Die Abfassung einer Bachelorarbeit erfolgt den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend „im Rahmen einer Lehrveranstaltung des gewählten Studienzweiges beziehungsweise Schwerpunktes. Dementsprechend können in den Kursen I bis V der SBWL Accounting Bachelorarbeiten verfasst werden.
Voraussetzung für das Verfassen von Bachelorarbeiten im Rahmen der SBWL Accounting, ist die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung „Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens aus dem Bereich Finanzierung, Mathematik, Statistik und Accounting“.
Formale Richtlinien zur Anfertigung von Bachelorarbeiten
Die Betreuung von Bachelorarbeiten erfolgt von wissenschaftlichen Mitarbeiter/inne/n mit abgeschlossenem Doktoratsstudium in Zusammenarbeit (Mitbetreuung) mit wissenschaftlichen Mitarbeiter/inne/n ohne Doktoratsstudium.
Abteilung für Unternehmensrechnung und Revision, Abteilung für Unternehmensrechnung und Controlling und Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre:
Die Themenzuteilung der Bachelorarbeiten erfolgt über einen abteilungsübergreifenden Vergabemodus. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: http://www.wu.ac.at/fas/teaching/bachelor/gwa-ba
Im Zuge der Betreuung von Bachelorarbeiten ist im Erstgespräch über die allgemeine Vorgehensweise insbesondere die Gliederung der Arbeit mit dem jeweiligen Ansprechpartner abzustimmen. Darüber hinaus sollte immer dann die Sprechstunde aufgesucht werden, wenn Diskussionsbedarf besteht bzw. Hilfestellung notwendig ist. Weiters besteht die Möglichkeit zur Besprechung von Zwischenergebnissen. Dabei ist allerdings auch der Aspekt der Selbständigkeit weiterhin zu beachten.
Die Abgabe der Bachelorarbeit durch den Studierenden hat spätestens ein Semester nach Abhaltung der Lehrveranstaltung zu erfolgen (Stichtag ist jeweils der letzte Tag der Sommer- bzw. Semesterferien), sonst erfolgt keine Beurteilung. Für die Beurteilung der Bachelorarbeiten stehen dem Professor / den wissenschaftlichen Mitarbeiter/inne/n ab dem Abgabetermin 4 Wochen zur Verfügung.