Zulassung mit internationaler Vorbildung


Die hier angebotenen Informationen richten sich an all jene Studienbewerber/innen, die den Sekundarschulabschluss oder einen akademischen Abschluss nicht in Österreich erworben haben und sich nun für ein Studium an der WU bewerben möchten.

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zum Studium an der WU müssen die laut Universitätsgesetz 2002 geforderten Voraussetzungen erfüllt sein. Informieren Sie sich hier über die für die einzelnen Programme geltenden Bestimmungen und die benötigten Dokumente.

Weiters finden Sie hier Informationen über die Zulassung als Mitbeleger/in bzw. als Teilnehmer/in eines Universitätslehrgangs.

Zu den Zulassungsvoraussetzungen

Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten

Dokumente aus dem Ausland müssen, um in Österreich anerkannt zu werden, gemäß den geltenden Richtlinien beglaubigt sein.

Wurde ein Originaldokument nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, so muss zusätzlich eine deutsche oder englische Übersetzung vorgelegt werden. Auch für Übersetzungen sind bestimmte Richtlinien einzuhalten.

Zu den Richtlinien für Beglaubigungen und Übersetzungen

Bewerbungsfristen

Die für die an der WU angebotenen Studien gelten unterschiedliche Bewerbungsfristen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Fristen für das von Ihnen gewählte Studium.

Infos zu den Bewerbungsfristen

Unterrichtssprache

Die WU bietet neben den deutschsprachigen Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien auch einige englischsprachige Masterstudien sowie das englischsprachige PhD Studium in Finance an.

Infos zur Unterrichtssprache und dem Nachweis von Sprachkenntnissen

Antragsformulare

Reichen Sie bitte Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium immer gemeinsam mit dem entsprechenden Antragsformular ein.

Die Formulare stehen Ihnen hier zum Download (Word-Dokument) zur Verfügung:

Antrag auf Zulassung zum Bachelorstudium
Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium

Studienbeitrag

Die Höhe des Studienbeitrags ist für Bachelor-, Master-, Doktorats- und PhD-Studien gleich hoch, richtet sich jedoch nach Ihrer Staatsangehörigkeit sowie den im September 2008 beschlossenen Erlassgründen.

Der Studienbeitrag ist innerhalb der Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters als Einmalzahlung zu begleichen.
Kosten für Skripten/Bücher sind in diesem Beitrag nicht enthalten.

Infos zum Studienbeitrag

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Eine Anerkennung von Prüfungen ist möglich, wenn an einer akkreditierten Bildungseinrichtung (z.B. Universität) Prüfungen abgelegt wurden und diese mit Prüfungen des jeweiligen Studiums an der WU gleichwertig sind.

Infos zur Anerkennung von Prüfungen

Das Team der Studienabteilung

Die Mitarbeiterinnen der Studienabteilung stehen Ihnen für Fragen zur Zulassung zum Studium gerne zur Verfügung.
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an auslandsreferat@wu.ac.at.

Öffnungszeiten der Studienabteilung

Sprechstunden des Referenten für internationale Studienbewerber/innen:

OR Mag. Herbert Angermeyer steht Ihnen für spezifische Fragen oder Probleme Ihr Zulassungsverfahren betreffend während seiner Sprechstunden in der Studienabteilung (Erdgeschoß, Kern D) zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass während der vorlesungsfreien Zeiten keine Sprechstunde stattfindet.

Die aktuellen Sprechstundentermine sind links neben dem Eingang zur Studienabteilung angeschlagen.

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