Ein Mann hält ein Papierflugzeug aus einer Weltkarte in die Höhe

WU Mobilitätsstipendium (Auslandssemester/-jahr)

Auf dieser Website finden nominierte WU Studierende alle notwendigen Informationen, um ein WU Mobilitätsstipendium zu beantragen.

Allgemeine Informationen

  • Das WU Mobilitätsstipendium stellt einen finanziellen Zuschuss für Ihren Auslandsaufenthalt an einer unserer Partneruniversitäten in Afrika, Amerika, Asien, Australien sowie Großbritannien, Bosnien und Herzegowina, Israel und der Ukraine dar.

  • Studienbeihilfe und die österreichische Beihilfe für ein Auslandsstudium (BAS) sowie andere Stipendien können parallel zum WU Mobilitätsstipendium bezogen werden.

  • Pro Studienzyklus kann maximal ein WU Mobilitätsstipendium bezogen werden.

  • Auf die Zuerkennung eines WU Mobilitätsstipendiums gibt es keinen Rechtsanspruch.

Voraussetzungen & Anforderungen

  • Für ordentliche WU Studierende, die für einen Aufenthalt an einer WU Partneruniversität nominiert wurden.

  • Offenes Studium an der WU (der ÖH-Beitrag muss auch während des Auslandsaufenthaltes bezahlt werden).

  • Physischer Aufenthalt am Ort der Gastinstitution (auch bei virtuellem Unterricht).

  • Auslandsaufenthalt von mindestens 3 ganzen Monaten bis maximal 9 Monaten.

  • Das Stipendium ist an einen Leistungsnachweis gebunden*. Der Mindestleistungsnachweis betragt 15 ECTS-Credits, die nach der Rückkehr an der WU als Studienplanpunkte anerkannt werden müssen.
    Achtung: Das Stipendium muss ggf. zurückgezahlt werden, wenn diese Rückforderungsgrenze bei einem Studienaufenthalt von bis zu 5 Monaten unterschritten wird. Bei Aufenthalten, die länger als 5 Monate sind, liegt diese Grenze bei 30 ECTS-Credits.

  • Der Leistungsnachweis kann ggf. auch in Form einer Fortschrittsbestätigung Ihres Betreuers oder Ihrer Betreuerin erbracht werden, wenn im Ausland an der Masterarbeit geschrieben wird (Formular auf Anfrage bei Martina Stalitzer).

    * Idealerweise soll der Auslandsaufenthalt nicht zum Verlust von Studienzeit führen („no loss of progress“ – Prinzip), daher sollten Studierende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS-Credits pro Semester erbringen. Wir erwarten von allen WU Austauschstudierenden, sich an die Anforderungen der Partneruniversität in Bezug auf die Mindest- bzw. Maximal-Kursleistung zu halten.

Finanzielles

  • Das WU Mobilitätsstipendium ist ein Zuschuss-Stipendium und budgetabhängig. Je nach Zielregion können Sie mit einem Zuschuss in folgender Höhe rechnen:

Gastregion/GastlandZuschuss/MonatReisekosten einmalig
AfrikaEUR 200EUR 600
LateinamerikaEUR 200EUR 600
NordamerikaEUR 200EUR 400
Asien (exkl. Japan)EUR 200EUR 600
JapanEUR 250EUR 600
Australien & NeuseelandEUR 200EUR 600
Bosnien und Herzegowina, Israel, Ukraine, Großbritannien*EUR 200EUR 300

* Ab dem Wintersemester 2023/24 ist eine Förderung für Großbritannien nur noch über das WU Mobilitätsstipendium möglich.

  • Die Auszahlung des WU Mobilitätsstipendiums erfolgt über die WU. Die Höhe der ersten Stipendienrate entspricht dem Gesamtbetrag des zugesprochenen Stipendiums abzüglich 200 Euro.

  • Die zweite Stipendienrate (200 Euro) wird nach Ihrer Rückkehr bei fristgerechter Vorlage der gesamten Dokumentation ausbezahlt.

Infos zur Studienbeihilfe

Vor dem Auslandsaufenthalt

Vor dem Auslandsaufenthalt

Während des Auslandsaufenthalts

Während des Auslandsaufenthalts

Confirmation of Stay (Aufenthaltsbestätigung)

Nach dem Auslandsaufenthalt

Nach dem Auslandsaufenthalt

Datenschutz

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