Eine Person liest eine spanische Tageszeitung

Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück

89 Bestellung des Vizerektors für Lehre:
Bestellung eines Lehrgangsleiters gemäß III. Hauptstück § 24 Abs. 5
der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien
90 Bestellung des Vizerektors für Lehre:
Bestellung von Programmdirektoren gemäß III. Hauptstück § 24 Abs 1 der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien
91 Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Volkswirtschaftstheorie- und politik" an Herrn Mag. Dr. Engelbert STOCKHAMMER
92 Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Wirtschaftsinformatik" an Herrn Dr. Mark STREMBECK
93 Bestellung von Lehrgangsleitern für Universitätslehrgänge
94
Abteilungseinrichtung im Vizerektorat für Infrastruktur und Personal
95
Interne Verfügungsberechtigungen Leiter/in Admin Finance
96
Bevollmächtigung Admin Finance
97
Studienplan für das Masterstudium Quantitative Finance
98 Studienplan für das Masterstudium Finanzwirtschaft und Rechnungswesen
99 Bevollmächtigung

Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück89)

Bestellung des Vizerektors für Lehre:
Bestellung eines Lehrgangsleiters gemäß III. Hauptstück § 24 Abs. 5
der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien

Der Vizerektor für Lehre hat mit Zustimmung des Senats Herrn Univ.Prof. Dr. Bodo SCHLEGELMILCH, Ph.D., D.Litt., zum Lehrgangsleiter des Universitätslehrgangs "Carlson-WU Executive MBA-Studium" für einen Zeitraum von 4 Jahren (Beginn der Bestellung: Datum der Verlautbarung im Mitteilungsblatt) bestellt.

Der Vizerektor für Lehre
Univ.Prof. Dr. Karl Sandner


Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück90)

Bestellung des Vizerektors für Lehre:
Bestellung von Programmdirektoren gemäß III. Hauptstück § 24 Abs 1
der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien

Der Vizerektor für Lehre hat mit Zustimmung des Senats folgende Programmdirektoren und stellvertretende Programmdirektoren für einen Zeitraum von 4 Jahren bestellt (Beginn der Bestellung jeweils: Datum der Verlautbarung im Mitteilungsblatt):

· Bestellung von Herrn Univ.Prof. Dr. Raimund BOLLENBERGER zum Programmdirektor und Herrn Univ.Prof. DDr. Christoph GRABENWARTER zum stellvertretenden Programmdirektor für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht.

· Bestellung von Herrn Univ.Prof. Dr. Raimund BOLLENBERGER zum
stellvertretenden Programmdirektor für das Masterstudium Wirtschaftsrecht.

· Bestellung von Herrn o.Univ.Prof. Dr. Stefan BOGNER zum Programmdirektor und Herrn Univ.Prof. Dr. Stefan PICHLER sowie Herrn Univ.Prof. Dr. Christian Riegler zu stellvertretenden Programmdirektoren für das Masterstudium Finanzwirtschaft und Rechnungswesen.

· Bestellung von Herrn Univ.Prof. Dr. techn. Kurt HORNIK zum Programmdirektor
und Herrn Univ.Prof. Dr. Stefan PICHLER zum stellvertretenden Programmdirektor
für das Masterstudium Quantitative Finance.

· Bestellung von Herrn Univ.Prof. Dr. Günter K. STAHL zum stellvertretenden Programmdirektor für das Masterstudium CEMS-MIM.

Der Vizerektor für Lehre
Univ.Prof. Dr. Karl Sandner


Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück91) Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Volkswirtschaftstheorie- und politik" an Herrn Mag. Dr. Engelbert STOCKHAMMER

Herrn Mag. Dr. Engelbert STOCKHAMMER wurde mit Bescheid vom 15. Dezember 2008 die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Volkswirtschaftstheorie- und politik" gemäß § 103 Universitätsgesetz 2002 verliehen.

Der Rektor:
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt


Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück92) Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Wirtschaftsinformatik" an Herrn Dr. Mark STREMBECK

Herrn Dr. Mark STREMBECK wurde mit Bescheid vom 15. Dezember 2008 die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Wirtschaftsinformatik" gemäß § 103 Universitätsgesetz 2002 verliehen.
Der Rektor:
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt


Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück93)

Bestellung von Lehrgangsleitern für Universitätslehrgänge


Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück

94)

Abteilungseinrichtung im Vizerektorat für Infrastruktur und Personal


Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück95) Interne Verfügungsberechtigungen Leiter/in Admin Finance


Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück96) Bevollmächtigung Admin Finance


Gemäß § 8 Abs 2 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien erteilt der Vorstand des Departments Finance and Accounting, Herr o. Univ. Prof. Dr. Stefan Bogner, folgende Bevollmächtigung:

Frau Mag. Dorothea Grimm, Leiterin der Einheit Admin Finance, wird ab 1.1.2009 zum Abschluss aller in den Wirkungsbereich der Einheit fallenden Rechtsgeschäfte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets bis zu einer Höhe von € 2.000,- bzw einer Laufzeit von bis zu einem Jahr bevollmächtigt.

§ 3 der Richtlinie des Rektorates für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist sinngemäß anzuwenden.

Die Weitergabe dieser Vollmacht ist nicht zulässig.

o. Univ.Prof. Dr. Stefan Bogner
Vorstand des Departments Finance and Accounting


Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück

97)

Studienplan für das Masterstudium Quantitative Finance

Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat in seiner 42.Sitzung am 17.12.2008 auf Grund des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002); BGBl I Nr. 120/2002 idgF, nachfolgenden Beschluss der Studienkommission vom 11.12.2008 über den Studienplan für das Masterstudium Quantitative Finance genehmigt:

LINK

Univ.Prof. Dr. Gabriel Obermann
stv. Vorsitzender des Senats


Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück

98) Studienplan für das Masterstudium Finanzwirtschaft und Rechnungswesen

Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat in seiner 42.Sitzung am 17.12.2008 auf Grund des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002); BGBl I Nr. 120/2002 idgF, nachfolgenden Beschluss der Studienkommission vom 11.12.2008 über den Studienplan für das Masterstudium Finanzwirtschaft und Rechnungswesen genehmigt:

LINK


Univ.Prof. Dr. Gabriel Obermann
stv. Vorsitzender des Senats


Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2008, 14. Stück99) Bevollmächtigung


Gemäß § 28 Universitätsgesetz und § 1 Abs 2 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien erteilt der Vizerektor für Personal und Infrastruktur folgende Vollmacht.

1. Herr Univ. Prof. Dr. Karl Sandner, Vizerektor für Lehre und Herr Mag. Oliver Vettori, Leiter der Abteilung Qualitätsmanagement und Program Delivery, werden im Rahmen des Projekts learn@wu zum Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen mit den wissenschaftlichen Projektmitarbeiter/inne/n im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel höchstens bis zu dreijähriger Laufzeit bevollmächtigt.

Beim Abschluss dieser Verträge sind die universitätsinternen Regelungen, insbesondere über die Mindestinhalte dieser Verträge einzuhalten. Ebenso wird die Vollmacht für Änderungen und einvernehmliche Lösungen dieser Verträge erteilt.

2. §§ 7 und 8 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien sind sinngemäß anzuwenden.
Univ.Prof. Dr. Michael Holoubek
Vizerektor für Personal und Infastruktur