Rechte und Möglichkeiten des AKG

Die Aufgaben und Rechte des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen ergeben sich aus dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), dem Universitätsgesetz 2002, insbesondere aus den §§ 42 ff leg cit und dem Frauenförderungsplan der Wirtschaftsuniversität Wien.

INFORMATION

Dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist vom Rektorat in allen inneruniversitären Angelegenheiten Auskunft zu erteilen sowie Einsicht in die Geschäftsstücke, Unterlagen und in die automationsunterstützt aufgezeichneten Daten über das Personal der Wirtschaftsuniversität zu geben, deren Kenntnis zur Erfüllung der Aufgaben des Arbeitskreises erforderlich ist.

Dem AKG sind in Personalangelegenheiten insbesondere alle Informationen und Entscheidungen, die die Begründung, eine wesentliche Veränderung oder die Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses betreffen, unverzüglich zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

Dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen sind alle im Rektorat eingelangten, für Gleichbehandlungs- und Frauenförderungsangelegenheiten relevanten und aktuellen Rechtsvorschriften, sowie arbeits- und sozialrechtlich relevante Informationen zur Gleichstellung zu übermitteln.

SITZUNGSTEILNAHME

Wird eine Kommission in Personalangelegenheiten (z. B. Berufungskommission) oder eine Habilitationskommission eingerichtet, ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen mit beratender Stimme zu den Sitzungen zu laden.

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist stimmberechtigtes Mitglied der Bewertungskommission zur Bewertung der Stellen des allgemeinen Universitätspersonals der WU.

Die bzw. der Vorsitzende des AKG hat das Recht, an den Sitzungen des Senats und des Universitätsrats in beratender Funktion teilzunehmen, soweit es den Aufgabenbereich des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen betrifft.

BESCHWERDE BEI DER SCHIEDSKOMMISSION

Hat der AKG Grund zur Annahme, dass die Entscheidung eines Universitätsorgans eine Diskriminierung von Personen aufgrund ihres Geschlechts darstellt, ist er berechtigt, innerhalb von zwei Wochen die SCHIEDSKOMMISSION*) anzurufen (§ 42 Abs 8 UG 2002).

Betrifft die Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen eine Entscheidung über die Begründung, eine wesentliche Veränderung oder die Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, ist die Vollziehung der Entscheidung des Universitätsorgans bis zur Entscheidung der Schiedskommission unzulässig.

Die Schiedskommission hat innerhalb von vier Wochen mit Bescheid darüber abzusprechen, ob durch die beabsichtigte Entscheidung des Universitätsorgans eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegt. Bejaht die Schiedskommission eine derartige Diskriminierung, hat das Universitätsorgan eine neue Personalentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung der Schiedskommission zu treffen.

Gegen den Bescheid der Schiedskommission ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig. Der AKG und das betroffene Universitätsorgan haben das Recht, gegen den das Verfahren abschließenden Bescheid vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Beschwerde zu führen.

Arbeitsverträge, die von der/dem Rektor/in während eines anhängigen Verfahrens vor der Schiedskommission oder trotz eines negativen Bescheids der Schiedskommission abgeschlossen werden, sind unwirksam.

*) Die SCHIEDSKOMMISSION besteht aus sechs Mitgliedern, die keine Angehörigen der Wirtschaftsuniversität sein müssen. Je ein männliches und ein weibliches Mitglied sind vom Senat, vom Universitätsrat und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen für eine Funktionsperiode von zwei Jahren zu nominieren. Zwei der Mitglieder müssen rechtskundig sein.
Die Mitglieder der Schiedskommission sind bei der Ausübung dieser Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden.

Die Konstituierung der Schiedskommission der WU Wien erfolgte am 19. März 2004.

Mitglieder: Ass.Prof. Mag. Dr. Verena MADNER, Mag. Dr. Christine MATTL, Univ.Prof. Mag. Dr. Gerlinde MAUTNER, Mag. Dr. Klaus MAYR, LL.M., Univ.Prof. Dr. Christian NOWOTNY, em. Univ.Prof. Dr. Heinz Peter RILL (Vorsitzender)

Copyright 2012 | WU (Wirtschaftsuniversität Wien) | 05.08.2011
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