Online-Antrag Vorausbescheid

Online-Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides vor einem Auslandsaufenthalt (sogenannter Vorausbescheid)

Sie wurden im Rahmen eines Bachelorstudiums für ein Auslandssemester nominiert und möchten nun mithilfe des online-Antrags abklären, welche Prüfungen von der Partneruniversität Sie an der WU nach Ihrer Rückkehr anerkennen lassen können.

Sollten Sie ein Auslandssemester im Rahmen eines Master- oder eines Diplomstudiums absolvieren, ist der schriftliche Antrag (blaues Formular) wie bisher im Bereich Studienrecht zu stellen.

Vor dem Aufenthalt an der Partneruniversität – online-Antrag (sog. „Vorausbescheid“):

  • Den online-Antrag finden Sie unter https://bach.wu.ac.at/z/stud/vorausbescheid/
  • Einstieg in das Antragstool: Eingabe Ihrer Matrikelnummer und Ihres Passwortes
  • Ausfüllen des Antrags: Angabe der Dauer des Auslandsaufenthalts ohne vorbereitenden Sprachkurs und ohne Praktikum sowie einer Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind
  • Anerkennungsliste von Partneruniversitäten einsehen: im ZAS und im Bereich Studienrecht sowie unter http://www.wu.ac.at/students/org/recognition/lists
  • Wenn die betreffende Prüfung nicht auf der Liste aufscheint, tragen Sie Lehrveranstaltungen ein, die Sie an der Partneruniversität absolvieren möchten und die Ihres Erachtens umfangmäßig und inhaltlich gleichwertig mit der anzuerkennenden Lehrveranstaltung an der WU sein könnten
  • Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 6 Semesterstunden bei bis zu 5 Monaten, mindestens 12 Semesterstunden bei bis zu 10 Monaten und mindestens 18 bei 10 oder 11 Monaten Auslandsaufenthalt hinzufügen
  • Konkreten Titel der Prüfung an der Partneruniversität eintragen; sollten Sie zwei Lehrveranstaltungen an der Partneruniversität ablegen, damit die Gleichwertigkeit mit einer Prüfung an der WU festgestellt werden kann, tragen Sie bitte beide Lehrveranstaltungen verbunden durch ein „+“ ein
  • Konkreten Titel der Prüfung an der WU auswählen
  • Die Prüfung, die an der WU anerkannt werden soll, darf nicht abgelegt worden sein bzw. darf keine Anerkennung zu dieser Prüfung aufscheinen.
  • Link oder ein Dokument anfügen, das die Lehrinhalte der betreffenden Lehrveranstaltung an der Partneruniversität wiedergibt
  • Nachweis der ECTS-Anrechnungspunkte bzw. der Semesterstunden hochladen oder durch Hinzufügen eines öffentlich zugänglichen, nachprüfbaren Internetlink nachweisen; nähere Informationen zur Umrechnung in SSt oder ECTS finden Sie unter Links and Downloads
  • Abschicken des online-Antrags spätestens 6 Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthalts
  • Verständigung per Email vom Bereich Studienrecht über allfällige Verbesserungsaufträge bzw. über die positive Erledigung und Abholung des sog. „Vorausbescheids“

Der Vorausbescheid ist persönlich oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in im Bereich Studienrecht abzuholen.

Während des Aufenthalts an der Partneruniversität:

Wenn Sie dieselben Prüfungen an der Partneruniversität ablegen, deren Gleichwertigkeit im sog. „Vorausbescheid“ festgestellt wurde:

  • Nachweis der absolvierten Semesterstunden oder ECTS-Anrechnungspunkte: auf dem Abschlusszeugnis oder gesondert von der Partneruniversität mit Stempel und Unterschrift oder Formular betreffend Contact Hours bestätigen lassen (erhältlich im Bereich Studienrecht oder im ZAS oder unter http://www.wu.ac.at/students/org/recognition/linksanddownloads)

Wenn Sie andere Prüfungen als die im sog. „Vorausbescheid“ festgestellten absolvieren wollen:

  • Information im Bereich Studienrecht (Fr. Salzer) einholen, ob die betreffende Prüfung anerkannt werden könnte
  • Für diese Lehrveranstaltungen Lehrinhalte auf Deutsch oder Englisch: von der Partneruniversität mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen
  • Nachweis der absolvierten Semesterstunden oder ECTS-Anrechnungspunkte: auf dem Abschlusszeugnis oder gesondert von der Partneruniversität mit Stempel und Unterschrift oder Formular betreffend Contact Hours bestätigen lassen (erhältlich im Bereich Studienrecht oder im ZAS oder unter http://www.wu.ac.at/students/org/recognition/linksanddownloads)
Copyright 2012 | WU (Wirtschaftsuniversität Wien) | 17.11.2011
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