Entlehnung und Information
sind währende den Institutsöffnungszeiten möglich:
Buchbestand - Wo finden Sie die Bücher?
Für die
Recherche können Sie die WU-Kataloge verwenden. Der Buchbestand der
Abteilungsbibliothek gliedert sich in zwei Gruppen: Es gibt Werke, die
entlehnbar sind, und Bücher, die nicht entlehnbar sind.
Damit Sie Bücher
ausborgen können, benötigen Sie eine
Entlehnberechtigung.
Entlehnung
Werke der Abteilungsbibliothek
müssen per Online-Bestellung angefordert werden.
Die Abholung und Verbuchung
der bestellten Werke erfolgt während der Öffnungszeiten im Sekretariat der
Abteilung.
Werke, die bis 8.00 Uhr in der Früh bestellt worden sind, können
am nächsten Tag abgeholt werden. Ansonsten werden Sie am übernächsten möglichen
Abholtag bereitgestellt. Bestellte und vorgemerkte Bücher bleiben ab dem
Einreichtag 1 Woche für Sie
reserviert.
Pro Person können max. 5 Bücher
entlehnt werden.
Entlehndauer: 1 Wochen
Die Verlängerung von
Werken erfolgt durch den/die EntlehnerIn selbst im Online-Katalog (über den
Menüpunkt "Benutzerkonto"). Eine Verlängerung ist nur dann möglich, wenn keine
Vormerkung eines anderen Benutzers bzw. einer anderen Benutzerin für das Werk
vorliegt. Die Rückgabe und Ausbuchung der entlehnten Werke erfolgt während der
Öffnungszeiten im Sekretariat der Abteilung bzw. außerhalb der Öffnungszeiten am
Entlehnschalter der Hauptbibliothek. (Damit die Werke möglichst schnell wieder
anderen Interessierten zur Verfügung stehen, bitten wir Sie, die Bücher
möglichst innerhalb der Öffnungszeiten direkt in der Abteilung
abzugeben!).
Entlehnungberechtigung
Um
sich Werke der Bibliothek ausborgen zu können, benötigen Sie eine
Entlehnberechtigung der Universitätsbibliothek der Wirtschaftsuniversität Wien.
Diese bekommen Sie beim Entlehnschalter der Hauptbibliothek:
- Studierende
der WU mit dem neuen "Ausweis für Studierende"
- Andere BenützerInnen mit
Meldezettel, einem Studien- bzw. amtlichen Lichtbildausweis und einem
Ausweisfoto.
Mit der Entlehnberechtigung verbunden ist ein Passwort, das bei
der Initialisierung der Berechtigung beim Entlehnschalter eingetragen
wird.
Die Entlehnung der Werke aus der Universitätsbibliothek ist nur für den eigenen Gebrauch gestattet, die Weitergabe an Dritte ist untersagt.