EU- und EWR-Bürger/innen

Schritt 1: Online-Datenvorerfassung

Für die Zulassung zum Bachelorstudium müssen Sie in einem ersten Schritt die Online-Datenvorerfassung innerhalb folgender Fristen durchführen:

  • für das Wintersemester: 6.2. bis 5.9.
  • für das Sommersemester: 6.9. bis 5.2.

Schritt 2: Übermittlung der für die Zulassung erforderlichen Dokumente

Nach der erfolgten Online-Datenvorerfassung sind die für die Zulassung erforderlichen Dokumente an die Studienabteilung zu übermitteln. Die Dokumente können entweder per Post geschickt oder persönlich in der Studienabteilung abgegeben werden.

Zulassungsvoraussetzungen
EU- und EWR-Bürger/innen benötigen gemäß Universitätsgesetz 2002 für eine Zulassung zu einem Bachelorstudium an der WU den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife sowie einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

Ihr Antrag muss daher folgende Originaldokumente enthalten:

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Für den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife: Reifezeugnis oder Abschlussdiplom eines mindestens 3-jährigen Hochschulstudiums
  3. Zusätzlich 1 Kopie des Reifezeugnisses oder des Abschlussdiploms
  4. Kopie Ihres Reisepasses (nur die Seite mit den persönlichen Daten)
  5. Falls vorhanden: Deutschzertifikat
  6. Falls Sie sich während des Zulassungsverfahrens durch eine andere Person vertreten lassen: ausgefüllte Vollmacht

Manche Reifezeugnisse sind dem österreichischen Reifezeugnis nicht gleichwertig. Die Gleichwertigkeit kann durch die Ablegung von Ergänzungsprüfungen erworben werden.


Bitte beachten Sie auch unbedingt die folgenden Informationen:

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