WU Mobilitätsstipendium Sonderzuschuss

Auf dieser Website finden Sie alle notwendigen Informationen, um ein WU Mobilitätsstipendium Sonderzuschuss zu beantragen.

Allgemeine Informationen

  • Der Sonderzuschuss des WU Mobilitätsstipendiums richtet sich an alle, für die ein Auslandsaufenthalt eine größere finanzielle Herausforderung darstellt. Durch den Zuschuss soll ihnen eine internationale Austauscherfahrung leichter ermöglicht werden.

  • Es werden 10 WU Mobilitätsstipendien mit Sonderzuschuss pro Studienjahr vergeben.

  • Die Sonderförderung kann nur für einen Auslandsaufenthalt an einer Partneruniversität in Afrika, Amerika, Asien, Australien sowie Großbritannien, Bosnien und Herzegowina, Israel und der Ukraine vergeben werden.

  • Studienbeihilfe und die österreichische Beihilfe für ein Auslandsstudium (BAS) sowie andere Stipendien können parallel bezogen werden. Förderungen anderer stipendienvergebender Stellen müssen dem International Office mitgeteilt werden!

  • Pro Studienzyklus kann maximal ein WU Mobilitätsstipendium mit Sonderzuschuss bezogen werden.

Bewerbungstermine

  • Die Bewerbung um einen Sonderzuschuss des WU Mobilitätsstipendiums findet jährlich im Februar und September statt. Studierende müssen sich vor ihrer Bewerbung um einen Austauschplatz für den Sonderzuschuss bewerben.

  • Ausnahme: Master-Studierende, welche bereits im ersten Semester für einen Austauschplatz nominiert wurden, dürfen sich im Nachhinein während des nächsten Bewerbungstermins um einen Sonderzuschuss bewerben.

Voraussetzungen & Anforderungen

  • Für ordentliche WU Studierende, die sich für ein Auslandssemester oder ein Double Degree-Programm an einer WU Partneruniversität bewerben können. Die formalen Mindestvoraussetzungen sind im Bachelor 38 ECTS-Credits (ausgenommen freie Wahlfächer) oder im Master die Zulassung zum Masterstudium.

  • Die Vergabe des Sonderzuschusses setzt den plausibel gemachten Nachweis eines Sonderbedarfs voraus. Ein Sonderbedarf kann sich ergeben z.B. aus sozialer Bedürftigkeit, Betreuungspflichten für Kinder und/oder anderen Personen, Behinderung, chronischer Krankheit (wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht).

  • Zusätzliche Vergabekriterien, die zum Tragen kommen sind Studienerfolg und außercurriculare Aktivitäten.

Finanzielles

  • Je nach Zielregion können Sie mit einem Zuschuss in folgender Höhe rechnen:

Gastregion/GastlandSonderzuschuss/MonatReisekosten einmalig
AfrikaEUR 700EUR 600
LateinamerikaEUR 700EUR 600
NordamerikaEUR 700EUR 400
Asien (exkl. Japan)EUR 700EUR 600
JapanEUR 700EUR 600
Australien & NeuseelandEUR 700EUR 600
Bosnien und Herzegowina, Israel, Ukraine, Großbritannien*EUR 700EUR 300

* Ab dem Wintersemester 2023/24 ist eine Förderung für Großbritannien nur noch über das WU Mobilitätsstipendium möglich.

  • Die Auszahlung des WU Mobilitätsstipendiums erfolgt über die WU. Die Höhe der ersten Stipendienrate entspricht dem Gesamtbetrag des zugesprochenen Stipendiums abzüglich 200 Euro.

  • Die zweite Stipendienrate (200 Euro) wird nach Ihrer Rückkehr bei fristgerechter Vorlage der gesamten Dokumentation ausbezahlt.

Infos zur Studienbeihilfe

Bewerbung

  • Die Bewerbung für den Sonderzuschuss des WU Mobilitätsstipendiums erfolgt über dieses Formular.

Einzureichende Unterlagen

Auswahlverfahren und Entscheidung

  • Geeignete Kandidat*innen werden durch eine Auswahlkommission ermittelt, welche aus Vizerektorin für Lehre und Studierende, Dean for International Affairs und ÖH-Vertreter*in besteht. Die Auswahl basiert auf folgenden Kriterien:

    • Qualität des Antrages (z.B. schriftliches Ausdrucksvermögen, Argumentationsstärke, Selbsteinschätzung).

    • Nachvollziehbarkeit, dass ohne diesen Zuschuss ein Auslandsaufenthalt in Übersee nicht möglich wäre.

    • Studienleistungen und gegebenenfalls sonstiges außeruniversitäres Engagement.

  • Die Zu- bzw. Absage für einen Sonderzuschuss erfolgt vor den Bewerbungsterminen für einen Auslandsaufenthalt an die WU Mailadresse.

  • Die Stipendienzusage für einen Sonderzuschuss ist für 2 Semester gültig. Eine Zusage im Februar ist beispielsweise für Auslandsaufenthalte im Sommersemester oder Wintersemester des Folgejahres geltend. Eine Zusage im September für Auslandsaufenthalte im Wintersemester des Folgejahres und Sommersemester des übernächsten Jahres.

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