Eine Person liest eine spanische Tageszeitung

Mitteilungsblatt vom 30. November 2005, 9. Stück

Mitteilungsblatt vom 30. November 2005, 9. Stück

39 Ausschreibung einer Universitätsprofessur für "Öffentliches Recht (Wirtschaftsstrafrecht)"
40 Ausschreibung einer Universitätsprofessur für "Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Personalmanagement" (Nachfolge Prof. von Eckardstein)
41 Ausschreibung einer Universitätsprofessur für "Hochschulmanagement"
42 Bevollmächtigung/Department Finanzwirtschaft und Rechnungswesen
43 Änderung des Studienplans für die Studienrichtung Wirtschaftswissenschaften, Studienzweige Sozioökonomie und Management Science
44 Änderung des Studienplans für die Studienrichtung Wirtschaftspädagogik
45 Änderung des Studienplans für das Doktoratsstudium Wirtschaftsrecht
46 Änderung des Studienplans für die Studienrichtung Internationale Betriebswirtschaft
47 Festlegung des akademischen Grades für die Absolvent/inn/en des Professional MBA-Studiums Banking and Insurance
48 Verordnung des Senats der Wirtschaftsuniversität Wien über das Professional MBA-Studium Banking and Insurance
49 Einteilung des Studienjahres 2006/2007
50 EU-JOB Information des Bundeskanzleramtes: Auswahlverfahren des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) für Übersetzerinnen und Übersetzer deutscher Sprache für Absolventen verschiedenster Studienrichtungen ohne Berufserfahrung - EPSO/AD/37/05
51 Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal

Mitteilungsblatt vom 30. November 2005, 9. Stück
39) Ausschreibung einer Universitätsprofessur für "Öffentliches Recht (Wirtschaftsstrafrecht)"
Als größte Wirtschaftsuniversität der Europäischen Union sehen wir die Besetzung von Professuren mit renommierten Wissenschafterinnen und Wissenschaftern als wesentlichen Erfolgsfaktor für die WU Wien an.

Neubesetzungen von Professuren bieten uns die Chance,

  • die Forschungsleistungen der WU weiter zu fördern,

  • die Internationalität der WU in Forschung und Lehre zu stärken,

  • die Vernetzung mit der scientific community weiter zu intensivieren und

  • eine praxisorientierte Partnerin der Wirtschaft zu sein.

Innerhalb des Departments für Öffentliches Recht und Steuerrecht ist zum frühest möglichen Zeitpunkt eine unbefristete Professur für "Öffentliches Recht (Wirtschaftsstrafrecht)", Kennzahl 51905, zu besetzen.

Es wird erwartet, dass Bewerber/inn/en über eine Venia Docendi aus Strafrecht oder über eine gleichzuhaltende wissenschaftliche Eignung verfügen und auch Strafprozessrecht betreuen, wobei der Schwerpunkt im Wirtschafts- einschließlich Finanzstrafrecht liegen soll. Sie sollen daher unter anderem durch einschlägige Publikationen im Wirtschafts- und Finanzstrafrecht ausgewiesen sein.

Von den Bewerber/inne/n wird die Mitarbeit in den Lehrprogrammen der Wirtschaftsuniversität und insbesondere beim Aufbau und im Rahmen der Bakkalaureats- und Masterstudien "Wirtschaftsrecht" und des rechtswissenschaftlichen Doktoratsstudiums sowie des Bakkalaureats "Wirtschafts- und Sozialwissenschaften" erwartet. Die Befähigung und die Bereitschaft, Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache abzuhalten, sollen gewährleistet sein.

Die Bewerber/innen sollen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Vertreter/inne/n der anderen an der WU vertretenen Fächer mitbringen.

Da sich die WU eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet.

Bewerber/innen mit einschlägiger Habilitation oder einer gleichzuhaltenden wissenschaftlichen Eignung mögen ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Schriftenverzeichnis, Übersicht über die Lehrtätigkeit) bis 25. Jänner 2006 (Posteingang) an den Rektor der Wirtschaftsuniversität Wien, A-1090 Wien, Augasse 2-6, richten. Elektronische Bewerbungen können an brigitte.parnigoni@wu-wien.ac.at gerichtet werden.


Mitteilungsblatt vom 30. November 2005, 9. Stück
40) Ausschreibung einer Universitätsprofessur für "Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Personalmanagement" (Nachfolge Prof. von Eckardstein)
Als größte Wirtschaftsuniversität der Europäischen Union sehen wir die Besetzung von Professuren mit renommierten Wissenschafterinnen und Wissenschaftern als wesentlichen Erfolgsfaktor für die WU Wien an.

Neubesetzungen von Professuren bieten uns die Chance,

  • die Forschungsleistungen der WU weiter zu fördern,

  • die Internationalität der WU in Forschung und Lehre zu stärken,

  • die Vernetzung mit der scientific community weiter zu intensivieren und

  • eine praxisorientierte Partnerin der Wirtschaft zu sein.

An der WU Wien ist voraussichtlich zum 1. Oktober 2006 eine unbefristete Universitätsprofessur für "Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Personalmanagement" (Nachfolge Prof. von Eckardstein), Kennzahl 52005, zu besetzen. Sie ist dem Department für Management zugeordnet.

Die Bewerberin/Der Bewerber soll in ihrer/seiner wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich an einer sozial- und humanwissenschaftlich orientierten Betriebswirtschaftslehre und innerhalb dieser an theoretischer, methodischer und methodologisch-epistemologischer Vielfalt sowie in der personalwirtschaftlichen Forschung am verhaltenswissenschaftlichen und nicht an einem personalökonomischen Ansatz ausgerichtet sein.

In der Forschung soll die Bewerberin/der Bewerber im Bereich des Personalmanagements durch hochrangige Publikationen und empirische Forschungserfahrung ausgewiesen sein. Zukünftige Forschungsleistungen sollen wesentlich den im Department für Management verfolgten Schwerpunkt der Steuerbarkeit und Steuerung von bzw. der Intervention in Forprofit und Nonprofit Organisationen berücksichtigen.

In der Lehre wird insbesondere (1) im Bakkalaureatsstudium die Mitarbeit im Rahmen der Eingangsphase und in einschlägigen Speziellen Betriebswirtschaftslehren des Departments, (2) im Masterstudium die Mitwirkung im Masterprogramm "Management" und (3) eine Beteiligung am Doktoratsprogramm der WU erwartet. Die Bewerberin/Der Bewerber soll fähig und bereit sein, sowohl in Deutsch als auch Englisch zu unterrichten und am englischsprachigen Lehrveranstaltungsprogramm der WU mitzuwirken.

Nähere Auskünfte über die zu besetzende Professur erteilt der Vorsitzende des Departments,
Univ.Prof. Dr. Helmut Kasper.

Bewerberinnen/Bewerber mit betriebswirtschaftlicher Habilitation oder einer gleichzuhaltenden wissenschaftlichen Eignung mögen ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen sowie Vorstellungen zum zukünftigen Forschungsprogramm bis 15. Februar 2006 (Posteingang) an den Rektor der Wirtschaftsuniversität Wien, A-1090 Wien, Augasse 2-6, E-Mail: brigitte.parnigoni@wu-wien.ac.at, richten.

Da sich die WU eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet.


Mitteilungsblatt vom 30. November 2005, 9. Stück
41) Ausschreibung einer Universitätsprofessur für "Hochschulmanagement"
Als größte Wirtschaftsuniversität der Europäischen Union sehen wir die Besetzung von Professuren mit renommierten Wissenschafterinnen und Wissenschaftern als wesentlichen Erfolgsfaktor für die WU Wien an.
Neubesetzungen von Professuren bieten uns die Chance,
  • die Forschungsleistungen der WU weiter zu fördern,

  • die Internationalität der WU in Forschung und Lehre zu stärken,

  • die Vernetzung mit der scientific community weiter zu intensivieren und

  • eine praxisorientierte Partnerin der Wirtschaft zu sein.

An der Wirtschaftsuniversität Wien, Department für Unternehmensführung und Innovation, gelangt zum frühest möglichen Zeitpunkt die Stelle eines Universitätsprofessors/einer Universitätsprofessorin (unbefristet) für "Hochschulmanagement", Kennzahl 52305, zur Besetzung.

Der Bewerber/Die Bewerberin soll das Fach in Forschung und Lehre betreuen. Die Aufgaben des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin umfassen einerseits die Betreuung und den Ausbau der Forschungsaktivitäten des Arbeitsbereichs "Hochschulmanagement" und andererseits die Lehrtätigkeit in einem betriebswirtschaftlichen Kernbereich des Departments für Unternehmensführung und Innovation. Vom Stelleninhaber/Von der Stelleninhaberin wird erwartet, dass er/sie befähigt und bereit ist, Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache abzuhalten.

Er/Sie soll in der Forschung zum Hochschulmanagement hervorragend qualifiziert sein. Es wird besonderes Gewicht darauf gelegt, dass der Bewerber/die Bewerberin in der Forschung in den Themenbereichen Strategie, Führung und Organisation von Hochschulen im internationalen Vergleich besonders ausgewiesen ist. Vom Bewerber/Von der Bewerberin werden eine einschlägige Habilitation oder gleichzuhaltende wissenschaftliche Eignung und nachgewiesene einschlägige Publikationstätigkeit erwartet.

Nähere Auskünfte über zu besetzende Professur erteilt der Vorsitzende des Departments Unternehmensführung und Innovation, Univ.Prof. Dr. Gerhard Speckbacher.

Da sich die WU eine Erhöhung des Frauenanteils am wissenschaftlichen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet.

Bewerbungen müssen bis 10. Jänner 2006 beim Rektor der Wirtschaftsuniversität Wien,
A-1090 Wien, Augasse 2-6, eingelangt sein. Elektronische Bewerbungen können an brigitte.parnigoni@wu-wien.ac.at gerichtet werden.


Mitteilungsblatt vom 30. November 2005, 9. Stück
42) Bevollmächtigung/Department Finanzwirtschaft und Rechnungswesen
Gemäß § 8 Abs 2 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien (Mitteilungsblatt 21. Stück, Nr. 102, vom 27.2.2004, in der Fassung Mitteilungsblatt 3. Stück, Nr. 11, vom 19.10.2005; Erhöhung der Betragsgrenze) werden folgende Personen bevollmächtigt, im jeweiligen Wirkungsbereich und im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Budgetmittel Rechtsgeschäfte gemäß § 3 der Richtlinie abzuschließen:
Name Institut/Abteilung
o. Univ.Prof. Dr. Romuald Bertl Institut für Revision-, Treuhand- und Rechnungswesen
ao. Univ.Prof. Dr. Edith Littich Institut für Quantitative BWL und Operations Research
o. Univ.Prof. Dr. Otto Loistl Institut für Finanzierung und Finanzmärkte
Univ.Prof. Dr. Stefan Pichler Institut für Kreditwirtschaft
ao. Univ.Prof. Dr. Michael Theil (interimistisch) Institut für Versicherungswirtschaft

o. Univ.Prof. Dr. Stefan Bogner, Department-Vorstand


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43) Änderung des Studienplans für die Studienrichtung Wirtschaftswissenschaften, Studienzweige Sozioökonomie und Management Science

Der Senat der WU hat in seiner 17. Sitzung am 23. November 2005 nachstehenden Beschluss der Studienkommission auf Änderung des Studienplans für die Studienrichtung Wirtschaftswissenschaften, Studienzweige Sozioökonomie und
Management Science genehmigt.

1. In § 18 Abs 1 wird die Wortfolge "§ 17 Abs 1 Z 1 bis 5, Abs 2 Z 1 bis 5 und Abs 6" durch die Wortfolge "§ 17 Abs 1 Z 1 bis 3 und Abs 6" ersetzt.

2. In § 18 Abs 3 wird bei der Aufzählung der Absätze die Zahl "2" hinzugefügt.

3. In § 20 Abs 1 wird in der Spalte SSt die Zahl "11" durch die Zahl "9" ersetzt.

4. In § 20 Abs 3 wird in der Spalte SSt die Zahl "14" durch die Zahl "16" ersetzt.

5. § 21 Abs 1 Z 4 soll lauten: "entfällt".

6. § 21 Abs 3 Z 6 soll lauten "Integrierte Projektlehrveranstaltung II 4 PI".

7. Folgender § 28 Abs 3 wird eingefügt: "Ordentliche Studierende, die vor dem 6. März 2006 zumindest eine der Lehrveranstaltungen Sozialwissenschaftliche Konzepte in der BWL, 2 SSt, oder Integrierte Projektlehrveranstaltung II, 2 SSt, begonnen oder abgeschlossen haben, bleiben berechtigt, diese beiden Lehrveranstaltungen bis zum Ende des Sommersemesters 2007 in der bisherigen Form zu absolvieren."

8. Diese Änderungen treten mit 6.3.2006 in Kraft.

Der Vorsitzende des Senates
Univ.-Prof. Dr. Uwe Schubert


Mitteilungsblatt vom 30. November 2005, 9. Stück
44)

Änderung des Studienplans für die Studienrichtung Wirtschaftspädagogik

Der Senat der WU hat in seiner 17. Sitzung am 23. November 2005 nachstehenden Beschluss der Studienkommission auf Änderung des Studienplans für die Studienrichtung Wirtschaftspädagogik genehmigt.

1. In § 2 Abs 2 wird der Ausdruck "14 SSt" durch den Ausdruck "12 SSt" ersetzt.

2. In § 2 Abs 3 wird der Satzteil "einschließlich einer begleitenden Lehrveranstaltung an der Universität zu absolvieren" durch den Satzteil "sowie eine begleitende Lehrveranstaltung an der Universität im Ausmaß von 2 SSt zu absolvieren" ersetzt.

3. In § 4 Abs 4 wird der Ausdruck "einschließlich der Begleitlehrveranstaltung" gestrichen.

4. In § 24 Abs 5 wird nach "Die Teilnahme am Schulpraktikum" Folgendes eingefügt: "sowie an der begleitenden Lehrveranstaltung".

5. Diese Änderungen treten mit 6.3.2006 in Kraft.

Der Vorsitzende des Senates
Univ.-Prof. Dr. Uwe Schubert
Mitteilungsblatt vom 30. November 2005, 9. Stück

45) Änderung des Studienplans für das Doktoratsstudium Wirtschaftsrecht

Der Senat der WU hat in seiner 17. Sitzung am 23. November 2005 nachstehenden Beschluss derStudienkommission auf Änderung des Studienplans für das Doktoratsstudium Wirtschaftsrechtgenehmigt.

1. In § 4 Abs 3 wird folgende Litera hinzugefügt: "e) Europarecht".

2. § 6 Abs 1 lit c soll wie folgt lauten: "der Prüfung aus dem Fach gemäß § 5 Abs 1 lit c oder aus dem Fach Strafrecht;

3. Diese Änderungen treten am Tag nach ihrer Kundmachung im Mitteilungsblatt der
Wirtschaftsuniversität Wien in Kraft.

Der Vorsitzende des Senates
Univ.-Prof. Dr. Uwe Schubert

Mitteilungsblatt vom 30. November 2005, 9. Stück

46)

Änderung des Studienplans für die Studienrichtung Internationale Betriebswirtschaft


47) Festlegung des akademischen Grades für die Absolvent/inn/en des Professional MBA-Studiums Banking and Insurance
Der Senat hat in seiner 17. Sitzung am 23. November 2005 den akademischen Grad "MBA (Banking and Insurance)" für die Absolventen und Absolventinnen des Professional MBA-Studiums Banking and Insurance gemäß § 25 Abs 1 Z 11 UG 2002 festgelegt.

Der Vorsitzendes des Senates
Univ.Prof. Dr. Uwe Schubert

Mitteilungsblatt vom 30. November 2005, 9. Stück

48) Verordnung des Senats der Wirtschaftsuniversität Wien über das Professional MBA-Studium Banking and Insurance

Der Senat der WU Wien hat in seiner 17. Sitzung am 23. November 2005 den Beschluss der Lehrgangskommission vom 15. November 2005 über den Studienplan für das Professional MBA-Studium Banking and Insurance genehmigt.

§ 1: Einrichtung und Ziele des Professional MBA-Studiums für Banking and Insurance
(1) Die Wirtschaftsuniversität Wien hat den Universitätslehrgang für Banking and Insurance als außerordentliches Studium eingerichtet (§ 56 UG). Dieses außerordentliche Studium trägt die Bezeichnung Professional MBA-Studium für Banking and Insurance.

(2) Den Absolventinnen und Absolventen des Professional MBA-Studiums für Banking and Insurance wird auf Grund der Vergleichbarkeit dieses Studiums mit ausländischen Masterstudien in Hinblick auf Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen (§ 58 Abs 1 UG) der akademische Grad Master of Business Administration (Banking and Insurance) verliehen.

(3) Das Professional MBA-Studium für Banking and Insurance dient der postgradualen Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Finanzinstitutionen oder aus anderen Bereichen mit entsprechend fachbezogenem Hintergrund, die sich für höherwertige Managementaufgaben qualifizieren wollen Zielgruppe sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Banken, Versicherungen, Asset Management Gesellschaften, Pensionskassen und anderen Finanzdienstleistungsunternehmen aus dem In- und Ausland. Praxisrelevanz der Ausbildung und höchstes wissenschaftliches Niveau müssen in gleicher Weise sichergestellt werden.

(4) Das Professional MBA-Studium für Banking and Insurance dauert vier Semester. Die Lehrveranstaltungen werden grundsätzlich im Blocksystem abgehalten, wobei mehrere Veranstaltungen in Mehrtagesblöcken zusammengefasst werden können. Zu den Lehrveranstaltungen können gegebenenfalls noch Phasen der Einzelarbeit hinzutreten, die von der Lehrveranstaltungsleiterin oder dem Lehrveranstaltungsleiter im Rahmen von Projektveranstaltungen begleitet oder supervidiert werden. Im 4. Semester erfolgt die Erstellung einer abschließenden Masterarbeit.

(5) Die Lehrveranstaltungen des Professional MBA-Studiums für Banking and Insurance sind - soweit die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter nichts anderes festlegt - in englischer Sprache abzuhalten. Gleiches gilt für die Verfassung der Masterarbeit.

§ 2: Wissenschaftliche Leiterin oder wissenschaftlicher Leiter
(1) Die Vizerektorin für Lehre oder der Vizerektor für Lehre der Wirtschaftsuniversität Wien hat mit Zustimmung des Senats eine wissenschaftliche Leiterin oder einen wissenschaftlichen Leiter des Professional MBA-Studiums für Banking and Insurance zu bestellen, die oder der über eine Lehrbefugnis verfügt (§ 24 Abs 5 der Satzung).

(2) Auf Antrag der wissenschaftlichen Leiterin oder des wissenschaftlichen Leiters kann von der Vizerektorin oder dem Vizerektor mit Zustimmung des Senats auch eine stellvertretende wissenschaftliche Leiterin oder ein stellvertretender wissenschaftlicher Leiter bestellt werden, die oder der über eine Lehrbefugnis verfügt (§ 24 Abs 5 der Satzung). Die stellvertretende wissenschaftliche Leiterin oder der stellvertretende wissenschaftliche Leiter unterstützt die wissenschaftliche Leiterin oder den wissenschaftlichen Leiter und vertritt sie oder ihn im Verhinderungsfall.

(3) Der wissenschaftlichen Leiterin oder dem wissenschaftlichen Leiter sind alle Aufgaben und Befugnisse übertragen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Professional MBA-Studiums für Banking and Insurance stehen und die nicht in die Zuständigkeit anderer Organe oder Rechtsträger fallen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter berät sich mit dem Dean der WU Executive Academy in wichtigen Angelegenheiten des Studiums.

(4) Die Organisation und Vermarktung des Professional MBA-Studiums erfolgt durch die WU Executive Academy.

(5) Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter hat dem Rektorat und dem Senat oder der zuständigen Kommission regelmäßig von sich aus sowie jederzeit auf deren Wunsch zu berichten.

§ 3: Mitglieder der Faculty
(1) Die Mitglieder der Faculty des Professional MBA-Studiums für Banking and Insurance werden von der wissenschaftlichen Leiterin oder vom wissenschaftlichen Leiter bestellt.

(2) Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter ist dazu angehalten, als Mitglieder der Faculty hervorragende Expert/inn/en aus dem In- und Ausland zu gewinnen, die in Wissenschaft und Praxis entsprechend ausge-wiesen sind.

§ 4: Die Zulassung zum Professional MBA-Studium für Banking and Insurance
(1) Die Zulassung zum Professional MBA-Studium für Banking and Insurance namens des Rektorats durch die wissenschaftliche Leiterin oder den wissenschaftlichen Leiter.

(2) Die Zulassung hat nach Maßgabe der von der wissenschaftlichen Leiterin oder dem wissenschaftlichen Leiter in Hinblick auf die Lehrveranstaltungen mit Platzmangel festgelegten Höchstzahl von Studienplätzen zu erfolgen.

(3) Voraussetzung für die Zulassung ist zumindest der Abschluss eines facheinschlägigen oder eines gleichwertigen Studiums an einer in- oder ausländischen Universität oder einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung oder eines anderen mindestens dreijährigen postsekundären Ausbildungsgangs, der für den Lehrgang von inhaltlicher Relevanz ist, sowie eine mindestens fünfjährige lehrgangseinschlägige Berufserfahrung.

(4) Ist die Zahl der Bewerber/innen, welche die Voraussetzungen gemäß § 4 Abs 3 erfüllen, größer als die Zahl der verfügbaren Studienplätze, so hat der Lehrgangsleiter oder die Lehrgangsleiterin die Auswahlentscheidung nach folgenden Kriterien zu treffen: derzeitige Position (Ausmaß der Führungsverantwortlichkeit), Vorqualifikation, Dauer der einschlägigen Berufspraxis, Zusammensetzung der Ausbildungsgruppe (insbesondere Ausgewogenheit zwischen den Geschlechtern, Vielfalt der Arbeitsbereiche, Vielfalt der regionalen Herkunft und des ausbildungsmäßigen Hintergrunds der Bewerber/innen).

(5) Nach Maßgabe freier Studienplätze können in begründeten Ausnahmefällen auch solche Personen zugelassen werden, die die im § 4 Abs 3 genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, sofern diese Personen auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, Erfahrungen und Leistungen über eine vergleichbare Qualifikation verfügen.

§ 5: Inhaltliche Schwerpunkte des Professional MBA-Studiums Banking and Insurance
(1) Das Professional MBA-Studium besteht aus einem Common Body of Knowledge (CBK) im ersten und im vierten Semester. Der CBK hebt die Teilnehmer/innen auf ein gemeinsames wissenschaftlich fundiertes wirtschaftliches Grundwissen und dient der Qualitätssicherung des erworbenen Wissens. Die fachliche Spezialisierung erfolgt insbesondere im zweiten und dritten Semester. Über eine etwaige Anerkennung einschlägiger Studienvorleistungen entscheidet die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter.

(2) Das Professional MBA-Studium für Banking and Insurance beinhaltet folgende Common Body of Knowledge (CBK) Pflichtfächer:
Im ersten Semester im Umfang von 15 Semesterwochenstunden (SWST) / 22.5 ECTS:
- Managing People and Organisations 3 SWST / 4.5 ECTS
- Data Analysis and Decision Making 2 SWST / 3 ECTS
- Operations Management 2 SWST / 3 ECTS
- Accounting 2 SWST / 3 ECTS
- Financial Management 2 SWST / 3 ECTS
- Marketing Management 2 SWST / 3 ECTS
- Managerial Economics 2 SWST / 3 ECTS
Im vierten Semester im Umfang von 6 Semesterwochenstunden (SWST) / 9 ECTS:
- Competitive Analysis & Strategy 3 SWST / 4.5 ECTS
- Leadership and Ethics 3 SWST / 4.5 ECTS

(3) Das Professional MBA-Studium für Banking and Insurance beinhaltet im Rahmen der fachlichen Spezialisierung folgende Pflichtfächer:

(4) In den Common Body of Knowledge (CBK)-Fächern sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 21 Semesterwochenstunden (SWST) zu absolvieren. Diesen Fächern sind 31,5 ECTS-Anrechnungspunkte zuzuteilen.

(5) In den fachspezifischen Fächern sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 33 Semesterwochenstunden (SWST) zu absolvieren. Diesen Fächern sind 49,5 ECTS-Anrechnungspunkte zuzuteilen.

§ 6: Lehrveranstaltungen
(1) Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter hat dafür zu sorgen, dass Lehrveranstaltungen in erforderlichem Umfang angeboten werden.

(2) Die Lehrveranstaltungsleiterinnen und -leiter haben die Lehrveranstaltungen so zu gestalten, dass die Studierenden zur Mitarbeit motiviert werden. Nach Möglichkeit sind die Kenntnisse und Fähigkeiten auch durch Präsentation und Diskussion praxisnaher Fallstudien zu vermitteln.

§ 7: Prüfungsordnung
(1) Die Studierenden haben über alle in § 5 Abs 2 und 3 genannten Lehrveranstaltungen Lehrveranstaltungsprüfungen zu absolvieren.

(2) Es obliegt dem Lehrgangsveranstaltungsleiter oder der Lehrveranstaltungsleiterin in Absprache mit dem wissenschaftlichen Leiter oder der wissenschaftlichen Leiterin Lehrveranstaltungsprüfungen in Form einer Gruppenarbeit und/oder einer Hausarbeit festzusetzen oder andere geeignete Beurteilungsmodalitäten festzulegen.

(3) Das Thema der Masterarbeit soll einem oder mehreren der in § 5 Abs 2 oder Abs. 3 genannten Fächern zugeordnet werden können. Die Vergabe des Themas der Masterarbeit erfolgt durch die wissenschaftliche Leiterin oder den wissenschaftlichen Leiter. Durch die Masterarbeit soll der Nachweis erbracht werden, dass die Verfasserin oder der Verfasser zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen befähigt ist. Zur Betreuung und Beurteilung einer solchen Masterarbeit hat die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter mindestens eine/n Lehrveranstaltungsleiter/in zu bestellen.

(4) Der Masterarbeit sind 12 ECTS Anrechnungspunkte zuzuteilen.

(5) Die Beurteilungen erfolgen mit den Noten "sehr gut" (1), "gut" (2), "befriedigend (3), "genügend" (4), "nicht genügend" (5).

(6) Voraussetzung für die Verleihung des akademischen Grades ist die positive Beurteilung aller Lehrveranstaltungsprüfungen und der Masterarbeit.

§ 8: Festsetzung des Lehrgangsbeitrags
Der Lehrgangsbeitrag ist gemäß § 91 Abs 7 UG vom Senat der Wirtschaftsuniversität Wien festzusetzen.

§ 9: Sinngemäße Anwendung des UG und der Satzung
Die Regelungen des UG und der Satzung über ordentliche Studierende und ordentliche Studien gelten sinngemäß, soweit sie nicht im Widerspruch zu dieser Verordnung oder ihrem Ziel und Zweck stehen.
Der Vorsitzende des Senats
Univ.Prof. Dr. Uwe Schubert

49) Einteilung des Studienjahres 2006/2007
Der Senat hat in seiner 17. Sitzung vom 23. November 2005 folgende Einteilung des Studienjahres 2006/2007 gemäß § 52 UG 2002 beschlossen:

Weihnachtsferien 23. Dezember 2006 bis 7. Jänner 2007
Semesterferien 29. Jänner 2007 bis 25. Februar 2007
Beginn des Sommersemesters 2007 26. Februar 2007
Osterferien 2. April 2007 bis 22. April 2007
Pfingstferien 26. Mai 2007 bis 28. Mai 2007
Beginn der Sommerferien 2. Juli 2007


Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dr. Uwe Schubert


Mitteilungsblatt vom 30. November 2005, 9. Stück
50) EU-JOB Information des Bundeskanzleramtes: Auswahlverfahren des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) für Übersetzerinnen und Übersetzer deutscher Sprache für Absolventen verschiedenster Studienrichtungen ohne Berufserfahrung - EPSO/AD/37/05
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt ein allgemeines Auswahlverfahren zur Bildung einer Einstellungsreserve von Übersetzerinnen und Übersetzer (Laufbahn AD5) durch. Es dient der Aufstellung einer Reserveliste zur Besetzung freier Planstellen in den europäischen Organen. Für die Hauptsprache Deutsch werden in die Reserveliste 35 erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen.

Organe stellen hoch qualifizierte Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit Sprachenausbildung oder einer Ausbildung in Bereichen wie Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Rechnungsprüfung, Finanzwissenschaften, Naturwissenschaften, politische Wissenschaften, Sozialwissenschaften und Technik ein.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen fähig sein, oftmals sehr komplexe Texte aus allen Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union, insbesondere aus Politik, Recht, Wirtschaft, Finanzen, Wissenschaft und Technik aus mindestens zwei Sprachen in die deutsche Sprache zu übersetzen.
Es ist keinerlei Berufserfahrung notwendig.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die folgenden drei Bedingungen erfüllen:

a) perfekte Beherrschung der deutschen Sprache (Hauptsprache);

b) gründliche Kenntnis der englischen oder der französischen Sprache (obligatorische erste Ausgangssprache);

c) gründliche Kenntnisse einer weiteren der nachstehend aufgeführten Sprachen:
Bulgarisch, Estnisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch oder Ungarisch (obligatorische zweite Ausgangssprache).

Parallel zu dem vorstehend genannten Auswahlverfahren für Übersetzerinnen und Übersetzer Deutscher Sprache, laufen die Auswahlverfahren EPSO/AD/38/05 - Übersetzerinnen und Übersetzer englischer Sprache (AD5) und EPSO/AD/39/05 - Übersetzerinnen und Übersetzer französischer Sprache (AD5).

Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen sich daher nur zu einem Auswahlverfahren anmelden.
Informieren Sie sich über die Details dieser Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union (2005/C 290 A/01 vom 23.11.2005), welches auf der Homepage des Bundeskanzleramtes unter http://www.bundeskanzleramt.at/eu-jobs (Rubrik: Ausschreibungen der EU-Institutionen) oder direkt unter dem Link
http://europa.eu.int/eur-ex/lex/JOHtml.do?uri=OJ:C:2005:290A:SOM:DE:HTML
abrufbar ist.

Alle Details der englischen bzw. französischen Fassung dieser Ausschreibung erhalten Sie in den Amtsblättern unter folgenden Links:
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/JOHtml.do?uri=OJ:C:2005:290A:SOM:EN:HTML
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/JOHtml.do?uri=OJ:C:2005:290A:SOM:FR:HTML

Die Online-Anmeldungen sind entsprechend dem in der Ausschreibung genannten Verfahren bis spätestens 21. Dezember 2005 (12.00 Uhr mittags Brüsseler Zeit) über die EPSO-Datei abzusenden.

51) Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal
ALLGEMEINE INFORMATIONEN:

  • Frauenförderung:
    Da sich die Wirtschaftsuniversität Wien die Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Alle Bewerberinnen, die die gesetzlichen Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, sind zu Bewerbungsgesprächen einzuladen.

  • An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu-wien.ac.at/portal/iv/akgleich

  • Reise- und Aufenthaltskosten:
    Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.

AUSGESCHRIEBENE STELLEN:
1.) Im Institut für Finanzierung und Finanzmärkte, Abteilung für Investmentbanking und Katallaktik sind voraussichtlich ab 1. Jänner 2006 bis 30. September 2008 zwei Stellen für Wissenschaftliche Mitarbeiter/ Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen (ArbeitnehmerIn der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), vollbeschäftigt zu besetzen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Entwicklungsplan für Wissenschaftliche Mitarbeiter/ Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen eine maximale Befristungsdauer von 4 Jahren vorsieht.
Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 4 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden
Sie bieten:

Notwendige Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in, abgeschlossenes Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, des Wirtschaftsingenieurwesens, der Wirtschaftsmathematik oder der Wirtschaftsinformatik bzw. der Mathematik, der Statistik oder der Physik mit jeweils überdurchschnittlichem Studienerfolg

Erwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
Nachweislich fundierte
Kenntnisse in Investmentbanking und Quantitative Behavioural Finance (Katallaktik)
Kenntnisse in Mathematik und Statistik
EDV-Anwenderkenntnisse sowie nachweisbare Programmierkenntnisse

Wir bieten:
Möglichkeit zur Promotion
Möglichkeit zur Mitarbeit an innovativen Forschungsprojekten mit praxisrelevanter Weiterqualifikation
Gelegenheit zum Erwerb von Präsentationserfahrung im Rahmen selbständiger Lehre

Kennzahl: 52205
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 21. Dezember 2005
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!

Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt

2.) Im Institut für Bürgerliches Recht, Handels- und Wertpapierrecht (Prof. Chr. Nowotny) ist voraussichtlich ab 1. Jänner 2006 bis 31. Jänner 2007 eine Stelle für einen E-Learning-Assistenten, eine E-Learning-Assistentin Typ 1 (ArbeitnehmerIn der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), vollbeschäftigt zu besetzen.

Aufgabengebiet:
Betreuung und Weiterentwicklung des E-Learning-Angebots der Lehrveranstaltung Wirtschaftsprivatrecht I

Notwendige Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in, abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium

Erwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
gute Kenntnisse und Lehrinteresse im Bereich des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts
IT-Kenntnisse: gute EDV-Anwenderkenntnisse (MS Office-Paket, insb. Word, Excel und Powerpoint, Internet, E-Mail) erforderlich, Erfahrungen im Webdesign und in der Grafikbearbeitung wären vorteilhaft
Erfahrung in der Betreuung von Studierenden

Kennzahl: 52505
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 21. Dezember 2005
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!

Der Projektleiter:
Univ.Prof. Dr. Gustav Neumann

3.) Im Institut für Unternehmensführung und Innovation, Abteilung Unternehmensführung, Controlling und Beratung ist voraussichtlich ab 15. Jänner 2006 bis 14. Jänner 2010 die Stelle für einen Wissenschaftlichen Mitarbeiter/ eine Wissenschaftliche Mitarbeiterin (ArbeitnehmerIn der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), vollbeschäftigt zu besetzen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Entwicklungsplan für Wissenschaftliche Mitarbeiter/ Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen eine maximale Befristungsdauer von 4 Jahren vorsieht.
Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 4 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden

Notwendige Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in, abgeschlossenes Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften,

Erwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
Sehr gute Kenntnisse im Fach Controlling und Unternehmensführung, guter Studienerfolg,
sehr gute Englischkenntnisse, Präsentationstechnik, Initiative und Bereitschaft zur selbständigen Arbeit im Team

Kennzahl: 52605
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 21. Dezember 2005
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!

Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt

4.) Im Institut für Handel und Marketing sind voraussichtlich ab 22. Dezember 2006 bis 31. Juni 2007 zwei Stellen für Wissenschaftliche Mitarbeiter/ Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen (ArbeitnehmerIn der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), vollbeschäftigt, ersatzmäßig zu besetzen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Entwicklungsplan für Wissenschaftliche Mitarbeiter/ Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen eine maximale Befristungsdauer von 4 Jahren vorsieht.
Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 4 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden

Notwendige Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in, abgeschlossenes Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

Erwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
- Studienschwerpunkt Handel, Marketing, Logistik
- Diplomarbeit in den Themenbereichen Handel und/oder Marketing
- überdurchschnittlicher Studienerfolg
- Administrator- und Anwenderkenntnisse in der EDV (zumindest MS Office und SPSS)
- praktische Erfahrungen im Bereich Handel, Marketing, Logistik
- Erfahrungen in der Mitarbeit bei wissenschaftlichen Projekten bzw. empirischen Projektstudien
- Fremdsprachenkenntnisse (Englisch in Wort und Schrift, präsentations- und publikationstauglich)
- Methodenkenntnis (quantitative und qualitative Analysemethoden)

Kennzahl: 52705
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 21. Dezember 2005
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!

Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt