Außenansicht des D3 Gebäudes

Schwarzes Brett

Unter dem Reiter "Prüfungsinformationen" finden Sie laufend alle Informationen zur Fachprüfung aus Öffentlichem Recht sowie zu den Prüfungen aus EÖR I & II und GÖR.

Winteruni und Sommeruni im öffentlichen Recht

Das Angebot, in der Winteruni bzw. der Sommeruni die PIs im öffentlichen Recht in konzentrierter Form zu absolvieren, ist als ein Aufholprogramm konzipiert. Es wird für Studierende angboten, die sich ein ganzes Semester bereits in einer PI mit dem Stoff auseinandergesetzt, die PI zur Gänze absolviert, aber die Leistungsanforderungen der PI nicht genügend erfüllt haben. Sommer- bzw. Winteruni sind also als Aufholprogramm und nicht als Alternativprogramm gedacht. Um das sicherzustellen, wird es ab dem Sommersemester 2021 für die Anmeldung zu einer PI Integrierte Fallstudien oder Öffentliches Wirtschaftsrecht in der Winteruni oder in der Sommeruni notwendige Voraussetzung  sein, in der vorgängigen negativ absolvierten PI

  • die  Anwesenheitskriterien erfüllt zu haben;

  • zur Einstiegsklausur und zur Endklausur angetreten zu sein und

  • in der Endklausur mindestens 25% der Punkte erreicht zu haben.

Ohne eine gewisse Basis, die in einer solchen vorgängigen LV während eines ganzen Semesters gelegt wurde, kann ein Aufholprogramm in der Winteruni oder in der Sommeruni in konzentrierter Form nicht greifen. Damit würde auch die Hauptfunktion dieser LV, auf die schriftliche Fachprüfung ausreichend vorzubereiten, nicht erfüllt.