Ein Mann hält ein Papierflugzeug aus einer Weltkarte in die Höhe

Erasmus+ International Credit Mobility

Erasmus+ International Credit Mobility vergibt eine geringe Anzahl an hochdotierten Stipendien für ausgewählte Partneruniversitäten auf Bachelor- und auf Masterebene.

Allgemeine Informationen

  • Wenn Sie sich um ein Auslandssemester beworben haben (siehe Termine und Fristen) und erfolgreich gereiht wurden, so erhalten Sie nach Verfügbarkeit ein Erasmus+ International Credit Mobility Stipendium. Das Stipendium wird an Personen vergeben, die am höchsten gereiht wurden und sich auf die unten angeführten Universitäten beworben haben (siehe Verfügbare Plätze).

  • Sollten Sie bereits einen WU Mobilitätsstipendium Sonderzuschuss zugesagt bekommen haben, so erhalten Sie aufgrund Ihrer Bedürftigkeit einen Vortritt bei der Vergabe des Erasmus+ International Credit Mobility Stipendiums. Anstelle des Sonderzuschusses wird Ihnen das Erasmus+ International Credit Mobility Stipendium zugesprochen, da es höher dotiert ist.

Voraussetzungen & Anforderungen

  • Sie sind ordentliche WU Studierende bzw. Studierender und wurden erfolgreich für ein Auslandsemester an einer Erasmus+ Partneruniversität nominiert. Alle Studierende, die nominiert sind und die Schritte unterhalb befolgen, werden das Erasmus+ Stipendium erhalten.

  • Sie zahlen auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland den ÖH-Beitrag an der WU.

  • Der Aufenthalt dauert mindestens 2 ganze Monate (60 Tage) bis maximal 12 Monate.

  • Es handelt sich um einen physischen Aufenthalt am Ort der Gastinstitution. Im Gastland können Sie Kurse in Präsenz und/oder virtuelle Kurse belegen. 

  • Das Stipendium ist an einen Leistungsnachweis gebunden. Der Auslandsaufenthalt soll nicht zum Verlust von Studienzeit führen (no loss of progress“ – Prinzip), deshalb sollten Studierende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS-Credits pro Semester erbringen.

    Für den Leistungsnachweis sind die im Ausland absolvierten Kurse an der WU als Studienplanpunkt anzuerkennen.

    Rückforderungsgrenze: Unabhängig vom „no loss of progress“ – Prinzip müssen Studierende mindestens 3 ECTS-Credits pro Monat und/oder gegebenenfalls die Bestätigung des Betreuers bzw. der Betreuerin der Bachelorarbeit, Masterarbeit oder Dissertation erbringen.

Verfügbare Plätze & Finanzielles

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsphase für das Wintersemester 2023/24 bereits abgeschlossen ist.

Hinweis: Alle zur Verfügung stehenden Plätze und Förderungen wurden für das Wintersemester 2023/24 vergeben.

Top Up Individual Support

Inklusionsunterstützung

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt direkt über die WU:

80% des Stipendiums werden zu Beginn, die restlichen 20% nach Beendigung des Auslandsaufenthalts nach fristgerechter Vorlage der gesamten Dokumentation ausbezahlt. Die Stipendienhöhe wird tagesgenau berechnet.


Die Auszahlung erfolgt nur auf das eigene Konto der Studierenden.

Infos zur Studienbeihilfe

Vor dem Auslandsaufenthalt

Was sollte ich vor meiner Abreise erledigen?

Während des Auslandsaufenthalts

Wann erhalte ich die erste Stipendienrate?

Was sollte ich vor der Abreise erledigen?

Nach dem Auslandsaufenthalt

Was ist nach der Rückkehr zu erledigen?

Wann erhalte ich die zweite Stipendienrate bzw. die Restrate?

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