Wirtschaftsrecht 05


Das zweijährige Doktoratsstudium Wirtschaftsrecht (Studienplan 2005) ist ein auslaufendes Studium, d.h. es kann nicht mehr neu aufgenommen werden.

Verlängerung der Übergangsfrist

Studierende, die das Doktoratsstudium Wirtschaftsrecht vor dem Inkrafttreten des neuen Studienplans im WS 2009/10 begonnen haben, können im Rahmen einer Übergangsfrist ihre Studien bis 30. September 2017 nach dem zweijährigen Studienplan weiterführen. Eine Unterbrechung des Studiums für ein oder mehrere Semester hat zur Folge, dass das Doktorat nur mehr nach dem neuen, dreijährigen Studienplan wieder aufgenommen und fortgeführt werden kann.

Studienaufbau und Inhalte

Im Laufe des Doktoratsstudiums sind drei Seminare in drei gewählten Fächern zu absolvieren, eine Dissertation zu verfassen und ein Rigorosum (bestehend aus drei Teilrigorosen in den gewählten Fächern) abzulegen.

Lehrveranstaltungen

ECTS

SSt.

Seminar aus dem Dissertationsfach

(Privatrecht einschl. ZGV oder Österr. und europ. öffentl. Recht oder Steuerrecht oder Arbeits- und Sozialrecht oder Europarecht oder Strafrecht)

5

2

Seminar aus einem weiteren Rechtsfach

(das noch nicht als Dissertationsfach gewählt wurde)

5

2

Seminar in einem Fach

(Seminar aus einem an der WU angebotenen Fach, das noch nicht als Dissertationsfach oder weiteres Rechtsfach gewählt wurde)

5

2

Nach der Beurteilung der Dissertation: Rigorosum mit Defensio Dissertationis

Teilrigorosum aus dem Dissertationsfach mit Defensio Dissertationis

Teilrigorosum aus dem weiteren Rechtsfach

Teilrigorosum aus dem weiteren Fach

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Studienplan Doktorat Wirtschaftsrecht 2005

Eine übersichtliche Zusammenfassung des Doktorats Wirtschaftsrecht 2005 bietet die Doktoratsbroschüre, die in Zusammenarbeit mit dem Vizerektor für Lehre und dem Programmdirektor für Doktoratsangelegenheiten erstellt wurde.

Doktoratsbroschüre Wirtschaftsrecht, alter Studienplan (2005)

Copyright 2012 | WU (Wirtschaftsuniversität Wien) | 16.11.2011
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