Bachelor Wirtschaftsrecht 06


Studienziel

Das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht soll insbesondere eine rechtswissenschaftliche Grundausbildung kombiniert mit einer soliden betriebswirtschaftlichen Ausbildung vermitteln. Demzufolge liegt der Schwerpunkt dieses Studiums in einer Fächerkombination aus Rechtsfächern und betriebswirtschaftlichen Grundlagen und Spezialisierungen sowie einführenden Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Volkswirtschaftslehre, Mathematik, Statistik sowie einer Fremdsprache.

Das Verhältnis bei den Unterrichtsstunden aus den Bereichen Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften beträgt etwa 50:50. Während im ersten Studienabschnitt  – das heißt im ersten Studienjahr – eine Fächerkombination aus Rechtsfächern, betriebswirtschaftlichen Grundlagen inklusive Mathematik und Statistik, Volkswirtschaftslehre sowie einer Fremdsprache vermittelt wird, liegt der Schwerpunkt im zweiten Studienabschnitt – also in den Studienjahren zwei und drei – überwiegend im rechtlichen Bereich.

Einsatzfelder und berufliche Perspektiven

Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit einem neuen Studium, das zu einem für viele noch ungewohnten Abschluss, nämlich dem des Bachelors führt, lässt sich unter dem Schlagwort „employability“ zusammenfassen: Welche Chancen, werden Absolvent/inn/en auf dem Arbeitsmarkt haben?

Obwohl hierzu naturgemäß derzeit noch keine konkreten Angaben gemacht werden können, besteht die Aussicht, dass Absolvent/inn/en des Bachelorstudiums in den Rechtsabteilungen großer Unternehmungen, in Vorstandssekretariaten, Strategie- und Planungsabteilungen mittlerer Unternehmungen sowie in Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandkanzleien willkommene Mitarbeiter/inn/en sein werden. Die im Vergleich zu traditionellen Studienangeboten kürzere Ausbildungsdauer (3 Jahre) sollte zudem einen rascheren Berufseinstieg als bisher ermöglichen.

Zugang zu den juristischen Kernberufen

Der Abschluss des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht berechtigt nicht zur Zulassung zu den nach allgemeinem Verständnis "klassischen" juristischen Berufen (Rechtsanwältin/-anwalt, Notar/in, Richter/in oder Staatsanwältin/-anwalt). Hierzu ist der Abschluss des auf das Bachelorstudium aufbauenden Masterstudiums notwendig.

Studierenden, die einen dieser juristischen Kernberufe ergreifen wollen, wird dringend empfohlen, im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (2006) das Wahlfach Strafrecht gemäß § 8 Abs 7 Z 1 des Bachelor-Studienplans zu wählen, da hierauf die Lehre im Fach Strafrecht des Masterstudiums aufbaut (vgl § 1 vorletzter und letzter Satz Bachelor-Studienplans Version 2006).

Weitere Informationen zum Zugang zu den juristischen Kernberufen finden Sie hier.

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