Hintere Außenansicht des D2 Gebäudes

Gelungene Kooperationen zwischen NPOs und ihren Verbänden am Beispiel des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT.

Lobbying hat einen schlechten Ruf, auch wenn es für eine gute Sache passiert. Dabei ist Zusammenarbeit und Koordination zur Erreichung gemeinsamer Ziele unter NPOs und ihren Verbänden notwendiger denn je.

Im Herbst 2016 als Ergebnis eines mehrmonatigen intensiven Diskussionsprozesses gegründet, versammelt das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT heute 18 Verbände und Netzwerke mit insgesamt mehr als 1.000 Mitgliedsorganisationen aus den Bereichen Soziale Wohlfahrt, Bildung, Beschäftigung, Inklusion, Kultur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit unter einem Dach. Ziel ist es, einen konstruktiven Dialog mit der Politik und Verwaltung über die für die BÜNDNIS-Mitglieder wichtigen Querschnittsthemen zu führen. Dazu zählen alle politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, wie sie für gemeinnützige Organisationen gelten, insbesondere das Vereins-, Steuer-, Spenden- und Stiftungsrecht, aber auch das Vergaberecht und die Förderrichtlinien von Bund und Ländern sowie deren praktische Anwendung.

Weitere Ziele sind Verbesserungen bei der Transparenz und Partizipation entsprechend den 2008 vom Ministerrat beschlossenen „Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung“, die allerdings inzwischen weitgehend in Vergessenheit geraten sind.

 

Vortragender
DI Franz Neunteufl

IGO - Interessensvertretung gemeinnütziger Organisationen