WU Mobilitätsstipendium Sonderzuschuss
Der Sonderzuschuss des WU Mobilitätsstipendiums richtet sich an alle, für die ein Auslandsaufenthalt eine größere finanzielle Herausforderung darstellt. Durch den Zuschuss soll ihnen eine internationale Austauscherfahrung ermöglicht werden. In Summe werden 10 WU Mobilitätsstipendien mit Sonderzuschuss pro Studienjahr vergeben.
- Voraussetzungen
- Finanzielles
- Bewerbungstermine
- Bewerbungsverfahren
- Auswahlverfahren und Entscheidung
- Kontakt
Voraussetzungen
Sie sind bezugsberechtigt, wenn Sie an der WU studieren und sich für ein Auslandssemester oder ein Double Degree-Programm an einer WU Partneruniversität bewerben können. Wichtig dabei ist, dass Sie die entsprechenden formalen Mindestvoraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie im Bachelor studieren, gilt die Mindestvoraussetzung von 38 ECTS (ausgenommen freie Wahlfächer). Sollten Sie im Master studieren, besteht die Mindestvoraussetzung in einer Zulassung zum Masterstudium.Die Vergabe des Sonderzuschusses setzt den plausibel gemachten Nachweis eines Sonderbedarfs voraus. Ein Sonderbedarf kann sich z.B. aus sozialer Bedürftigkeit, Behinderung, chronischer Krankheit, Betreuungspflichten für Kinder und/oder anderen Personen ergeben. Ebenso zählen andere besondere und belegbare Bedürfnisse.
Zusätzliche Vergabekriterien, die zum Tragen kommen: Studienerfolg und außercurriculare Aktivitäten.
Die Sonderförderung kann nur für einen Auslandsaufenthalt an einer Partneruniversität in Afrika, Asien, Australien, Neuseeland, Nord- und Südamerika sowie Russland vergeben werden. Ab dem Wintersemester 2022/23 kann die Sonderförderung des WU Mobilitätsstipendiums für Großbritannien bezogen werden.
Das Stipendium kann einmal pro Studienzyklus bezogen werden!
Finanzielles
Art der Bezuschussung | WU Mobilitätsstipendium Sonderzuschuss |
---|---|
Monatliche Stipendienrate | EUR 700 |
Reisekostenzuschuss Bosnien und Herzegowina, Israel, Russland, Ukraine, Großbritannien* | EUR 300 |
Reisekostenzuschuss Nordamerika | EUR 400 |
Reisekostenzuschuss Lateinamerika, Südafrika, Asien, Australien und Neuseeland | EUR 600 |
* Ab dem Wintersemester 2022/23 ist eine Förderung für Großbritannien über das WU Mobilitätsstipendium möglich.
* Der Sonderzuschuss kann parallel zur Beihilfe für ein Auslandsstudium (BAS) bezogen werden.
* Wenn Ihnen ein Sonderzuschuss gewährt wird und Sie sich für einen Austauschplatz mit einem Erasmus International Credit Mobility Stipendium bewerben und diesen erhalten, so wird Ihnen das höherdotierte Stipendium (Erasmus International Credit Mobility) gewährt. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.
Bewerbungstermine
Die Bewerbung um ein Sonderzuschuss des WU Mobilitätsstipendiums findet jährlich im Februar und September statt. Die Zu- bzw. Absage für einen Sonderzuschuss erfolgt vor den Bewerbungsterminen für ein Auslandsaufenthalt. Somit ist sichergestellt, dass Bewerberinnen und Bewerber vor Antritt eines Auslandsaufenthaltes wissen, ob sie einen Sonderzuschuss im Falle einer Nominierung für ein Auslandssemester oder Double Degree-Programm erhalten.
Eine Stipendienzusage für einen Sonderzuschuss ist für zwei Semester gültig. Eine Zusage im Februar 2021 ist beispielsweise für Auslandsaufenthalte im Sommersemester 2022 oder Wintersemester 2022/23 geltend. Eine Zusage im September 2021 für Auslandsaufenthalte im Wintersemester 2022 und Sommersemester 2023.
Bewerbungsverfahren
Wenn Sie sich für den Sonderzuschuss interessieren, können Sie sich über dieses Formular bewerben und Ihre Unterlagen hochladen.
Einzureichende Unterlagen:
Bewerbungs-/Motivationsschreiben (ca. 3200 Zeichen inklusive Leerzeichen; allgemeine Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren"; sollte schlüssig darlegen, weshalb ein Sonderzuschuss beantragt wird)
Tabellarischer Lebenslauf
Sammelzeugnis
Falls zutreffend:
Eine Aufstellung der Mehrkosten
Bei chronischer Krankheit und/oder Behinderung: ärztliche Nachweise und Atteste
Bei sozialer Bedürftigkeit: Durch das Bewerbungsschreiben soll nachvollziehbar belegt werden, ob eine soziale Bedürftigkeit besteht. Anhand der Qualität und der Plausibilität der Unterlagen wählt eine Auswahlkommission geeignete Kandidatinnen bzw. Kandidaten aus.
Achtung: Förderungen anderer stipendienvergebender Stellen müssen dem International Office mitgeteilt werden!
Auswahlverfahren und Entscheidung
Geeignete Kandidatinnen bzw. Kandidaten werden durch eine Auswahlkommission ermittelt, welche aus Vizerektorin für Lehre und Studierende, Dean for International Affairs und ÖH-Vertreter/in besteht. Die Auswahl basiert auf folgenden Kriterien:
Qualität des Antrages (z.B. schriftliches Ausdrucksvermögen, Argumentationsstärke, Selbsteinschätzung).
Nachvollziehbarkeit, dass ohne diesen Zuschuss ein Auslandsaufenthalt in Übersee nicht möglich wäre.
Studienleistungen und gegebenenfalls sonstiges außeruniversitäres Engagement.
Kontakt
Sollten Sie offene Fragen haben, können Sie sich an unsere Stipendienkoordinatorin Frau Martina Stalitzer wenden (martina.stalitzer@wu.ac.at, +43-1-31336-4319).