Außenansicht des D3 Gebäudes

Schwarzes Brett

Unter dem Reiter "Prüfungsinformationen" finden Sie laufend alle Informationen zur Fachprüfung aus Öffentlichem Recht sowie zu den Prüfungen aus EÖR I & II und GÖR.

Winteruni und Sommeruni im öffentlichen Recht

Das Angebot, in der Winteruni bzw. der Sommeruni die PIs im öffentlichen Recht in konzentrierter Form zu absolvieren, ist als ein Aufholprogramm konzipiert. Es wird für Studierende angboten, die sich ein ganzes Semester bereits in einer PI mit dem Stoff auseinandergesetzt, die PI zur Gänze absolviert, aber die Leistungsanforderungen der PI nicht genügend erfüllt haben. Sommer- bzw. Winteruni sind also als Aufholprogramm und nicht als Alternativprogramm gedacht.

Für die Teilnahme an der PI Integrierte Fallstudien (IFS Verfassungsrecht und Allgemeinen Verwaltungsrecht und IFS Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz) in der Winteruni oder in der Sommeruni ist berechtigt, wer in der vorgängig negativ absolvierten PI

  • die  Anwesenheitskriterien erfüllt hat,

  • zur Einstiegsklausur und zur Endklausur angetreten ist und

  • mindestens 25% der Punkte auf die Endklausur erreicht hat.

Für die Teilnahme an der PI Öffentliches Wirtschaftsrecht in der Winteruni oder in der Sommeruni ist berechtigt, wer in der vorgängig negativ absolvierten PI

  • die Anwesenheitskriterien erfüllthat,

  • 3 von 5 Hausarbeiten abgegeben hat und

  • mindestens 25% der Punkte auf beide Klausuren zusammen erreicht hat.

Ohne eine gewisse Basis, die in einer solchen vorgängigen LV während eines ganzen Semesters gelegt wurde, kann ein Aufholprogramm in der Winteruni oder in der Sommeruni in konzentrierter Form nicht greifen. Damit würde auch die Hauptfunktion dieser LV, auf die schriftliche Fachprüfung ausreichend vorzubereiten, nicht erfüllt.