Tätigkeitsbereiche

Aufgabe des vom Senat eingerichteten Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKG) ist es, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen.

INFORMATIONSBLATT DES AKG

Der Zuständigkeitsbereich des AKG

Beratung und Kontrolle von Universitätsorganen in Personalangelegenheiten

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen wirkt in sämtlichen Personalangelegenheiten mit, die die Begründung, eine wesentliche Veränderung oder die Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses betreffen, insbesondere:

  • Mitwirkung bei der Personalauswahl

  • Berufungsverfahren für Universitätsprofessor/inn/en: Der AKG ist berechtigt, mit zwei Vertreter/inne/n an den Sitzungen von Berufungskommissionen mit beratender Stimme teilzunehmen. Berufungsrichtlinien des Senats

  • Überleitungs-/Übernahmeverfahren von Assistent/inn/en

  • wesentliche Verwendungsänderungen

  • Betrauung mit Leitungsfunktionen

Beratung in Habilitationsverfahren zur Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi)

Ein/e vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nominierte/r Vertreter/in hat das Recht, mit beratender Stimme an den Sitzungen von Habilitationskommissionen teilzunehmen. Habilitationsrichtlinien des Senats

Teilnahme an der Bewertungskommission zur Bewertung der Stellen des allgemeinen Universitätspersonals

Ein/e vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nominierte/r Vertreter/in ist stimmberechtigtes Mitglied der Bewertungskommission der WU.

Entgegennahme von Anfragen, Wünschen, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen einzelner Universitätsangehöriger zu Fragen der Gleichstellung

In erster Linie ist die Beratung aller Universitätsangehörigen das Anliegen des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen. In manchen Fällen übernimmt der AKG auch die rechtliche Vertretung in Gleichstellungsangelegenheiten.

Erarbeitung von Stellungnahmen

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nimmt u. a. zu einschlägigen Fragen der Universitätsreform, der Universitätsorganisation, der Personalpolitik usw. Stellung. Auch in Angelegenheiten, die einzelne Universitätsangehörige betreffen, ist der AKG berechtigt, Stellungnahmen abzugeben, z. B. in Überleitungs-/Übernahmeverfahren von Assistent/inn/en.

Erarbeitung eines Frauenförderungsplans (FFP) gemäß Universitätsgesetz 2002

Dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen steht das Vorschlagsrecht bei der Erstellung des Frauenförderungsplans zu (§ 44 UG 2002).
Frauenförderungsplan (Satzung) der Wirtschaftsuniversität Wien

Kinderbetreuungsangelegenheiten

Auf Vorschlag des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen hat das Rektorat eine/n Kinderbetreuungsbeauftragte/n zu bestellen. Diese/r berät das Rektorat und die Universitätsangehörigen bei Fragen zu Kinderbetreuungspflichten.
Kinderbetreuung

Gesamtösterreichische Vernetzung der Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen an Universitäten

ARGE Universitätsfrauen

Konstituierung des AKG gemäß UG 2002 (wu-memowu, Ausgabe 58/04/WUvision)

Das neue Büro des AKG an der WU (wu-memowu, Ausgabe 50/03/Personal)

Copyright 2012 | WU (Wirtschaftsuniversität Wien) | 05.08.2011
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