Eine Person liest eine spanische Tageszeitung

Mitteilungsblatt vom 14. April 2020, 29. Stück

171) Verordnung des Rektorats der Wirtschaftsuniversität Wien über die Benützung von Räumen am WU Campus

Das Rektorat der Wirtschaftsuniversität Wien erlässt hiermit auf Grundlage des § 22 Abs 1 UG folgende Verordnung:

§ 1: Angehörige der WU (§ 94 UG) sind verpflichtet, den Mund- und Nasenbereich gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtungen als Barriere gegen Tröpfcheninfektion in Gebäuden der WU zu tragen, soweit sie sich nicht in ihren als Arbeitsplatz (Büro) zugewiesenen Räumen aufhalten.

§ 2: Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung im Mitteilungsblatt der Wirtschaftsuniversität Wien in Kraft.

§ 3: Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30.06.2020 außer Kraft.

Für das Rektorat:
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Edeltraud Hanappi-Egger