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Opt-out-Modelle für die Elektronische Patientenakte aus datenschutzrechtlicher Perspektive

03. August 2022

Krankenversicherte in Deutschland, die eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten möchten, müssen diese bislang bei ihrer Krankenkasse beantragen und insb ihre Nutzung jeweils einzeln freigeben (Opt-in). Die deutsche Bundesregierung will künftig für alle eine ePA einrichten lassen. Wer das nicht möchte, kann dem widersprechen (Opt-out). Ob sich ein solches Opt-out-Modell mit dem Datenschutzrecht vereinbaren lässt, hat Prof. Krönke, unter Mitwirkung von Elissa Tschachler, in der Studie „Opt-out-Modelle für die Elektronische Patientenakte aus datenschutzrechtlicher Perspektive“ im Auftrag der Stiftung Münch und Bertelsmann Stiftung untersucht. Das Ergebnis zeigt: Ein Opt-out ist möglich!

Die Studie kann hier abgerufen werden.

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