Infos für WU-Mitarbeiter/innen

(wissenschaftliches und allgemeines Personal)

Bei allfälligen Fragen, Problemen usw. können Sie sich jederzeit gerne an den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen bzw. sein Büro wenden.

Entgegennahme von Anfragen, Wünschen, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen einzelner Universitätsangehöriger zu Fragen der Gleichstellung und Gleichbehandlung

In erster Linie ist die Beratung aller Universitätsangehörigen - auch der Studierenden - zu Fragen der Gleichstellung und Gleichbehandlung das Anliegen des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen.

In manchen Fällen übernimmt der AKG auch die rechtliche Vertretung in Gleichstellungsangelegenheiten.

Hier geht es vor allem um

  • Diskriminierung bei den sonstigen Arbeitsbedingungen (§ 4 Z 6 und § 13 Abs 1 Z 6 B-GlBG)
  • Mobbing
  • sexuelle Belästigung
  • Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung bei Stellenbesetzungen

Wann wird der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen aktiv?

Abgesehen von den Aufgabenbereichen, in denen der AKG aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen aus eigener Initiative tätig wird, gibt es Fälle, wo die betroffenen Universitätsangehörigen selbst entscheiden, ob Arbeitskreismitglieder aktiv werden sollen.

Über ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen kann der Arbeitskreis in bestimmten Fällen Hilfestellung bieten.

Wissenschaftliches Universitätspersonal

Hier ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen besonders in Überleitungs- und Übernahmeverfahren von Assistent/inn/en sowie in Habilitationsverfahren eingebunden.
Ein vom AKG nominiertes Mitglied nimmt an den Beratungen der Arbeitsgruppe Überleitungen des Senats teil.
Ein/e vom Arbeitskreis nominierte/r Vertreter/in nimmt mit beratender Stimme an Sitzungen von Habilitationskommissionen teil.

Ein weiterer sehr wichtiger Bereich sind Berufungsverfahren für Universitätsprofessor/inn/en.
Wird eine Berufungskommission eingerichtet, ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen mit beratender Stimme zu den Sitzungen zu laden.

Allgemeines Universitätspersonal

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist in diesem Bereich unter anderem mit Problemen bei wesentlichen Verwendungsänderungen sowie bei der Betrauung mit Leitungsfunktionen befasst.

Der AKG nimmt weiters an der Bewertungskommission der WU zur Bewertung der Stellen des allgemeinen Universitätspersonals teil. Ein/e vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nominierte/r Vertreter/in ist stimmberechtigtes Mitglied in dieser Kommission.

Copyright 2012 | WU (Wirtschaftsuniversität Wien) | 21.09.2009
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