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Das Masterstudium Steuern und Rechnungslegung beginnt jeweils im Wintersemester.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudium Steuern und Rechnungslegung (gem. § 2 des Studienplans):

  • Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Vorstudiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung.

  • Das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (BAWIRE) der Wirtschaftsuniversität Wien erfüllt diese Voraussetzungen jedenfalls.

  • Das Vorstudium muss mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen.

  • Innerhalb des Vorstudiums müssen Prüfungen im Ausmaß von:

    • mind. 70 ECTS im Bereich Betriebswirtschaft/Volkswirtschaft
      ODER 90 ECTS in Rechtswissenschaften

    • mind. 12 ECTS im Bereich Rechnungslegung

    • mind. 12 ECTS im Bereich Steuerrecht abgelegt worden sein.

    Sofern die 12 ECTS in Rechnungslegung in nicht ausreichendem Umfang vorliegen, können sie durch die Lehrveranstaltungen Accounting Management Control I und II aus den deutschsprachigen Bachelorstudien der WU Wien erworben werden. Zur Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Mitbelegung: Studierende, die an einer österreichischen Universität zugelassen sind und die jeweilige STEOP absolviert haben, können als Mitbelegende an der WU - ohne die STEOP für das Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften absolvieren zu müssen - die 12 ECTS aus AMC 1 & AMC 2 kostenlos nachholen. Alle Informationen zu den weiteren Voraussetzungen zur Mitbelegung finden Sie unter:
    Mitbelegung

  2. Außerordentliche Studierende: Sofern kein aufrechtes Studium betrieben wird, kann AMC 1 & AMC 2 als außerordentliche Studierende / außerordentlicher Studierender belegt werden. Hierbei ist der Studienbeitrag zu bezahlen. Die in Punkt 1 ausgeführten STEOP-Regelungen gelten nicht für außerordentliche Studierende. Alle Informationen zu den weiteren Voraussetzungen zum außerordentlichen Studium finden Sieunter:
    Außerordentliches Studium

    Bitte beachten Sie, dass die 12 ECTS aus Rechnungslegung zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung bereits erworben sein müssen. Es besteht keine Möglichkeit, diese Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.


    Sofern die 12 ECTS-Credits in Steuerrecht in nicht ausreichendem Umfang vorliegen, können sie durch Ergänzungsprüfungen während des Masterstudiums erworben werden (Ergänzungsprüfung Grundkurs bzw. Vertiefungskurs Steuerrecht).

  3.  

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

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