LC, Ebene +2
Welthandelsplatz 1, 1020 Vienna
Austria


Ihr vollständiger Antrag auf Zulassung zum Studium muss

  • für das Wintersemester bis spätestens 5. September

  • für das Sommersemester bis spätestens 5. Februar

in der Studienzulassung eingelangt sein.

Wir empfehlen, Ihren Antrag möglichst frühzeitig einzureichen. Die Bearbeitung Ihres Antrages nimmt mindestens 12 Wochen in Anspruch. Bedenken Sie, dass vor Studienbeginn auch Ihrerseits noch weitere Schritte notwendig sein können (z.B. Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung).

Ergänzungsprüfungen

Wenn sich Ihr Reifezeugnis wesentlich von einem österreichischen Reifezeugnis unterscheidet (wird bei der Bearbeitung Ihres Zulassungsantrags überprüft), können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die Sie vor der Zulassung zum Bachelorstudium im Rahmen des Vorstudienlehrgangs der Wiener Universitäten absolvieren müssen. Während Sie den VWU besuchen, werden Sie zum außerordentlichen Studium an der WU zugelassen.

Falls Sie bereits studiert haben, legen Sie bei Ihrem Zulassungsantrag ein offizielles Transcript of Records vor. Erfolgreiche Studienleistungen können eventuell die Anzahl der vorzuschreibenden Ergänzungsprüfungen reduzieren.

Bezahlung des Studienbeitrages

Das Einzahlen des Studien- bzw. ÖH-Beitrags ist in jedem Semester erforderlich, da andernfalls Ihre Zulassung als Studierende/r erlischt.

Bezahlung des Studien-/ÖH-Beitrages

WU Welcome Days

Besuch der Informationsveranstaltung für Erstsemestrige: WU Welcome Days

Zulassung außerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist

Lediglich bei Vorliegen eines gesetzlich definierten Ausnahmefalles kann eine Zulassung innerhalb der Fortsetzungsmeldungsfrist (Wintersemester bis 31.Oktober/ Sommersemester bis 31.März) erfolgen.

Ausnahmefälle sind:

  • Nichtbestehen eines Aufnahme- oder Zulassungsverfahrens oder der Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Studium, sofern das Ergebnis für das Wintersemester erst nach dem 31.August, für das Sommersemester erst nach dem 31.Jänner vorliegt.

  • Erlangung der allgemeinen Universitätsreife für das Wintersemester erst nach dem 31.August, für das Sommersemester erst nach dem 31.Jänner.

  • Nicht rechtzeitige Ausstellung einer Aufenthaltsberechtigung für Studierende gemäß § 64 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, sofern diese daran kein Verschulden trifft.