Eine Person liest eine spanische Tageszeitung

Mitteilungsblatt vom 7. Jänner 2009, 17. Stück

109 Bevollmächtigung Leiter/in der Personalabteilung
110
Bevollmächtigung Leiter/in der Rechtsabteilung
111
Interne Verfügungsberechtigungen / Abteilung Personalentwicklung und Personalplanung
112
Bevollmächtigung Leiter/in der Abteilung Personalentwicklung und Personalplanung
113 Bevollmächtigung Leiter/in der Abteilung Personalentwicklung und Personalplanung
114 Änderung der internen Verfügungsberechtigungen/ Personalabteilung

Mitteilungsblatt vom 7. Jänner 2009, 17. Stück109) Bevollmächtigung Leiter/in der Personalabteilung


Gemäß § 1 Abs 2 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien erteilt der Vizerektor für Infrastruktur und Personal folgende Vollmacht:

Ergänzend zu § 4 der Richtlinie erhält die Leiterin der Personalabteilung, Mag. Anna Jaschek, gemäß § 4 Abs 2 Z 1 und 3 eine Spezialvollmacht zur Kündigung und Entlassung von Mitarbeiter/inne/n und zum Führen von Rechtsstreitigkeiten in Personalangelegenheiten.

Diese Vollmacht ist gemeinsam mit der Leiterin der Rechtsabteilung, Mag. Annette Lichtmannegger, auszuüben (Vier-Augen-Prinzip).

Abweichend von § 8 der Richtlinie ist im Vertretungsfall die/der Stellvertreter/in nicht vertretungsbefugt und ist die Weitergabe dieser Bevollmächtigung nicht zulässig.

Univ. Prof. Dr. Michael Holoubek
Vizerektor für Infrastruktur und Personal


Mitteilungsblatt vom 7. Jänner 2009, 17. Stück110) Bevollmächtigung Leiter/in der Rechtsabteilung


Gemäß § 1 Abs 2 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien erteilt der Vizerektor für Infrastruktur und Personal folgende Vollmacht:

Ergänzend zu § 4 der Richtlinie erhält die Leiterin der Rechtsabteilung, Mag. Annette Lichtmannegger, gemäß § 4 Abs 2 Z 1 und 3 eine Spezialvollmacht zur Kündigung und Entlassung von Mitarbeiter/inne/n und zum Führen von Rechtsstreitigkeiten in Personalangelegenheiten.

Diese Vollmacht ist gemeinsam mit der Leiterin der Personalabteilung, Mag. Anna Jaschek, auszuüben (Vier-Augen-Prinzip).

Abweichend von § 8 der Richtlinie ist im Vertretungsfall die/der Stellvertreter/in nicht vertretungsbefugt und ist die Weitergabe dieser Bevollmächtigung nicht zulässig.

Univ. Prof. Dr. Michael Holoubek
Vizerektor für Infrastruktur und Personal


Mitteilungsblatt vom 7. Jänner 2009, 17. Stück111) Interne Verfügungsberechtigungen / Abteilung Personalentwicklung und Personalplanung


Der Rektor als oberster Vorgesetzter des gesamten Universitätspersonals gemäß § 23 Abs 1 Z 5 Universitätsgesetz 2002 erteilt

der Leiterin/dem Leiter der Abteilung Personalentwicklung und Personalplanung

im jeweiligen Wirkungsbereich die Ermächtigung zu den nachstehenden Verfügungen in Personalangelegenheiten. Im Fall der Verhinderung der/des Berechtigten ist ihre/seine Stellvertreterin oder ihr/sein Stellvertreter ermächtigt. Die/der Verfügungsberechtigte ist bei der Ausübung an Weisungen des Rektors gebunden.

Verfügungsberechtigungen:

· Entscheidungen über Nachbesetzungen bzw Ersatzbesetzungen von
Globalbudgetstellen
· Entscheidungen über Neuzuweisung bzw Entzug von Globalbudgetstellen
· Personalplanungsentscheidungen bei der Neustrukturierung oder Auflösung von
Einheiten des Hauses
· Entscheidungen über Veränderungen der Einstufung von Globalbudgetstellen
· Entscheidungen und Budgetverantwortung über sämtliche
Personalentwicklungsmaßnahmen (zB interne Weiterbildung,Traineeprogramme,
Coaching, Frauenförderung)
· Entscheidung über Förderungen aus dem WU-Weiterbildungsfonds

Die Ermächtigung tritt mit dem Tag der Kundmachung im Mitteilungsblatt in Kraft.

Für den Rektor:
Univ.Prof. Dr. Michael Holoubek,
Vizerektor für Infrastruktur und Personal


Mitteilungsblatt vom 7. Jänner 2009, 17. Stück112) Bevollmächtigung Leiter/in der Abteilung Personalentwicklung und Personalplanung

Gemäß § 1 Abs 2 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien erteilt der Rektor der Wirtschaftsuniversität Wien folgende Vollmacht:

Gemäß § 4 der Richtlinie wird der Leiter der Abteilung Personalentwicklung und Personalplanung, Herr Dr. Stefan Baier, ab 7.1.2009 bevollmächtigt.

Im Vertretungsfall ist sein/e Stellvertreter/in, Frau Dipl.Psych. Tanja Wuttke, vertretungsbefugt.

Univ. Prof. Dr. Christoph Badelt,
Rektor


Mitteilungsblatt vom 7. Jänner 2009, 17. Stück113)

Bevollmächtigung Leiter/in der Abteilung Personalentwicklung und Personalplanung
Gemäß § 1 Abs 2 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien erteilt der Vizerektor für Infrastruktur und neue Geschäftsfelder folgende Vollmachten:

Ergänzend zu den Bestimmungen in § 4 Abs 1 der Richtlinie erhält der Leiter der Abteilung Personalentwicklung und Personalplanung, Herr Dr. Stefan Baier, ab 7.1.2009 eine Erweiterung der Vollmacht für Rechtsgeschäfte bis zu einer Betragsgrenze von 15.000 € inkl. USt.

Im Vertretungsfall ist sein/e Stellvertreter/in, Frau Dipl.Psych. Tanja Wuttke, vertretungsbefugt.

Univ.Prof. Dr. Michael Holoubek,
Vizerektor für Infrastruktur und neue Geschäftsfelder


Mitteilungsblatt vom 7. Jänner 2009, 17. Stück114) Änderung der internen Verfügungsberechtigungen/ Personalabteilung


Die internen Verfügungsberechtigungen/Personalabteilung, Mitteilungsblatt 27. Stück Nummer 125 vom 07.04.2004 in der geltenden Fassung, werden wie folgt ersetzt:

Der Rektor als oberster Vorgesetzter des gesamten Universitätspersonals gemäß § 23 Absatz 1 Z 5 Universitätsgesetz 2002 erteilt

der Leiterin/dem Leiter der Personalabteilung

im jeweiligen Wirkungsbereich die Ermächtigung zu den nachstehenden Verfügungen in Personalangelegenheiten. Im Fall der Verhinderung der/des Berechtigten ist ihre/seine Stellvertreterin oder ihr/sein Stellvertreter ermächtigt. Die/der Verfügungsberechtigte ist bei der Ausübung an Weisungen des Rektors gebunden.

Verfügungsberechtigungen:

· Entscheidungen über Sonderurlaube, soweit deren Genehmigung nicht bei den
Department -Vorständ/inn/en, Leiter/innen von Dienstleistungseinrichtungen oder
anderen ermächtigten Personen[1] liegt
· Entscheidungen über Karenzierungen und Karenzurlaube, deren Genehmigung nicht
bei den Department -Vorständ/inn/en, Leiter/innen von
Dienstleistungseinrichtungen oder anderen ermächtigten Personen liegt
· Entscheidungen über Freistellungen für Forschung und Lehre, deren Genehmigung
nicht bei den Department -Vorständ/inn/en, Leiter/inne/n von Forschungsinstituten
oder anderen ermächtigten Personen liegt
· Entscheidungen über Maßnahmen im Rahmen der Familienhospizfreistellung, zB
Dienstfreistellung ohne Bezüge, Arbeitsplanerleichterung, Herabsetzung der
Wochendienstzeit
· Entscheidungen über Teilzeitbeschäftigungen
· Entscheidungen über die Urlaubsmitnahme gemäß § 27 h 2. Satz VBG bzw § 69 2.
Satz BDG
· Entscheidungen über Nebenbeschäftigungen, deren Genehmigung nicht bei den
Department -Vorständ/inn/en liegt
· Entscheidungen in sonstigen Personalangelegenheiten, zB Anrechnung privater
Dienstzeiten, Erlass der Ausbildungsphase etc.
· Entscheidungen über vorläufige Suspendierungen und Dienstfreistellungen
· Entscheidungen über Abfertigungen
· Entscheidungen über Anrechnung von Ruhegenussvordienstzeiten
· Entscheidungen über Leistung von besonderen Pensionsbeiträgen
· Entscheidungen über Feststellung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeiten
· Ausstellung der Dienstausweise an Beamt/inn/en
· Bescheide/Mitteilungen über Nebengebühren
· Entscheidungen über Überstellungen in das Dozent/inn/enschema
· Entscheidungen über vorzeitige Versetzungen in den Ruhestand
· Freigabe von Ausschreibungstexten
· Verfügungsberechtigungen der Mitarbeiter/innen der Personalabteilung

Die Ermächtigung tritt mit dem Tag der Kundmachung im Mitteilungsblatt in Kraft.

Für den Rektor:
Univ.Prof. Dr. Michael Holoubek,
Vizerektor für Infrastruktur und Personal

[1] zB Leiter/innen von Forschungsinstituten, Lehrgangsleiter/innen, ProjektleiterInnen von §§ 26, 27 Projekten