Ein Mann hält ein Papierflugzeug aus einer Weltkarte in die Höhe

Erasmus+ (Auslandspraktikum)

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Praktikumsplatz in Europa. Auf dieser Website finden Sie alle Informationen dazu, wie Sie das Erasmus+ Stipendium beantragen können.

Allgemeine Informationen

  • Finanzielle Unterstützung für ein selbst organisiertes Praktikum in einer der 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien und der Türkei.

  • Mehrere geförderte Auslandsaufenthalte im Ausmaß von bis zu 12 Monaten pro Studienzyklus (z.B. Bachelor, Master oder Doktorat) sind möglich. Aus budgetären Gründen werden Praktika, die ab Januar 2023 beginnen, bis zu maximal 4 Monate gefördert. Die Stipendien werden vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben.

  • Die Mobilität in das Herkunftsland ist ausgeschlossen, wenn Studierende sich im benachbarten Ausland gewöhnlich aufhalten und ihren Lebensmittelpunkt dort haben (z.B. Grenzgänger*innen).

Voraussetzungen & Anforderungen

  • Dauer: Vollzeit und mindestens 2 ganze Monate (60 Tage)

  • Physischer Aufenthalt am Ort der aufnehmenden Organisation bzw. des Unternehmens.

    Praktika können bei sämtlichen Organisationen, die unternehmerisch tätig sind, absolviert werden. Ausgeschlossen sind Einrichtungen der Europäischen Union (z.B. die EU-Kommission) und Organisationen, die EU-Programme verwalten (siehe Liste). Informationen zu Praktikumsplätzen können Sie hier finden und beim WU ZBP Career Center.


  • * Bachelor-Studierende müssen für eine Bewerbung Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 38 ECTS-Credits (ausgenommen freie Wahlfächer) absolviert haben.

    Ob Sie die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie jederzeit online überprüfen. Loggen Sie sich dafür mit Ihrem Benutzernamen und Passwort ein.

  • ** Master-Studierende benötigen eine Zulassung zu einem WU Masterstudium.

Hinweise:

  • * BBE- und IBW-Studierende können für ihr Praktikum 8 ECTS-Credits zugeteilt bekommen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

  • ** Ein CEMS-Pflichtpraktikum kann nicht über Erasmus gefördert werden, weil es die erforderliche Mindestleistung für das Stipendium (3 ECTS pro Monat) nicht erfüllt.

  • Convention de Stage/Bestätigung: Sollten Sie für Ihr Praktikum im Ausland eine Bestätigung in Form einer „Convention de stage“ bzw. ähnliches benötigen, können Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in der Abteilung Studieninformation im Study Service Center weiterhelfen. In den Studienplänen der WU (außer CEMS) sind Praktika nicht verpflichtend vorgeschrieben, weshalb es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt.

Finanzielles

Bei den Fördermitteln handelt es sich um einen Zuschuss für Lebenshaltungskosten im Ausland. Die neuen Zuschüsse gelten für alle Praktika, die ab Jänner 2023 beantragt werden:

LänderMonatlicher Zuschuss
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, UngarnEUR 540
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, ZypernEUR 590
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, SchwedenEUR 640

Berechtigte Studierende können folgende Erasmus+ Top Ups beantragen:

Top Up Green Travel

Top Up Individual Support

Inklusionsunterstützung

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt direkt über die WU:

80% des Stipendiums werden zu Beginn, die restlichen 20% nach Beendigung des Auslandsaufenthalts nach fristgerechter Vorlage der gesamten Dokumentation ausbezahlt. Die Stipendienhöhe wird tagesgenau berechnet.

Die Auszahlung erfolgt nur auf das eigene Konto der Studierenden.

Infos zur Studienbeihilfe

Bewerbung

Wie bewerbe ich mich für das Erasmus+ Stipendium für ein Auslandspraktikum?

Vor dem Auslandspraktikum

Ich habe mich für ein Erasmus+ Stipendium erfolgreich beworben, was soll ich als nächstes tun?

Wann erhalte ich die erste Stipendienrate?

Während des Auslandspraktikums

Ich möchte mein Aufenthalt verlängern, was soll ich tun?

Was sollte ich vor der Abreise erledigen?

Nach dem Auslandspraktikum

Wann erhalte ich die zweite Stipendienrate bzw. die Restrate?

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