Nostrifizierungen

Allgemeines

Nostrifizierung im Sinne des § 90 Universitätsgesetz 2002 bedeutet die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als Abschluss eines inländischen ordentlichen Studiums. Mit der Nostrifizierung erfolgt die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss. Es ist damit das Recht zur Führung eines inländischen akademischen Grades verbunden.

Wer kann die Nostrifizierung beantragen?

Die Antragstellung für eine Nostrifizierung setzt voraus, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder die Fortsetzung der Ausbildung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers in Österreich erforderlich ist.

Zwingend erforderlich ist eine Nostrifizierung jedenfalls dann, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller eine berufliche Tätigkeit in Österreich anstrebt, deren Ausübung aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Rechtsvorschrift an den Besitz eines österreichischen akademischen Grades bzw. Studienabschlusses gebunden ist. Ebenso, wenn der Besitz eines österreichischen akademischen Grades bzw. Studienabschlusses aufgrund bestimmter Rechtsvorschriften erforderlich ist, um zu einer Ausbildung zugelassen zu werden.

Innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweiz ist der Zugang zu einer Reihe von akademischen Berufen durch eigene Richtlinien geregelt, die den Angehörigen dieser Staaten einen unmittelbaren Berufszugang ermöglichen. In diesen Fällen ist eine Nostrifizierung nicht notwendig und daher auch nicht möglich.

Ebenfalls nicht erforderlich ist die Nostrifizierung für die Zulassung zu einem österreichischen Master- oder Doktorats-/PhD-Studium.

Wo ist die Nostrifizierung zu beantragen?

Der Antrag ist an einer Universität einzubringen, an der das entsprechende inländische Studium eingerichtet ist. Es ist unzulässig, denselben Nostrifizierungsantrag gleichzeitig oder nach der Zurückziehung an einer anderen Universität oder Hochschule einzubringen.

An der Wirtschaftsuniversität Wien sind aktuell folgende Studien eingerichtet:

  • Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

  • Bachelorstudium Wirtschaftsrecht

  • Masterstudium in Wirtschaftspädagogik

  • Masterstudium in Wirtschaftsrecht

  • Masterstudium in Wirtschaftsinformatik

  • Masterstudium in Quantiative Finace

  • Masterstudium in International Management / CEMS

  • Masterstudium in Volkswirtschaft

  • Masterstudium in Finanzwirtschaft und Rechnungswesen

  • Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

  • Doktoratsstudium Wirtschaftsrecht 

  • Betriebswirtschaftliches PhD-Studium - Schwerpunktfach Finanzwissenschaft (Finance

Was kostet die Nostrifizierung?

Die Nostrifizierungstaxe beträgt derzeit € 150.- und ist im Voraus zu entrichten. Sie verfällt, wenn der Antrag auf Nostrifizierung abgewiesen oder zurückgezogen wird.

Antragstellung

Mit dem Antrag sind folgende Nachweise in Original und Kopie vorzulegen:

  • Reisepass
  • Nachweis über den Status/die Qualität der anerkannten ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
  • möglichst detaillierte Nachweise über die zurückgelegten Studien (zB. Prüfungszeugnisse, Lehrinhalte, Studienplan, wissenschaftliche Arbeiten)
  • Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades und/oder über den ordnungsgemäßen Abschluss des Studiums
  • Nachweis, dass die Nostrifizierung für die angestrebte Berufsausübung oder die Fortsetzung der Ausbildung in Österreich eine zwingende Voraussetzung ist

ZU BEACHTEN: Dokumente aus dem Ausland müssen ordnungsgemäß beglaubigt und übersetzt sein -> Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten

Ansprechpartnerin

Andrea Forstner

 

Bereich

Studienrecht, 4.OG, Kern D

Telefon

313 36/4817

E-Mail

Andrea.Forstner@wu.ac.at

Sprechstunden

Mittwoch und Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr (um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten)


Wir ersuchen Sie, sich bereits vor Einbringung des Antrags mit Frau Forstner in Verbindung zu setzen.

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