Studierende,
die an einer anderen österreichischen Universität (keine
Privatuniversität) als der WU Wien zu einem ordentlichen Studium
zugelassen und gemeldet sind, haben die Möglichkeit, an der WU an
einzelnen Lehrveranstaltungen als Mitbeleger/in teilzunehmen. Davon ausgenommen sind die Bridging Courses (= Vorbereitungskurse in Mathematik und einigen Sprachen), die von Mitbelegern/Mitbelegerinnen nicht besucht werden können.
Mitbeleger/innen haben keinen zusätzlichen Studienbeitrag zu entrichten.
Wichtiger Hinweis: Ab dem WS 2011/12 kommt es zu einer Neuregelung bei der Zulassung als Mitbeleger/in!
Die im Anschluss beschriebene Regelung gilt für alle Studierenden, die im WS 2011/12 erstmals an der WU als Mitbeleger/in zugelassen werden sowie für jene Studierenden, die - nach einer Unterbrechung - im WS 2011/12 wieder den Status als Mitbeleger/in an der WU erlangen möchten.
Bestehende Mitbelegungen sind von der Regelung ausgenommen. Solange die Mitbelegung nicht unterbrochen wird, kann sie wie bisher mit Vorlage des aktuellen Studienblattes fortgesetzt werden.
Für neue bzw. unterbrochene Mitbelegungen gilt:
Studierende, die zuvor noch nie an der WU gemeldet waren, müssen im Rahmen der Online-Datenvorerfassung alle für die Zulassung als mitbelegende/r Studierende/r relevanten Daten eingeben. Am Ende der Online-Datenvorerfassung ist ein Termin für die Durchführung der Zulassung auszuwählen (Studienabteilung, EG, Kern D).
Zu dem im Rahmen der Online-Datenvorerfassung vereinbarten Termin in der Studienabteilung sind folgende Unterlagen mitzubringen.
Nach Vorlage der Originaldokumente werden diese von den Mitarbeiter/inne/n der Studienabteilung mit den vorerfassten Daten verglichen sowie die Voraussetzungen und die Identität überprüft.