Universitätsleitung


Das Universitätsgesetz 2002 sieht

  • den Universitätsrat
  • das Rektorat
  • die Rektorin/den Rektor und
  • den Senat

als oberste Organe der Universität vor.

Der Universitätsrat ist das oberste Aufsichtsorgan der Wirtschaftsuniversität und hat die in § 21 UG 2002 festgelegten Aufgaben. Er besteht aus fünf Mitgliedern.

Das Rektorat leitet die Universität und vertritt diese nach außen.  Es setzt sich aus dem Rektor und vier Vizerektor/inn/en zusammen.

Der Rektor ist der Vorsitzende und Sprecher des Rektorats. In seiner Funktion ist er der oberste Vorgesetzte des gesamten Universitätspersonals.

Der Senat berät und entscheidet curriculare Angelegenheiten. Der Senat setzt sich aus Verteter/inne/n der Professor/inn/en, der Assistent/inn/en, des Allgemeinen Universitätspersonals sowie der Studierenden zusammen.  

Copyright 2012 | WU (Wirtschaftsuniversität Wien) | 09.09.2009
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