Studienabschluss

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Organisation des Studienabschlusses für Studierende der Bachelorstudien

Nachdem Sie alle Studienleistungen erbracht haben und das Beurteilungsprotokoll der Bachelorarbeit in der Prüfungs- und Lehrorganisation eingelangt ist, ist erforderlich, dass Sie über Webdienste der WU Ihren Studienabschluss bekannt geben.

Wichtiger Hinweis zum Bachelorstudium WISO:
Bitte fordern Sie Ihr Abschlusszeugnis erst an, sobald Sie alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen aller Studienzweige, die Sie absolvieren möchten, positiv abgeschlossen haben.
Es ist nicht möglich, nach Bekanntgabe des Studienabschlusses nochmals zu demselben Studium zugelassen zu werden, um weitere Studienzweige zu absolvieren.


Sobald Ihre Dokumente (Abschlusszeugnis, Verleihungsbescheid und Diploma Supplement) in der Prüfungs- und Lehrorganisation zur Abholung bereit liegen, werden Sie darüber informiert. Dies erfolgt im Regelfall innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe.
Im Zuge Ihres Studienabschlusses haben Sie auch die Möglichkeit, sich zu einer  Sponsionsfeier anzumelden.

Bei der Übernahme Ihrer Dokumente in der Prüfungs- und Lehrorganisation sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Ihr Studierendenausweis der WU oder ein amtlicher Lichtbildausweis

  • die Bestätigungsmeldung über das erfolgreiche Ausfüllen des Erhebungsbogens über studienbezogene Auslandsaufenthalte "UStat 2"

Darüber hinaus ersuchen wir Sie, den Fragebogen zur AbsolventInnenbefragung auszufüllen und in der Prüfungs- und Lehrorganisation abzugeben.

Akademischer Grad

Nach Abschluss des Bachelorstudiums Wirtschafts- und Sozialwissenschaften wird Ihnen der akademische Grad Bachelor of Science (WU), kurz BSc (WU), verliehen.
Absolvent/inn/en des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht wird der akademische Grad Bachelor of Laws (WU), kurz LL.B. (WU), verliehen.

Der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums stellt die Voraussetzung für die Zulassung zu einem Masterstudium im In- oder Ausland voraus. Ein Doktorats- bzw. PhD-Studium kann erst im Anschluss an ein Masterstudium aufgenommen werden.

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Organisation des Studienabschlusses für Studierende der Diplomstudien (auslaufend)

Nachdem Sie alle Studienleistungen erbracht haben und das Beurteilungsprotokoll der Diplomarbeit in der Prüfungs- und Lehrorganisation eingelangt ist, ist erforderlich, dass Sie über Webdienste der WU Ihren Studienabschluss bekannt geben.

Sobald Ihre Dokumente (Abschlusszeugnis, Verleihungsbescheid und Diploma Supplement) in der Prüfungs- und Lehrorganisation zur Abholung bereit liegen, werden Sie darüber informiert. Dies erfolgt im Regelfall innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe.
Im Zuge Ihres Studienabschlusses haben Sie auch die Möglichkeit, sich zu einer  Sponsionsfeier anzumelden.

Bei der Übernahme Ihrer Dokumente in der Prüfungs- und Lehrorganisation sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Ihr Studierendenausweis der WU oder ein amtlicher Lichtbildausweis

  • Übernahmevermerk der Bibliothek, betreffend der Abgabe eines Exemplares Ihrer Diplomarbeit. Der Übernahmevermerk der Bibliothek erfolgt auf dem Sponsionsbrief, der davor in der Prüfungs- und Lehrorganisation abzuholen ist.

  • die Bestätigungsmeldung über das erfolgreiche Ausfüllen des Erhebungsbogens über studienbezogene Auslandsaufenthalte "UStat 2"

Darüber hinaus ersuchen wir Sie, den Fragebogen zur AbsolventInnenbefragung auszufüllen und in der Prüfungs- und Lehrorganisation abzugeben.

WICHTIG: Das Bibliotheksexemplar der Diplom- bzw. Masterarbeit muss gebunden sein und einen geleimten Rücken und harten Deckel aufweisen. Arbeiten auf deren Innenseite des Rückens Metallschienen angebracht sind und die nur zusammengepresst werden, können von der Bibliothek nicht akzeptiert werden.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer befristeten Sperre der Diplom- bzw. Masterarbeit.


Akademischer Grad

Nach Abschluss des Bachelorstudiums Wirtschafts- und Sozialwissenschaften wird Ihnen der akademische Grad Bachelor of Science (WU), kurz BSc (WU), verliehen.
Nach Abschluss des Diplomstudiums wird Ihnen der akademische Grad Magistra/Magister rerum socialium oeconomicarumque, kurz Mag. rer. soc. oec., verliehen.

Der erfolgreiche Abschluss eines Diplomstudiums stellt die Voraussetzung für die Zulassung zu einem Doktorats- bzw. PhD-Studium.

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Organisation des Studienabschlusses für Studierende der Masterstudien

Nachdem Sie alle Studienleistungen erbracht haben und das Beurteilungsprotokoll der Masterarbeit in der Prüfungs- und Lehrorganisation eingelangt ist, ist erforderlich, dass Sie über Webdienste der WU Ihren Studienabschluss bekannt geben.

Sobald Ihre Dokumente (Abschlusszeugnis, Verleihungsbescheid und Diploma Supplement) in der Prüfungs- und Lehrorganisation zur Abholung bereit liegen, werden Sie darüber informiert. Dies erfolgt im Regelfall innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe.
Im Zuge Ihres Studienabschlusses haben Sie auch die Möglichkeit, sich zu einer  Sponsionsfeier anzumelden.

Bei der Übernahme Ihrer Dokumente in der Prüfungs- und Lehrorganisation sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Ihr Studierendenausweis der WU oder ein amtlicher Lichtbildausweis

  • Übernahmevermerk der Bibliothek, betreffend der Abgabe eines Exemplares Ihrer Masterarbeit. Der Übernahmevermerk der Bibliothek erfolgt auf dem Sponsionsbrief, der davor in der Prüfungs- und Lehrorganisation abzuholen ist.

  • die Bestätigungsmeldung über das erfolgreiche Ausfüllen des Erhebungsbogens über studienbezogene Auslandsaufenthalte "UStat 2"

Darüber hinaus ersuchen wir Sie, den Fragebogen zur AbsolventInnenbefragung auszufüllen und in der Prüfungs- und Lehrorganisation abzugeben.

WICHTIG: Das Bibliotheksexemplar der Masterarbeit muss gebunden sein und einen geleimten Rücken und harten Deckel aufweisen. Arbeiten auf deren Innenseite des Rückens Metallschienen angebracht sind und die nur zusammengepresst werden, können von der Bibliothek nicht akzeptiert werden.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer befristeten Sperre der Masterarbeit.


Akademischer Grad

Nach Abschluss des Masterstudiums wird Ihnen der akademische Grad Master of Science (WU), kurz MSc (WU), verliehen.
Absolvent/inn/en des Masterstudiums Wirtschaftsrecht wird der akademische Grad Master of Laws (WU), kurz LL.M. (WU), verliehen.

Der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudium stellt die Voraussetzung für die Zulassung zu einem Doktorats- bzw. PhD-Studium.

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Organisation des Studienabschlusses für Studierende der Doktorats.-/PhD-Studien

Verleihung des akademischen Grades

An die Absolvent/inn/en des Doktoratsstudiums wird der akademische Grad “Doktor/in der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften” (Doktorat der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften) bzw. "Doktor/in der Rechtswissenschaften" (Doktorat Wirtschaftsrecht) verliehen, an Absolvent/inn/en des PhD-Studiums der akademische Grad "Doctor of Philosophy" (PhD). Die Vizerektorin für Lehre verleiht den akademischen Grad nach positiver Absolvierung aller im jeweiligen Studienplan vorgeschriebenen Prüfungen und nach Ablieferung der positiv beurteilten wissenschaftlichen Arbeit.

Die Übernahme des Bescheids muss persönlich erfolgen (oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in).

Es gibt die Möglichkeit, den Ausschluss der Benützung der Dissertation für längstens fünf Jahre zu beantragen. Bitte beachten Sie dazu die Orientierungshilfe des Programmdirektors betreffend Sperre der Dissertation.

Die WU bietet die Möglichkeit, Ihre Dissertation im Volltext elektronisch zugänglich zu machen. Unter ePub erhalten Sie sämtliche Infos zu diesem Projekt und finden Ansprechpartner/innen bei etwaigen Fragen und Problemen.

Anmeldung zur Promotionsfeier

Neben der bescheidmäßigen Verleihung des akademischen Grades finden in regelmäßigen Abständen (dreimal jährlich) Promotionsfeiern an der WU statt.

Die Anmeldung zur Promotionsfeier erfolgt in der Prüfungs- und Lehrorganisation (2. OG, Kern B). Die Teilnahme findet auf freiwilliger Basis statt und erfordert die Entrichtung eines Kostenbeitrages von €77,50.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

  • Nachweis über die erfolgte Zahlung des Kostenersatzes. Die Begleichung des Betrages kann entweder im Referat mit Bankomatkarte (Barzahlungen können leider nicht entgegengenommen werden) oder mittels Erlagschein erfolgen.Beachten Sie jedoch, dass im SB-Bereich Ihrer Bank abgestempelte Erlagscheine keinen Einzahlungsnachweis darstellen.
  • Studierendenausweis

Promotionstermine 2011

Promotionstermine

Anmeldungszeiträume

Fr., 16. März 2012 um 11.00 Uhr

19. Dezember 2011 bis 2. März 2012

Fr., 6. Juli 2012 um 11.00 Uhr

19. März bis 22. Juni 2012

Die akademischen Feiern finden im Festsaal der Wirtschaftsuniversität Wien (1.OG, Kern A und B) statt. Treffpunkt für die Promotionsteilnehmer/innen ist eine halbe Stunde vor Beginn der Feier im Vorbereitungsraum (1.OG, Kern A). Bitte führen Sie Ihre Angehörigen vorher in den Festsaal.

Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen der Prüfungs- und Lehrorganisation (2. OG, Kern B).

Copyright 2012 | WU (Wirtschaftsuniversität Wien) | 01.03.2012
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