Ein Mann hält ein Papierflugzeug aus einer Weltkarte in die Höhe

Erasmus+ Auslandssemester Vereinigtes Königreich

Wichtige Information:

Wenn Sie für einen Austauschplatz in Großbritannien nominiert wurden, haben Sie die Möglichkeit sich für ein Erasmus+ Stipendium zu bewerben. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Bewerbungsvoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind ordentliche WU Studierende die erfolgreich für ein Austauschsemester für mindestens 3 ganze Monate an einer Erasmus-Partneruniversität in Großbritannien nominiert wurden.

Studierende können mehrere geförderte Auslandsaufenthalte im Ausmaß von bis zu 12 Monaten pro Studienzyklus und somit maximal 36 Monate insgesamt absolvieren.

Die Mobilität in das Herkunftsland ist möglich, allerdings wird diesen bei der Auswahl die niedrigste Priorität eingeräumt. Ausgeschlossen sind Aufenthalte im benachbarten Ausland, in dem Studierende sich gewöhnlich aufhalten und ihren Lebensmittelpunkt haben (Grenzgänger/innen). Eine Mobilität in das Herkunftland ist dem International Office zu melden.

Finanzielles

Eine finanzielle Förderung über Erasmus+ ist noch bis zum 31. Mai 2023 möglich. Bei den Fördermitteln handelt es sich um einen Zuschuss für die erhöhten Lebenshaltungskosten im Ausland. Der monatliche Zuschuss beträgt 480 Euro inklusive Reisekostenzuschuss.

Die Auszahlung erfolgt über das Erasmus Referat. 80% des Gesamtzuschusses werden zu Beginn, die restlichen 20% nach Beendigung des Auslandsaufenthalts nach fristgerechter Vorlage der gesamten Dokumentation ausbezahlt.

Für Studierende mit Behinderung, oder auch mit Betreuungspflichten, die diesen während des Auslandssemesters im Gastland nachkommen müssen, gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Erasmus+ Gelder zu beantragen. Die Höhe der entsprechenden Förderung ist nicht pauschal festgelegt, sondern basiert auf der tatsächlichen zusätzlichen finanziellen Belastung, die sich durch die Behinderung bzw. die Betreuungsplichten ergibt. Somit kann die Förderung eine erhebliche Entlastung darstellen.

Studierende mit entsprechendem Status müssen dies spätestens bei der Bewerbung für ein Erasmus+ Stipendium bekanntgeben und bei der Antragstellung eine genaue Auflistung der voraussichtlichen zusätzlichen Kosten beilegen. Empfohlen wird die Kontaktaufnahme mit der Stipendienabteilung des International Office schon bei der Bewerbung für ein Auslandssemester, um den Antrag sorgfältig und fristgerecht ausarbeiten zu können.

Leistungsnachweis

Das Stipendium ist an einen Leistungsnachweis gebunden. Der Auslandsaufenthalt soll nicht zum Verlust von Studienzeit führen (no loss of progress – Prinzip), deshalb sollen Studierende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS-Credits pro Semester erbringen.

Für den Leistungsnachweis ist der bzw. die Studierende verpflichtet, sich die im Ausland absolvierten Kurse an der WU als Studienplanpunkt anerkennen zu lassen.

Unabhängig von dieser Regelung ist die Rückforderungsgrenze für den Mobilitätszuschuss geringer, nämlich 3 ECTS-Credits pro Monat und/oder gegebenenfalls die Bestätigung des Betreuers bzw. der Betreuerin der Bachelor-, Masterarbeit oder Dissertation.

Studienbeihilfe

Die Studienbeihilfe kann für die Dauer des Erasmus+ Studienaufenthalts weiter bezogen werden, wenn die bzw. der Studierende grundsätzlich in vollem Umfang zum Studien- und Prüfungsbetrieb in Österreich zugelassen ist. Um eine zusätzliche Beihilfe für ein Auslandsstudium (BAS) muss von der bzw. dem Studierenden selbst bei der zuständigen Stipendienstelle der Studienbeihilfenbehörde angesucht werden. BAS wird zusätzlich zur Studienbeihilfe ausgezahlt.

Informationen und Formulare (unter Downloads) der Studienbeihilfenbehörde sind hier einsehbar. Die Formulare SB-AS1 und SB-AS2 werden im Bereich Studienrecht & Anerkennung bestätigt: course.abroad@wu.ac.at

Bewerbung

WU Studierende, die für ein Austauschsemester an einer Erasmus Partneruniversität nominiert wurden, werden per E-Mail an die WU Adresse zur verpflichtenden Stipendien- und Anerkennungsveranstaltung (Anwesenheitsliste!) eingeladen. Die Termine für dieses Semester finden sie hier.

Studierende mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen

Erasmus+ Teilnehmer/innen mit Behinderung oder chronischer Krankheit können zusätzlich zum regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Studien- oder Praktikumsaufenthalte im Ausland um einen Erasmus+ Sonderzuschuss ansuchen. Fragen Sie am International Office (Martina Stalitzer) nach dem Antragsformular für den Erasmus+ Sonderzuschuss. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Homepage der österreichischen Nationalagentur.

Datenschutz: Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend dem österreichischen Gesetz nur insoweit weiterverarbeitet als das für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.

Schritte nach der verpflichtenden Stipendien- und Anerkennungsveranstaltung

Vor dem Auslandsaufenthalt

Während des Auslandsaufenthalts

Nach dem Auslandsaufenthalt

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