Rechtliche Grundlagen

[: ]Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat in seiner zweiten Sitzung am 10. Dezember 2003 den Frauenförderungsplan (FFP) der WU gemäß § 19 Abs 2 Z 6 UG 2002 beschlossen.
Der Frauenförderungsplan ist Teil der Satzung der WU und im Anhang 4 geregelt.

Ziel des Frauenförderungsplans ist die Gleichstellung von Frauen und Männern an der Wirtschaftsuniversität.
Im FFP sind u. a. die Rechte und Pflichten des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen sowie Maßnahmen und Institutionen zur Frauenförderung festgeschrieben.

Der Senat beschließt den FFP auf Vorschlag des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren.
Der FFP ist jährlich zu evaluieren und gegebenenfalls im Hinblick auf die Zielbestimmung anzupassen. Die Evaluierung und Anpassung geschieht auf Vorschlag des AKG.

Copyright 2012 | WU (Wirtschaftsuniversität Wien) | 10.05.2012
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