Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

Wirtschaftsrecht

Im Masterstudium Wirtschaftsrecht werden aus dem Fach Arbeits- und Sozialrecht folgende Lehrveranstaltungen (PI's) angeboten:

Europäisches Arbeits- und Sozialrecht  / European Labour Law and Social Security Law  (PI 3 Std.)
Fachseminar aus Arbeits- und Sozialrecht (Wahlfach; 2 aus 6)

Aus diesen Lehrveranstaltungen sind im alten Studienplan die "Grundlagen  des europäischen Arbeits- und Sozialrechts" und dieLV "Spezialthemen zum europäischen Arbeits- und Sozialrecht" bzw. im neuen Studienplan "Europäisches Arbeits- und Sozialrecht" verpflichtend zu absolvieren. Das "Fachseminar aus Arbeits- und Sozialrecht" kann aus einem Rechtsfächerpool von sechs Wahlfächern ausgewählt werden.

Ablauf und Sequenzierung

Das Pflichtfach Arbeits- und Sozialrecht ist so gestaltet, dass es durchaus auch in 2 Semestern absolviert werden kann. Der Kurs "Grundlagen des europäischen Arbeits- und Sozialrechts" (Basics on European Labour Law and Social Law) bildet die Grundlage für alle weiterführenden Kurse. Vor der Bewerbung für eine Masterarbeit müssen sie auf jeden Fall die Grundlagen...   und die Spezialthemen... abgeschlossen haben.

Kurs: GRUNDLAGEN DES EUROPÄISCHEN ARBEITS- UND SOZIALRECHTS

LV-Inhalt:

Der inhaltliche Schwerpunkt der LV liegt auf der Darstellung der wichtigsten Bereiche des europäischen Arbeits- und Sozialrechts, zB

  • Arbeitnehmerfreizügigkeit,

  • Arbeitnehmerschutz,

  • Diskriminierungsverbote,

  • Betriebsübergang,

  • Massenentlassung,

  • Entsendung,

  • Arbeitszeitregelungen,

  • Mitwirkung von Arbeitnehmervertretungen in Betrieben,

  • Koordinierungsvorschriften zur Sozialversicherung

und deren Umsetzung im innerstaatlichen Recht.

Kurs: SPEZIALTHEMEN ZUM EUROPÄISCHEN ARBEITS- UND SOZIALRECHT

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Lehrveranstaltung liegen auf der vertiefenden Darstellung ausgewählter Teilgebiete des europäischen Arbeits- und Sozialrechts am Beispiel der EuGH-Judikatur, deren Auswirkungen auf das innerstaatliche Recht sowie Fragen der "Rechtsdurchsetzung" (ua gerichtliche Verfahren). Damit wird im Masterstudium eine verstärkte interdisziplinäre Betrachtung (Europarecht, zivilgerichtliches Verfahren etc) des Rechtsgebietes Arbeits- und Sozialrecht in den Vordergrund gestellt. Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt anhand praktischer Fallbeispiele und Referate, unter Berücksichtigung von aktuellen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur. Im Einzelnen werden vorgegebene Themen (insb durch Kurzreferate) selbstänidg aufgearbeitet, einschlägige Entscheidungen des EuGH und der österreichischen Gerichte analysiert und aktuelle Problembereiche aufgegriffen.

Im Mittelpunkt der Lehrveranstaltung steht die gemeinsame Aufarbeitung ausgewählter Rechtsprobleme im Bereich des europäischen Arbeits- und Sozialrechts. Im Rahmen der Lehrveranstaltung werden aktuelle Entscheidungen des EuGH, EGMR und OGH analysiert und der entsprechende rechtliche Rahmen (insb die entsprechenden EU-RL und deren Umsetzung in das nationale Recht) erörtert.

Der Stoff soll von den Studierenden entweder allein oder in Kleingruppen bearbeitet und in Form von Referaten präsentiert werden. Schwerpunkt des Referates bildet die Darstellung der relevanten Rechtsgrundlagen auf europäischer und nationaler Ebene und die Analyse ausgewählter Judikatur. Darüber hinaus hat jeder Referent bzw die Referatsgruppe eine schriftliche Ausarbeitung über ihr Referatsthema zu erstellen. Im Anschluss erfolgt eine Diskussion über die jeweiligen Themenkomplexe, die der genaueren Problemanalyse und Beantwortung von allfälligen Fragen dient.

Kurs: FACHSEMINAR ZUM EUROPÄISCHEN ARBEITS- UND SOZIALRECHT

Gegenstand der Lehrveranstaltung ist die vertiefende Auseinandersetzung mit verschiedenen Themenschwerpunkten in Österreich und in der Europäischen Union. Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt anhand praktischer Fallbeispiele und Referate, unter Berücksichtigung von einschlägigen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur. Dazu werden von den einzelnen Teilnehmer/inne/n spezielle Themenstellungen im Rahmen des Genaralthemas der LV erarbeitet, mündlich präsentiert und schriftlich ausformuliert. Im Anschluss an das jeweilige Referat erfolgt eine Diskussion mit allen LV-Teilnehmer/inne/n.

Zusammenfassend ergeben sich somit folgende LV-Inhalte:

  • Gemeinsame theoretische Vertiefung des LV-Generalthemas

  • Individuelle Bearbeitung spezieller Themenstellungen durch die Teilnehmer/innen

  • Selbständige Aufarbeitung von einschlägigen Rechtsgrundlagen, Gerichtsentscheidungen und Fachliteratur

  • Mündliche Präsentation des Referatsthemas mit anschließender Diskussion

  • Schriftliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse des Referats