Eine Person liest eine spanische Tageszeitung

Mitteilungsblatt vom 30. September 2009, 58. Stück

350 Berichtigung des Pkt. 339 des Mitteilungsblattes vom 30. September 2009

Mitteilungsblatt vom 30. September 2009, 58. Stück350) Berichtigung vom 30. September 2009: Die im Mitteilungsblatt vom 30. September 2009, 57. Stück veröffentlichte Nr. 339 lautet: Änderung des Studienplans für das Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften:

Gemäß § 11 der Geschäftsordnung des Senats und seiner Kommissionen, Anhang 1 der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien, hat die Vorsitzende des Senats nachstehenden Beschluss der Studienkommission vom 17. September 2009 auf Änderung des Studienplans für das Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am 24. September 2009 für den Senat der Wirtschaftsuniversität Wien genehmigt:

1. In § 26 wird folgender Absatz 8 angefügt: Die Änderungen dieses Studienplans gemäß Beschluss der Studienkommission vom 17.09.2009, genehmigt vom Senat am 24.09.2009, treten am 01.10.2009 in Kraft.

2. In § 27 wird folgender Absatz 9 angefügt: Ordentliche Studierende, die sich am 30. September 2009 in einem Diplomstudium nach einem gemäß UniStG erlassenen Studienplan an der WU befinden, und die ihre Speziellen Betriebswirtschaftslehren noch nicht abgeschlossen haben, sind berechtigt, neben den in den jeweiligen Studienplänen genannten Speziellen Betriebswirtschaftslehren aus weiteren Speziellen Betriebswirtschaftslehren zu wählen, die die Vizerektorin oder der Vizerektor für Lehre - ebenso wie die Prüfungsarten der Kurse - in Absprache mit der zuständigen Programmdirektorin oder dem zuständigen Programmdirektor nach Zustimmung der oder des Vorsitzenden der Studienkommission sowie der oder des Vorsitzenden des Senats festlegt. Die Vizerektorin oder der Vizerektor für Lehre legt diese Festlegungen der Studienkommission vor. Die Studienkommission kann die Entscheidung in der darauf folgenden Sitzung widerrufen und diese stattdessen selbst festlegen. Die Prüfungsarten sind rechtzeitig im Mitteilungsblatt der Wirtschaftsuniversität Wien kundzumachen. Im Falle von Änderungen legt die Vizerektorin oder der Vizerektor für Lehre - um den Interessen jener Studierenden Rechnung zu tragen, die berechtigt darauf vertraut haben, ihre Prüfungen oder ihre Prüfung nach den bis dahin geltenden Vorschriften abzulegen - angemessene Übergangsregelungen fest und legt sie der Studienkommission vor. Die Studienkommission kann die Entscheidung in der darauf folgenden Sitzung widerrufen und stattdessen selbst Übergangsregelungen festlegen.

Die Vorsitzende des Senats:
Univ.Prof. DI Dr. Edeltraud Hanappi-Egger