Eine Person liest eine spanische Tageszeitung

Mitteilungsblatt vom 1. März 2006, 21. Stück

Mitteilungsblatt vom 1. März 2006, 21. Stück

104 Änderung des Studienplans für das Bakkalaureatsstudium Wirtschaftsrecht
105 Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
106 Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal
107 Ausschreibungen von Stellen für Allgemeine Universitätsbedienstete

Mitteilungsblatt vom 1. März 2006, 21. Stück
104) Änderung des Studienplans für das Bakkalaureatsstudium Wirtschaftsrecht
Der Senat der WU hat in seiner 19. Sitzung am 25. Jänner 2006 nachstehenden Beschluss
der Studienkommission vom 19. Jänner 2006 auf Änderung des Studienplans für das Bakkalaureatsstudium Wirtschaftsrecht genehmigt.

1. § 1 lautet wie folgt:

"Das Bakkalaureatsstudium Wirtschaftsrecht soll eine spezifisch wirtschaftsrechtlich fokussierte juristische Ausbildung mit starken wirtschaftswissenschaftlichen Verknüpfungen bieten. Im Mittelpunkt der Ausbildung steht die Förderung der Fähigkeit, wirtschaftsrechtliche Analysen mit wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnissen bei Problemlösungen zu verbinden.

Die Fachkompetenz der Absolvent/inn/en wird ergänzt durch die Entwicklung von
o analytischen Fähigkeiten (wissenschaftliche Vorgehensweise und Reflexion),
o Sozialkompetenz (Selbstorganisation, soziale Diagnosefähigkeit und Kommunikation)
sowohl im Rahmen fachbezogener als auch eigens hierfür konzipierter Lehrveranstaltungen.
Durch die spezifische Verknüpfung insbesondere von Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht soll für wesentliche Zielgruppen unmittelbar durch das Bakkalaureatsstudium eine berufliche Qualifikation (employability) vermittelt werden. Dies soll insbesondere für folgende Zielgruppen gelten:

  • Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in Unternehmen, die auf regulierten Märkten aktiv sind (zB Telekommunikation, Kapitalmarkt, Energiemarkt);

  • Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in Unternehmen, die auf Grund der Europäisierung und Globalisierung verstärkt mit neuen und rasch wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen konfrontiert sind (zB M/A-Aktivitäten, zentrales Konzernpersonalwesen, Unternehmen europa- und weltweit agierender Konzerne);

  • Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in staatlichen oder halbstaatlichen Dienstleistungsbereichen (in denen eine rechtliche "Vollqualifikation" unabdingbar, eine starke wirtschaftliche Orientierung aber ebenso notwendig ist);

  • Führungskräfte in der Beschaffung bei größeren Unternehmen/Verwaltungseinrichtungen;

  • Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit Koordinationsaufgaben im Managementbereich (zB Assistenz der Geschäftsführung);

  • Wirtschaftsberatende Berufe (zB Unternehmensberater, Wirtschaftstreuhänder);

  • Steuerexpertinnen und Steuerexperten in Beratung, Unternehmen und Verwaltung;

  • Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in Banken und Versicherungen;

  • Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Finanzverwaltung;

  • Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in Berufsverbänden und Interessenvertretungen (Kammern);

  • Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Sozialversicherungsträger.

Zugleich bildet das Bakkalaureatsstudium Wirtschaftsrecht die Grundlage für das Magisterstudium Wirtschaftsrecht, welches seinerseits die berufliche Qualifikation für Spitzenpositionen mit theoretisch-wissenschaftlichem Profil, für spezifisch juristische Berufe (Anwältinnen und Anwälte, Richterinnen und Richter, Notarinnen und Notare), sowie für (zukünftige) wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten vermitteln soll. In diesem Konzept wird Strafrecht im Magisterstudium aufbauend auf das Wahlfach Strafrecht gemäß § 8 Abs 7 Z 1 dieses Bakkalaureatsstudienplans gelehrt."

2. In § 3 Abs 3 wird der Ausdruck "UG" durch den Ausdruck "Universitätsgesetz 2002" ersetzt.

3. In § 5 lautet die letzte Zeile der Tabelle wie folgt:

Fremdsprachliche Wirtschaftskommunikation I
bei Wahl der Wirtschaftssprache Englisch
bei Wahl einer anderen Wirtschaftssprache
4 2 LVP
PI


4. § 8 Abs 3 wird wie folgt geändert:
- Z 1 lautet: "Zentrale Fragen des Privatrechts 9 4 PI".
- Z 4 entfällt.
- Z 5 wird zu Z 4.
- Z 6 wird zu Z 5.
- Z 7 wird zu Z 6 und lautet wie folgt: "Rechtsfragen der Unternehmenskrise und -sanierung 4 2 LVP"

5. § 8 Abs 5 Z 2 lautet wie folgt: "Kollektives Arbeitsrecht 4 2 PI"

6. Der gesamte Studienplan wird im Hinblick auf eine einheitliche geschlechtergerechte Formulierung wie folgt überarbeitet: Beide Geschlechter werden angeführt und ausgeschrieben (zB. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).

7. Diese Änderungen treten mit 1.10.2006 in Kraft.

Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dr. Uwe Schubert
Mitteilungsblatt vom 1. März 2006, 21. Stück

105) Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
Folgende Projektleiterinnen/Projektleiter werden gemäß § 27 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus diesem Vertrag sowie gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:

Projekt Projektleiterin/Projektleiter
AVALON: Acquisition and Validation of Ontologies Univ.Prof. Dr. Wolfgang Panny


o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor

Mitteilungsblatt vom 1. März 2006, 21. Stück
106) Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal

ALLGEMEINE INFORMATIONEN:

  • Frauenförderung:
    Da sich die Wirtschaftsuniversität Wien die Erhöhung des Frauenanteils beim wissen-schaftlichen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Alle Bewerberinnen, die die gesetzlichen Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, sind zu Bewerbungs-gesprächen einzuladen.

  • An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu-wien.ac.at/portal/iv/akgleich

  • Reise- und Aufenthaltskosten:
    Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthalts-kosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.

AUSGESCHRIEBENE STELLEN:
1.) Im Department Volkswirtschaft, Institut VW 5, ist voraussichtlich ab 1. April 2006 die Stelle eines Studienassistenten/einer Studienassistentin Typ 1, halbbeschäftigt für die Dauer von 16 Monaten oder zweier Studienassistent/inn/en Typ 1 halbbeschäftigt für die Dauer von 8 Monaten oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters/einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin, vollbeschäftigt für die Dauer von 8 Monaten, oder zweier Wissenschaftlicher Mitarbeitern/ zweier Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen, vollbeschäftigt für die Dauer von 4 Monaten oder eines Assistenten/einer Assistentin, vollbeschäftigt für die Dauer von 4 Monaten, ersatzmäßig (ArbeitnehmerIn der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), zu besetzen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Entwicklungsplan für wissenschaftliche Mitarbeiter/ Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen eine maximale Befristungsdauer von 4 Jahren vorsieht.
Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 4 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden.

Weiters weisen wir daraufhin, dass die Wiederbestellung von Personen, die bereits eine Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter/Wissenschaftliche Mitarbeiterin innehatten, aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Entwicklungsplan für Assistent/inn/en eine maximale Befristungsdauer von 6 Jahren vorsieht.
Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 6 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden.
Weiters weisen wir daraufhin, dass die Wiederbestellung von Personen, die bereits einen Assistent/inn/enposten "Säule 2" inne hatten, aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Notwendige Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in,
Bei Bewerbung als Wiss. MitarbeiterIn: abgeschlossenes Studium der 1. Sozial- und Wirtschaftswissenschaften oder 2. Mathematik oder Informatik
Bei Bewerbung als Assistent/in: abgeschlossenes Doktoratsstudium der 1. Sozial- und Wirtschaftswissenschaften oder 2. Mathematik oder Informatik
Bei Bewerbung als Studienassistent/in: fortgeschrittenes Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

Erwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
Bei Bewerbung als Wiss. MitarbeiterIn oder Assistent/in: im Falle 1 sehr gute Kenntnisse der Instrumente der modernen Theorie, gute Informatikkenntnisse (u.a. Unix/Linux, TeX, Java), sowie quantitativer Methoden bzw. im Falle 2 sehr gute Kenntnisse der Spieltheorie und quantitativer Verfahren. Gute Informatikkenntnisse (u.a. Unix/Linux, TeX, Java) sowie Interesse für sozialwissenschaftliche Fragestellungen
Bei Bewerbung als Studienassistent/in: gute Informatikkenntnisse und Kenntnisse quantitativer Methoden, Bereitschaft zur Mitarbeit in den Arbeitsschwerpunkten des Instituts

Kennzahl: 57405
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 22. März 2006
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!

Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt

2.) Im Institut für österreichisches und europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht ist voraussichtlich ab 17. April 2006 bis zum Ende der Dauer einer mutterschaftsbedingten Abwesenheit die Stelle eines Wissenschaftliche Mitarbeiters/einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin, vollbeschäftigt, oder alternativ die Stelle eines Assistenten/ einer Assistentin, (ArbeitnehmerIn der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), halbbeschäftigt ersatzmäßig zu besetzen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Entwicklungsplan für wissenschaftliche Mitarbeiter/ Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen eine maximale Befristungsdauer von 4 Jahren vorsieht.
Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 4 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden.

Weiters weisen wir daraufhin, dass die Wiederbestellung von Personen, die bereits eine Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter/Wissenschaftliche Mitarbeiterin innehatten, aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Entwicklungsplan für Assistent/inn/en eine maximale Befristungsdauer von 6 Jahren vorsieht.
Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 6 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden.
Weiters weisen wir daraufhin, dass die Wiederbestellung von Personen, die bereits einen Assistent/inn/enposten "Säule 2" inne hatten, aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Notwendige Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in, abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Diplom- bzw. Doktoratsstudium

Erwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
Sehr gute Kenntnisse des Arbeits- und Sozialrechts, Bereitschaft zur administrativen und wissen-
schaftlichen Mitarbeit, Fremdsprachenkenntnisse (Englisch, Französisch, sonstige EU-Sprachen);
EDV-Anwenderkenntnisse, Studium mit gutem Prüfungserfolg

Kennzahl: 57505
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 22. März 2006
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!

Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt

Mitteilungsblatt vom 1. März 2006, 21. Stück
107) Ausschreibungen von Stellen für Allgemeine Universitätsbedienstete

ALLGEMEINE INFORMATIONEN:

  • Frauenförderung:
    Da sich die Wirtschaftsuniversität Wien die Erhöhung des Frauenanteils bei den Allgemeinen Bediensteten zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Alle Bewerberinnen, die die gesetzlichen Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, sind zu Bewerbungsgesprächen einzuladen.

  • An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu-wien.ac.at/portal/iv/akgleich

  • Reise- und Aufenthaltskosten:
    Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.

AUSGESCHRIEBENE STELLEN:
1.) Im Departement Volkswirtschaft, Institut VW 5 ist voraussichtlich ab 28. April 2006 bis 27. April 2007 die Stelle eines Institutssekretärs/einer Institutssekretärin (ArbeitnehmerIn der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), vollbeschäftigt, ersatzmäßig zu besetzen.

Aufgabengebiet:
Eigenständige Betreuung des Institutssekretariats und Unterstützung bei den Lehr- und Forschungsaufgaben, Betreuung der Studierenden, Betreuung des Bibliotheksbetriebes und der Veröffentlichungen, Abwicklung des Rechnungswesens des Instituts

Erforderliche Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in, abgeschlossene Schulbildung

Gewünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
Reifeprüfung, EDV-Kenntnisse (routinierter Umgang mit den im Institut in Verwendung stehenden EDV-Anwendungen), Kenntnisse des Rechnungswesens und arbeits- und sozialrechtlicher Grundlagen, gute Englischkenntnisse, sehr gute Rechtschreibkenntnisse, hohe Organisationsfähigkeit

Kennzahl: 57305
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 22 März 2006
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!
Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt

2.) Im Institut für Bürgerliches Recht und Handelsrecht ist voraussichtlich ab 1. April 2006 die Stelle eines Institutssekretärs/einer Institutssekretärin (ArbeitnehmerIn der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), halbbeschäftigt zu besetzen.

Aufgabengebiet:
Selbständige Führung des Institutssekretariats; Betreuung der Studierenden, Administration des Studienbetriebes; allgemeine Institutsverwaltung, Verwaltung der Bibliothek, Betreuung der Instituts-Website

Erforderliche Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in, kaufmännische Kenntnisse, sehr gute Rechtschreib- und Maschinschreibkenntnisse,
gute EDV-Kenntnisse (MS Office, Internet, Windows)

Gewünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
Kenntnisse des Studienbetriebes

Kennzahl: 57605
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 22 März 2006
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!

Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt