Nostrifizierung im Sinne des § 90 Universitätsgesetz 2002 bedeutet die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als Abschluss eines inländischen ordentlichen Studiums. Mit der Nostrifizierung erfolgt die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss. Es ist damit das Recht zur Führung eines inländischen akademischen Grades verbunden.
Die Antragstellung für eine Nostrifizierung setzt voraus, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder die Fortsetzung der Ausbildung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers in Österreich erforderlich ist.
Zwingend erforderlich ist eine Nostrifizierung jedenfalls dann, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller eine berufliche Tätigkeit in Österreich anstrebt, deren Ausübung aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Rechtsvorschrift an den Besitz eines österreichischen akademischen Grades bzw. Studienabschlusses gebunden ist. Ebenso, wenn der Besitz eines österreichischen akademischen Grades bzw. Studienabschlusses aufgrund bestimmter Rechtsvorschriften erforderlich ist, um zu einer Ausbildung zugelassen zu werden.
Innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweiz ist der Zugang zu einer Reihe von akademischen Berufen durch eigene Richtlinien geregelt, die den Angehörigen dieser Staaten einen unmittelbaren Berufszugang ermöglichen. In diesen Fällen ist eine Nostrifizierung nicht notwendig und daher auch nicht möglich.
Ebenfalls nicht erforderlich ist die Nostrifizierung für die Zulassung zu einem österreichischen Master- oder Doktorats-/PhD-Studium.
Der Antrag ist an einer Universität einzubringen, an der das entsprechende inländische Studium eingerichtet ist. Es ist unzulässig, denselben Nostrifizierungsantrag gleichzeitig oder nach der Zurückziehung an einer anderen Universität oder Hochschule einzubringen.
An der Wirtschaftsuniversität Wien sind aktuell folgende Studien eingerichtet:
Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Bachelorstudium Wirtschaftsrecht
Masterstudium in Wirtschaftspädagogik
Masterstudium in Wirtschaftsrecht
Masterstudium in Wirtschaftsinformatik
Masterstudium in Quantiative Finace
Masterstudium in International Management / CEMS
Masterstudium in Volkswirtschaft
Masterstudium in Finanzwirtschaft und Rechnungswesen
Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
Doktoratsstudium Wirtschaftsrecht
Betriebswirtschaftliches PhD-Studium - Schwerpunktfach Finanzwissenschaft (Finance
Die Nostrifizierungstaxe beträgt derzeit € 150.- und ist im Voraus zu entrichten. Sie verfällt, wenn der Antrag auf Nostrifizierung abgewiesen oder zurückgezogen wird.
Mit dem Antrag sind folgende Nachweise in Original und Kopie vorzulegen:
ZU BEACHTEN: Dokumente aus dem Ausland müssen ordnungsgemäß beglaubigt und übersetzt sein -> Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten
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Andrea Forstner |
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Bereich |
Studienrecht, 4.OG, Kern D |
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Telefon |
313 36/4817 |
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Sprechstunden |
Mittwoch und Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr (um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten) |
Wir ersuchen Sie, sich bereits vor Einbringung des Antrags mit Frau Forstner in Verbindung zu setzen.