Masterarbeiten
Da die Zahl der Interessent/innen, die am Institut eine Masterarbeit schreiben wollen, größer ist als die Betreuungskapazität, ist eine Auswahl unumgänglich. Die Auswahlkriterien beziehen sich dabei einerseits auf den persönlichen Hintergrund der Bewerber/innen, anderseits auf die Qualität der konkreten Disposition.
Hinsichtlich des persönlichen Hintergrunds der Masterarbeitsbewerber/innen werden insbesondere folgende Personengruppen berücksichtigt:
Absolvent/innen bzw. Studierende der "Sozialpolitik"; unter ihnen vor allem jene, die bereits einschlägige Veranstaltungen am Institut absolviert und dabei gute Noten erreicht haben.
Studierende mit einer besonderen persönlichen Nähe zum vorgeschlagenen Thema, etwa durch einschlägige Berufstätigkeit oder Erfahrungen anderer Art.
Die Suche nach einem/einer Betreuer/in und einem Thema
Themenvorschläge seitens der Betreuer/innen finden Sie gegebenenfalls unter bereichsspezifisch unten. Sie können aber auch selbst ein Thema im Bereich der Sozialpolitik vorschlagen, dazu wenden Sie sich bitte mit einem Exposé (siehe unten) an die jeweiligen Mitarbeiter/innen, bei denen Sie ihre Arbeit gerne schreiben würden.
Themenausschreibungen Sozialpolitik
Betreuungsmöglichkeiten Sozialpolitik
In Absprache mit der/dem potentiellen Betreuer/in ist eine ausführliche Disposition am Institut für Sozialpolitik einzureichen. Eine Entscheidung über die Vergabe von Masterarbeiten wird unmittelbar nach Einreichung eines Exposés in einem Zeitraum von 2 Wochen getroffen.
Das Exposé sollte zumindest enthalten:
Titel und Zielvorstellung der Arbeit
zentrale Fragestellungen
inhaltlicher Aufbau
allenfalls bereits verwendete Literatur
Zeitplan zur Arbeit
Fügen Sie einen Lebenslauf bzw. Angaben über Ihr Studium, ein Motivationsschreiben und eventuell einschlägiges Vorwissen und eine kurze Begründung, warum Sie das Thema interessiert, bei.
Grundsätzlich sollen sich nur Interessent/inn/en um ein Thema bewerben, die über die notwendige Zeit verfügen, die Arbeit binnen 6 Monaten abzuschließen (die Arbeit sollte abzüglich des Literaturverzeichnisses maximal 20.000 Worte / 80 Seiten umfassen) und die Bereitschaft haben, die Arbeit im laufenden Kontakt mit einer/einem Vertreter/in des Instituts zu verfassen.
Abgeschlossene Masterarbeiten
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