Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

Masterarbeit

Zum Abschluss der Ausbildung verfassen Studierende ihre Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS-Credits. Dies entspricht circa 500 Arbeitsstunden, also in etwa acht bis zehn Wochen.

Dabei weisen die Studierenden ihre Fähigkeiten nach, Themen mithilfe wissenschaftlicher Forschungsmethoden selbständig zu bearbeiten. Im Fach Arbeits- und Sozialrecht müssen die Studierenden - im Gegensatz zur Bachelorarbeit - selbst einen Themenvorschlag für die Masterarbeit einbringen und darüber eine Disposition erstellen. Mögliche Themen für eine Masterarbeit sollten sich dabei an den Forschungsschwerpunkten des Instituts orientieren.

Nähere Informationen zur Masterarbeit finden Sie auch hier.

Wer kann bei uns eine Masterarbeit schreiben?

Für  eine  Bewerbung  müssen  Sie  jedenfalls die  PI  Europäisches Arbeits- und Sozialrecht absolviert  haben.  Bewerber*innen,  die  das  Fachseminar  im  Bereich  Arbeits- und  Sozialrecht abgeschlossen haben, werden bevorzugt.

Die Betreuungszusagen erfolgen unter Bedachtnahme auf die inhaltliche Eignung ihres Themenvorschlags, die Qualität der Disposition und ihre fachlichen Leistungen in den Institutslehrveranstaltungen.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Masterarbeiten nur begrenzt – im Rahmen der verfügbaren Personalkapazität des Instituts – zur Betreuung annehmen können.

Themenfindung und Erstkontakt

Wenn Sie sich für eine Masterarbeit an unserem Institut interessieren und die formalen Voraussetzungen erfüllen, geben Sie Ihre Disposition rechtzeitig am Institut ab oder senden Sie diese an arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at

Mögliche Themen für eine Masterarbeit orientieren sich grundsätzlich an den Forschungsschwerpunkten des Instituts. Darüber hinaus steht es Ihnen natürlich auch frei andere Themenvorschläge einzubringen.

Nächster Vergabetermin: WS 24

(Vergabe: 1x pro Semester)

Deadline für die Abgabe der Dispositionen: Sonntag, 15. September 2024

Eine Übersicht aller laufenden und bereits abgeschlossenen Arbeiten finden Sie hier.

Disposition und Betreuungszusage

Binnen 14 Tagen nach dem Vergabetermin erhalten Sie per Mail Bescheid, ob Sie Ihre Masterarbeit an unserem Institut schreiben können. Sollten sie einen positiven Bescheid erhalten, setzen Sie sich bitte rasch mit dem/der angegebenen Betreuer/in in Verbindung um mit ihm Ihre Disposition zu besprechen und weitere Coaching-Termine zu vereinbaren.

Bei einer Betreuungszusage von Univ.Prof.in Dr.in Auer-Mayer, Univ.-Prof. Dr. Kietaibl und assoz.Prof.in Dr.in Kovács ist der folgende Leitfaden zu beachten:

Leitfaden für Masterarbeiten

Selbstverständlich müssen Sie Ihre Arbeit eigenständig erstellen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass sämtliche Abschlussarbeiten einem elektronischen Plagiats-Check unterzogen werden und dass die Heranziehung künstlicher Intelligenz (zB ChatGPT) zur Erstellung der Arbeit als Verwendung unerlaubter Hilfsmittel gilt. Werden bei Abschlussarbeiten unerlaubte Hilfsmittel benutzt, liegt ein Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen vor. Darüber hinaus fehlt es dadurch regelmäßig schon an der eigenständigen Leistung.

Umfang und Formatierung

Die Arbeit umfasst das Deckblatt, ein Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, den Textteil und am Ende ein Literatur- und Judikaturverzeichnis. Die Masterarbeit umfasst mindestens 160.000 Zeichen (≈ 70 Seiten) inklusive Fußnoten und Leerzeichen, aber abzüglich aller Verzeichnisse und des Deckblatts (also „reiner Text“) DIN A4.

Die Formatierung

  • des Textes sollte 12pkt, 1,5-zeilig sein

  • Fußnoten 10pkt, einzeilig

  • Blocksatz

  • Seitenrand hat 2,5 cm (an allen Seiten).

Abgabe und Beurteilung

Die Entscheidung, wann Ihre Arbeit abgeschlossen ist, treffen Sie gemeinsam mit Ihrer/m Betreuer/in.

Danach erfolgt die Abgabe Ihrer fertigen Masterarbeit wie folgt:

Bei allgemeinen Fragen zur Masterarbeit wenden Sie sich bitte an arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at