Erasmus+ (Auslandssemester/-jahr)
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Austauschplatz in Europa. Auf dieser Website finden Sie alle Informationen dazu, wie Sie das Erasmus+ Stipendium beantragen können.
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen & Anforderungen
- Finanzielles
- Vor dem Auslandsaufenthalt
- Während des Auslandsaufenthalts
- Nach dem Auslandsaufenthalt
Allgemeine Informationen
Das Erasmus+ Stipendium bietet finanzielle Unterstützung für Auslandsaufenthalte in einer der 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien und der Türkei.
Verfügbar für ordentliche WU Studierende, die für einen Aufenthalt an einer Erasmus+ Partneruniversität nominiert wurden. Der ÖH-Beitrag wird auch während des Auslandsaufenthaltes bezahlt.
Mehrere geförderte Auslandsaufenthalte im Ausmaß von bis zu 12 Monaten pro Studienzyklus (z.B. Bachelor, Master oder Doktorat) sind möglich.
Die Mobilität in das Herkunftsland ist ausgeschlossen, wenn sich Studierende im benachbarten Ausland für gewöhnlich aufhalten und ihren Lebensmittelpunkt dort haben (z.B. Grenzgänger*innen).
Personen, die Studienbeihilfe erhalten, können gleichzeitig sowohl das Erasmus+ Stipendium als auch die österreichische Beihilfe für ein Auslandsstudium (BAS) beziehen.
Voraussetzungen & Anforderungen
Physischer Aufenthalt am Ort der Gastinstitution
Aufenthaltsdauer: mindestens 2 ganze Monate (60 Tage)
Leistungsnachweis für das Stipendium*: Studierende müssen mindestens 3 ECTS-Credits pro Monat im Ausland absolvieren und diese nach ihrer Rückkehr an der WU als Studienplanpunkt anerkennen lassen. Ggf. ist die Bestätigung eine*r Betreuer*in der Bachelorarbeit, Masterarbeit oder Dissertation zu erbringen.
* Der Auslandsaufenthalt soll nicht zum Verlust von Studienzeit führen („no loss of progress“ – Prinzip). Studierende sollten daher Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS-Credits pro Semester erbringen. Wir erwarten von allen WU Austauschstudierenden, sich an die Anforderungen der Partneruniversität in Bezug auf die Mindest- bzw. Maximal-Kursleistung zu halten.
Finanzielles
Bei den Fördermitteln handelt es sich um einen Zuschuss für die Lebenshaltungskosten im Ausland. Ab dem Wintersemester 2023/24 gelten folgende monatliche Zuschüsse:
Länder | Monatlicher Zuschuss in Euro |
---|---|
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Romänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | EUR 420,00 |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern | EUR 470,00 |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | EUR 520,00 |
Berechtigte Studierende können alle oder nur einzelne der folgenden zusätzlichen Erasmus+ Förderungen beantragen:
Top-Up Green Travel
Top-Up Individual Support
Inklusionsunterstützung
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt direkt über die WU:
80% des Stipendiums werden zu Beginn, die restlichen 20% nach Beendigung des Auslandsaufenthalts nach fristgerechter Vorlage der gesamten Dokumentation ausbezahlt. Die Stipendienhöhe wird tagesgenau berechnet.
Die Auszahlung erfolgt nur auf das eigene Konto der Studierenden.
Infos zur Studienbeihilfe
Vor dem Auslandsaufenthalt
Welche Schritte sind für den Bezug des Erasmus Stipendiums notwendig?
Ich habe das Grant Agreement unterzeichnet und an das IO geschickt, was ist der nächste Schritt?
Während des Auslandsaufenthalts
Ich bin im Gastland angekommen. Was ist nun zu tun?
Wann erhalte ich die erste Stipendienrate?
Ich möchte mein Aufenthalt verlängern, was soll ich tun?
Was sollte ich vor der Abreise erledigen?
Nach dem Auslandsaufenthalt
Was ist nach der Rückkehr zu erledigen?
Wann erhalte ich die zweite Stipendienrate bzw. die Restrate?
