Eine Person liest eine spanische Tageszeitung

Mitteilungsblatt vom 28. Juni 2006, 41. Stück

204 Ausschreibung einer Universitätsprofessur für "Bürgerliches Recht und Handelsrecht" (Nachfolge Prof. Doralt)
205 Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002
206 Zuordnung von WU-Mitarbeiter/inne/n zu Forschungsinstituten
207 Forschungsinstitut/Bevollmächtigung
208 Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
209 Verordnung des Rektorats gemäß § 124 b Abs 1 Universitätsgesetz 2002 idgF über die Beschränkung des Studienzugangs für Bachelorstudien an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien)
210 Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal

Mitteilungsblatt vom 28. Juni 2006, 41. Stück204

) Ausschreibung einer Universitätsprofessur für "Bürgerliches Recht und Handelsrecht" (Nachfolge Prof. Doralt)
Als größte Wirtschaftsuniversität der Europäischen Union sehen wir die Besetzung von Professuren mit renommierten Wissenschafterinnen und Wissenschaftern als wesentlichen Erfolgsfaktor für die WU Wien an.

Neubesetzungen von Professuren bieten uns die Chance,
· die Forschungsleistungen der WU weiter zu fördern,
· die Internationalität der WU in Forschung und Lehre zu stärken,
· die Vernetzung mit der scientific community weiter zu intensivieren und
· eine praxisorientierte Partnerin der Wirtschaft zu sein.

An der Wirtschaftsuniversität Wien, Department für Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht, ist voraussichtlich zum 1. Oktober 2007 eine unbefristete Professur "Bürgerliches Recht und Handelsrecht", alternativ zwei unbefristete Halbprofessuren für Bürgerliches Recht und Handelsrecht, Kennzahl 61105, zu besetzen (Nachfolge Prof. Doralt).

Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine venia docendi aus Bürgerlichem Recht oder Handelsrecht oder über eine gleich zu haltende wissenschaftliche Eignung verfügen, wobei der Schwerpunkt im wirtschafts-nahen und unternehmensbezogenen Bürgerlichen Recht liegen soll. Erwünscht ist weiters, dass in Lehre und Forschung die Bereitschaft zur Befassung mit Fragen der gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Durchsetzung besteht. Er/Sie soll jedenfalls durch einschlägige Publikationen von hohem Niveau ausgewiesen sein.

Von den Bewerber/inne/n wird die Mitarbeit in den Lehrprogrammen der WU Wien, insbesondere beim Aufbau und im Rahmen der Bakkalaureats- und Masterstudien Wirtschaftsrecht und des rechtswissen-schaftlichen Doktoratstudiums sowie des Bakkalaureats Wirtschafts- und Sozialwissenschaften erwartet.

Die Befähigung und die Bereitschaft, Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache abzuhalten, sollen gewährleistet sein.
Der Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der anderen an der WU etablierten Fächer kommt hoher Stellenwert zu.

Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägiger Habilitation oder einer gleich zu haltenden wissenschaft-lichen Eignung mögen ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Schriftenverzeichnis, Übersicht über die Lehr- und Vortragstätigkeit) bis 20.8.2006 (Posteingang) an den Rektor der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, A-1090 Wien, richten. Elektronische Bewerbungen können an brigitte.parnigoni@wu-wien.ac.at gerichtet werden.

Da sich die WU eine Erhöhung des Frauenanteils am wissenschaftlichen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet.


Mitteilungsblatt vom 28. Juni 2006, 41. Stück205

) Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002
Folgende Angehörige des wissenschaftlichen Personals gemäß § 26 Universitätsgesetz 2002 werden gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002, Mitteilungsblatt 21. Stück, Nr. 102, vom 27.2.2004, idgF (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:
Projekt
Projektleiterin/Projektleiter
Long-Term Care in CSEE ao. Univ.Prof. Dr. August Österle
Immobilie und Standort: Netzwerke und Standort- und Regionaleffekte der integrierten Entwicklung von Gewerbeimmobilien ao. Univ.Prof. Dr. Christian Staudacher


o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor


Mitteilungsblatt vom 28. Juni 2006, 41. Stück206

) Zuordnung von WU-Mitarbeiter/inne/n zu Forschungsinstituten
Forschungsinstitut
Zugeordnete Mitarbeiter/innen

Leiter/in
Gender and Diversity in Organizations Edeltraud Hanappi-Egger, Regine Bendl Edeltraud Hanappi-Egger


o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor


Mitteilungsblatt vom 28. Juni 2006, 41. Stück207

) Forschungsinstitut/Bevollmächtigung

Frau Univ.Prof. Dr. Edeltraud Hanappi-Egger wird als Leiterin des Forschungsinstituts Gender and Diversity in Organizations gemäß § 3 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002 bevollmächtigt.

o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor


Mitteilungsblatt vom 28. Juni 2006, 41. Stück208

) Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
Folgende Projektleiterinnen/Projektleiter werden gemäß § 27 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus diesem Vertrag sowie gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:


o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor


Mitteilungsblatt vom 28. Juni 2006, 41. Stück209

) Verordnung des Rektorats gemäß § 124 b Abs 1 Universitätsgesetz 2002 idgF über die Beschränkung des Studienzugangs für Bachelorstudien an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien)
Nach Stellungnahme des Senats erlässt das Rektorat gemäß § 124 b Abs 1 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl I 2002/120 idgF, folgende Verordnung, die vom Universitätsrat am 23.06.2006 genehmigt wurde:

§ 1 - Allgemeines
(1) Für die an der WU Wien am 1. Oktober 2006 in Kraft tretenden Bachelorstudien wird eine Zugangsbeschränkung in der Form einer Auswahl der Studierenden nach Maßgabe der jeweiligen Studienleistung festgelegt. Die Auswahl erfolgt Ende des zweiten Semesters nach der Studienzulassung gemäß § 2.
(2) Mit der Maßnahme der Beschränkung des Studienzugangs in Form der Zulassungsprüfung wird sichergestellt, dass im Sinne des § 124 b Abs 2 Universitätsgesetz 2002 in den an der WU Wien angebotenen Bachelorstudien mindestens gleich vielen Studierenden das Studium möglich ist wie bisher in den Diplom- und Bakkalaureatsstudien.

§ 2 - Zulassungsprüfung
(1) Die Zulassungsprüfung besteht aus der Kombination folgender Teilprüfungen:

a. LVP Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
b. LVP Accounting & Management Control I
c. LVP/PI Fremdsprachliche Wirtschaftskommunikation I
sowie
d. 4 der folgenden Lehrveranstaltungsprüfungen:

(2) Die Zulassungsprüfung gilt als bestanden, wenn alle in Abs 1 geforderten Teilprüfungen positiv absolviert wurden.
(3) Für die Zulassungsprüfung und die Teilprüfungen gelten die Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 sowie § 32 der Satzung der WU Wien über die Wiederholung von Prüfungen.

§ 3 - Auswahlverfahren
(1) In das Auswahlverfahren einbezogen werden jene Studierenden, die sich am Stichtag im zweiten Semester ihres Studiums oder ihrer Studien befinden. Stichtag ist jeweils der letzte Tag eines Semesters.
(2) Das Auswahlverfahren bestanden haben jene Studierenden der WU Wien, die zum Stichtag die Zulassungsprüfung positiv absolviert haben.
(3) Die Überprüfung des Bestehens oder Nichtbestehens der Zulassungsprüfung erfolgt automatisch. Die Studierenden werden darüber verständigt.

§ 4 - Nichtbestehen des Auswahlverfahrens
(1) Studierende, die das Auswahlverfahren nicht bestanden haben, nehmen im darauf folgenden Semester wieder an diesem teil. Die Überprüfung erfolgt dabei automatisch am Stichtag. Auf Antrag einer oder eines Studierenden wird auch während eines Semesters überprüft, ob die Zulassungsprüfung bestanden wurde.
(2) Studierende, die die Zulassungsprüfung nach den ersten beiden Semestern nach Studienzulassung nicht bestanden haben, können bis zum Bestehen dieser lediglich Teilprüfungen der Zulassungsprüfung ablegen.
(3) Für Studierende, die die Zulassungsprüfung bei der letzten zulässigen Wiederholung nicht bestanden haben, erlischt die Zulassung.

§ 5 - In-Kraft-Treten und persönlicher Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2006 in Kraft.
(2) Diese Verordnung kommt auf alle ab dem 5. Juli 2005 erstmals an der WU Wien zu einem ordentlichen Studium zugelassenen Studierenden zur Anwendung, die ein oder mehrere an der WU Wien am 1. Oktober 2006 in Kraft tretende Bachelorstudien aufnehmen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Ausgenommen sind jene Studierenden, die die Zulassungsprüfung nach der am 5. Oktober 2005 im Mitteilungsblatt der WU Wien verlautbarten Verordnung des Rektorats gemäß § 124 b Abs 1 Universitätsgesetz 2002 bereits bestanden haben.
(3) Die am 5. Oktober 2005 im Mitteilungsblatt der WU Wien verlautbarte Verordnung des Rektorats gemäß § 124 b Abs 1 Universitätsgesetz 2002 kommt weiterhin auf jene Studierenden zur Anwendung, die im Wintersemester 2005/06 oder im Sommersemester 2006 an der WU Wien zu einem oder mehreren ordentlichen Diplom- bzw. Bakkalaureatsstudien erstmals zugelassen wurden und die dieses Studium oder diese Studien fortsetzen.


Mitteilungsblatt vom 28. Juni 2006, 41. Stück210

) Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal
Allgemeine Informationen:
  • Frauenförderung: Da sich die Wirtschaftsuniversität Wien die Erhöhung des Frauenanteils beim wissen-schaftlichen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Alle Bewerberinnen, die die gesetzlichen Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, sind zu Bewerbungsgesprächen einzuladen.

  • An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu-wien.ac.at/portal/iv/akgleich

  • Reise- und Aufenthaltskosten: Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthalts-kosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.

AUSGESCHRIEBENE STELLEN:
1.) Im Institut für Versicherungswirtschaft ist voraussichtlich ab 01. September 2006 bis 31. Jänner 2007 die Stelle eines Studienassistenten Typ 2/ einer Studienassistentin Typ 2 (Arbeitnehmer/in der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), halbbeschäftigt zu besetzen.

Notwendige Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in, aufrechtes WU-Studium; in fortgeschrittener Studienphase

Erwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
fortgeschrittenes Studium der SBWL Risikomanagement und Versicherungswirtschaft,
EDV-Anwenderkenntnisse (MS-Office, SPSS)

Kennzahl: 62705
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien,
Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 19. Juli 2006
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!

Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt

2.) Im Institut für Tourismus und Freizeitwirtschaft ist voraussichtlich ab 01. August 2006 bis 31. Juli 2010 die Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters/ einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin (Arbeitnehmer/in der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), vollbeschäftigt zu besetzen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Personalentwicklungsplan für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen eine maximale Befristungsdauer von 4 Jahren vorsieht. Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 4 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Wiederbestellung von Personen, die bereits eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter/wissenschaftliche Mitarbeiterin inne hatten, aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Notwendige Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in, abgeschlossenes Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Informatik oder Wirtschaftsinformatik, der Formal- oder Naturwissenschaften

Erwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
Bereitschaft zur Mitwirkung in der allgemeinen Institutsadministration, Flexibilität, Organisationstalent und Fähigkeit zur Teamarbeit, gute Kenntnisse von PC-Anwendersoftware, gute Englischkenntnisse

Aufgabenbereiche (Mitarbeit):
Betreuung der Institutsbibliothek, Öffentlichkeitsarbeit, Webwartung, Studierenden und Absolvent/inn/enbetreuung sowie Mitarbeit beim Wissenstransfer in die Praxis, Systemadministration
Das Beschäftigungsausmaß beträgt 40 Wochenstunden, wobei 50% der Arbeitszeit im Rahmen eines Doktoratsstudiums verwendet werden soll. Die Bezahlung erfolgt nach dem Bundesentlohnungsschema für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen im Universitätsbetrieb und beträgt derzeit ca. € 1.650,- (brutto). Zusätzliche Abgeltungen für Lehrleistungen sind möglich.

Kennzahl: 62805
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien,
Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 19. Juli 2006
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!

Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt
Wiederholung der Ausschreibung vom 31. Mai 2006

3.) Im Institut für Finanzierung und Finanzmärkte, Abteilung für Financial Engineering und Derivate, ist voraussichtlich ab 01. August 2006 bis 31. Juli 2007 die Stelle eines E-Learning Assistenten/ einer E-Learning Assistentin (Arbeitnehmer/in der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), vollbeschäftigt zu besetzen.

Aufgabengebiet:
Betreuung und Weiterentwicklung des E-Learning-Angebots der Lehrveranstaltung Basics in Finance und Accounting

Notwendige Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in, abgeschlossenes oder weit fortgeschrittenes (z.B. wirtschaftswissenschaftliches) Studium

Erwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
Spezielle Fachkenntnisse und Lehrinteresse im Bereich Finance und Accounting, idealerweise mit Abschluss einer SBWL aus dem Bereich Finanzwirtschaft und einer aus dem Bereich Rechnungswesen an der WU Wien
IT-Kenntnisse: EDV-Anwenderkenntnisse (MS Office-Paket, Internet, E-Mail), Erfahrungen in der Administration der elektronischen Lernumgebung Learn@WU, Erfahrungen im Webdesign (HTML,
Grafikprogramme)
Didaktische Kenntnisse: Interesse am Entwickeln von elektronischen Lehrmaterialien

Kennzahl: 62905
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien,
Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 19. Juli 2006
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!
Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt

4.) Im Department für Marketing, Institut für Werbewissenschaft und Marktforschung, sind voraussichtlich ab dem Wintersemester 2006 befristet bis 31. März 2010 die Stellen zweier wissenschaftlicher Mitarbeiter/ zweier wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen oder alternativ eines Assistenten/ einer Assistentin (Arbeitnehmer/in der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), vollbeschäftigt zu besetzen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Personalentwicklungsplan für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen eine maximale Befristungsdauer von 4 Jahren vorsieht. Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 4 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Wiederbestellung von Personen, die bereits eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter/wissenschaftliche Mitarbeiterin inne hatten, aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Personalentwicklungsplan für Assistent/inn/en eine maximale Befristungsdauer von 6 Jahren vorsieht. Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 6 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Wiederbestellung von Personen, die bereits einen Assistent/inn/enposten "Säule 2" inne hatten, aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Notwendige Kenntnisse und Qualifikationen:
EU-Bürger/in
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: abgeschlossenes Magisterstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften bzw. gleichzuhaltende Qualifikation
Assistent/in: abgeschlossenes Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften bzw. gleichzuhaltende Qualifikation

Erwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
Profunde Marketingkenntnisse, Erfahrung in der empirischen Forschung, Kenntnisse in der Auswertung von Marktforschungsdaten mit SPSS, sehr gute Englischkenntnisse

Kennzahl: 63005
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien,
Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 19. Juli 2006
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!

Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt