Studienziel
Das
Bachelorstudium Wirtschaftsrecht soll insbesondere eine
rechtswissenschaftliche Grundausbildung kombiniert mit einer soliden
betriebswirtschaftlichen Ausbildung vermitteln. Demzufolge liegt der
Schwerpunkt dieses Studiums in einer Fächerkombination aus
Rechtsfächern und betriebswirtschaftlichen Grundlagen und
Spezialisierungen sowie einführenden Lehrveranstaltungen aus den
Bereichen Volkswirtschaftslehre, Mathematik, Statistik sowie einer
Fremdsprache.
Das Verhältnis bei den
Unterrichtsstunden aus den Bereichen Rechtswissenschaften und
Wirtschaftswissenschaften beträgt etwa 50:50. Während im ersten
Studienabschnitt – das heißt im ersten Studienjahr – eine
Fächerkombination aus Rechtsfächern, betriebswirtschaftlichen
Grundlagen inklusive Mathematik und Statistik, Volkswirtschaftslehre
sowie einer Fremdsprache vermittelt wird, liegt der Schwerpunkt im
zweiten Studienabschnitt – also in den Studienjahren zwei und drei –
überwiegend im rechtlichen Bereich.
Einsatzfelder und berufliche Perspektiven
Eine
wichtige Frage im Zusammenhang mit einem neuen Studium, das zu einem
für viele noch ungewohnten Abschluss, nämlich dem des Bachelors führt,
lässt sich unter dem Schlagwort „employability“ zusammenfassen: Welche
Chancen, werden Absolvent/inn/en auf dem Arbeitsmarkt haben?
Obwohl hierzu naturgemäß derzeit noch keine konkreten Angaben gemacht werden können, besteht die Aussicht, dass Absolvent/inn/en des Bachelorstudiums in den Rechtsabteilungen großer Unternehmungen, in Vorstandssekretariaten, Strategie- und Planungsabteilungen mittlerer Unternehmungen sowie in Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandkanzleien willkommene Mitarbeiter/inn/en sein werden. Die im Vergleich zu traditionellen Studienangeboten kürzere Ausbildungsdauer (3 Jahre) sollte zudem einen rascheren Berufseinstieg als bisher ermöglichen.
Zugang zu den juristischen Kernberufen
Der Abschluss des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht berechtigt nicht zur Zulassung zu den nach allgemeinem Verständnis "klassischen" juristischen Berufen (Rechtsanwältin/-anwalt, Notar/in, Richter/in oder Staatsanwältin/-anwalt). Hierzu ist der Abschluss des auf das Bachelorstudium aufbauenden Masterstudiums notwendig.
Studierenden, die einen dieser juristischen Kernberufe ergreifen wollen, wird dringend empfohlen, im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (2006) das Wahlfach Strafrecht gemäß § 8 Abs 7 Z 1 des Bachelor-Studienplans zu wählen, da hierauf die Lehre im Fach Strafrecht des Masterstudiums aufbaut (vgl § 1 vorletzter und letzter Satz Bachelor-Studienplans Version 2006).
Weitere Informationen zum Zugang zu den juristischen Kernberufen finden Sie hier.