Die hier angebotenen Informationen richten sich an all
jene Studienbewerber/innen, die den Sekundarschulabschluss oder einen
akademischen Abschluss nicht in Österreich erworben haben und sich nun
für ein Studium an der WU bewerben möchten.
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Zulassungsvoraussetzungen |
Für
die Zulassung zum Studium an der WU müssen die laut Universitätsgesetz
2002 geforderten Voraussetzungen erfüllt sein. Informieren Sie sich hier
über die für die einzelnen Programme geltenden Bestimmungen und die
benötigten Dokumente.
Weiters finden Sie hier Informationen über die Zulassung als Mitbeleger/in bzw. als Teilnehmer/in eines Universitätslehrgangs.
Zu den Zulassungsvoraussetzungen
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Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten |
Dokumente aus dem Ausland müssen, um in Österreich anerkannt zu werden, gemäß den geltenden Richtlinien beglaubigt sein.
Wurde
ein Originaldokument nicht in deutscher oder englischer Sprache
ausgestellt, so muss zusätzlich eine deutsche oder
englische Übersetzung vorgelegt werden. Auch für Übersetzungen sind
bestimmte Richtlinien einzuhalten.
Zu den Richtlinien für Beglaubigungen und Übersetzungen
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Bewerbungsfristen |
Die
für die an der WU angebotenen Studien gelten unterschiedliche
Bewerbungsfristen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Fristen
für das von Ihnen gewählte Studium.
Infos zu den Bewerbungsfristen
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Unterrichtssprache |
Die
WU bietet neben den deutschsprachigen Bachelor-, Master- und
Doktoratsstudien auch einige englischsprachige Masterstudien sowie das
englischsprachige PhD Studium in Finance an.
Infos zur Unterrichtssprache und dem Nachweis von Sprachkenntnissen
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Antragsformulare |
Reichen Sie bitte Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium immer gemeinsam mit dem entsprechenden Antragsformular ein.
Die Formulare stehen Ihnen hier zum Download (Word-Dokument) zur Verfügung:
Antrag auf Zulassung zum Bachelorstudium
Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium
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Studienbeitrag |
Die Höhe des Studienbeitrags ist für Bachelor-, Master-, Doktorats- und PhD-Studien gleich hoch, richtet sich jedoch nach
Ihrer Staatsangehörigkeit sowie den im September 2008 beschlossenen Erlassgründen.
Der Studienbeitrag ist innerhalb der Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters als Einmalzahlung zu begleichen.
Kosten für Skripten/Bücher sind in diesem Beitrag nicht enthalten.
Infos zum Studienbeitrag
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Anerkennung von Prüfungsleistungen |
Eine
Anerkennung von Prüfungen ist möglich, wenn an einer akkreditierten
Bildungseinrichtung (z.B. Universität) Prüfungen abgelegt wurden und
diese mit
Prüfungen des jeweiligen Studiums an der WU gleichwertig sind.
Infos zur Anerkennung von Prüfungen
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Das Team der Studienabteilung |
Die Mitarbeiterinnen der Studienabteilung stehen Ihnen für Fragen zur Zulassung zum Studium gerne zur Verfügung.
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an auslandsreferat@wu.ac.at.
Öffnungszeiten der Studienabteilung
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Sprechstunden des Referenten für internationale Studienbewerber/innen: |
OR Mag. Herbert Angermeyer steht Ihnen für
spezifische Fragen oder Probleme Ihr Zulassungsverfahren betreffend während
seiner Sprechstunden in der Studienabteilung (Erdgeschoß, Kern D) zur Verfügung.
Beachten Sie bitte, dass während der vorlesungsfreien Zeiten keine Sprechstunde
stattfindet.
Die aktuellen Sprechstundentermine sind links neben dem Eingang zur Studienabteilung angeschlagen.