Aufgabe des vom Senat eingerichteten Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKG) ist es, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen.
INFORMATIONSBLATT DES AKG
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen wirkt in sämtlichen Personalangelegenheiten mit, die die Begründung, eine wesentliche Veränderung oder die Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses betreffen, insbesondere:
Mitwirkung bei der Personalauswahl
Berufungsverfahren für Universitätsprofessor/inn/en: Der AKG ist berechtigt, mit zwei Vertreter/inne/n an den Sitzungen von Berufungskommissionen mit beratender Stimme teilzunehmen. Berufungsrichtlinien des Senats
Überleitungs-/Übernahmeverfahren von Assistent/inn/en
wesentliche Verwendungsänderungen
Betrauung mit Leitungsfunktionen
Ein/e vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nominierte/r Vertreter/in hat das Recht, mit beratender Stimme an den Sitzungen von Habilitationskommissionen teilzunehmen. Habilitationsrichtlinien des Senats
Ein/e vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nominierte/r Vertreter/in ist stimmberechtigtes Mitglied der Bewertungskommission der WU.
In erster Linie ist die Beratung aller Universitätsangehörigen das Anliegen des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen. In manchen Fällen übernimmt der AKG auch die rechtliche Vertretung in Gleichstellungsangelegenheiten.
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nimmt u. a. zu einschlägigen Fragen der Universitätsreform, der Universitätsorganisation, der Personalpolitik usw. Stellung. Auch in Angelegenheiten, die einzelne Universitätsangehörige betreffen, ist der AKG berechtigt, Stellungnahmen abzugeben, z. B. in Überleitungs-/Übernahmeverfahren von Assistent/inn/en.
Dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen steht das Vorschlagsrecht bei der Erstellung des Frauenförderungsplans zu (§ 44 UG 2002).
Frauenförderungsplan (Satzung) der Wirtschaftsuniversität Wien
Auf Vorschlag des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen hat das Rektorat eine/n Kinderbetreuungsbeauftragte/n zu bestellen. Diese/r berät das Rektorat und die Universitätsangehörigen bei Fragen zu Kinderbetreuungspflichten.
Kinderbetreuung
Konstituierung des AKG gemäß UG 2002 (wu-memowu, Ausgabe 58/04/WUvision)
Das neue Büro des AKG an der WU (wu-memowu, Ausgabe 50/03/Personal)